.
In einem Punkt stimme ich dir zu. Es wird wohl keinen großen Unterschied machen, denn die Masse der Leute die Dickpics verschicken wird sich wahrscheinlich nicht verringern. Andererseits darf der Gesetzgeber keinen Unterschied machen, wo die Straftat begangen wurde. Denn erstens würde ich Paragraph Weiterlesen… §1 des Grundgesetzes zitieren und danach §183a StGb und nicht den 184er, wie oben genannt:
GG §1 : Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt
StGb §183a Erregung öffentlichen Ärgernisses: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Damit ist eigentlich alles zu dem Thema gesagt. Aber ja, ich favorisiere auch die Lösung der Zustimmung beider Chatpartner, da es viele gibt die nicht Lernwillig sind. Das geht ja bei Tinder auch, warum nicht hier!
Es sollte einfach eine Funktion hinzugefügt werden, wo beide Chatpartner zustimmen müssen, bevor Bilder geschickt werden können. Dann gehört das ganze der Vergangenheit an