Hallo zusammen,
ich freue mich darauf, hier Gleichgesinnte aus der BDSM-Welt kennenzulernen. Obwohl ich noch relativ neu in dieser faszinierenden Szene bin, beschäftige ich mich bereits intensiv mit den verschiedenen Facetten von Dominanz und Unterwerfung, sinnlichen Machtspielen sowie der vielschichtigen Dynamik zwischen Hingabe, Vertrauen und Lust. Dabei lege ich großen Wert auf Respekt, offene Kommunikation und die Bereitschaft, gemeinsam neue Erfahrungen zu erkunden.
Mir ist ein achtsamer Umgang miteinander besonders wichtig – für mich ist BDSM kein Wettbewerb, sondern ein facettenreiches Feld, in dem das Wohlbefinden und die Bedürfnisse aller Beteiligten im Vordergrund stehen. Ich bin stets neugierig und freue mich darauf, mich mit erfahrenen sowie ebenfalls neuen Partner*innen auszutauschen, voneinander zu lernen und gemeinsam unsere Horizonte zu erweitern.
Ich suche hier nach interessanten Kontakten, die Lust haben, auf Augenhöhe über unsere Vorlieben und Fantasien zu sprechen, sich gegenseitig zu inspirieren und vielleicht auch das eine oder andere spannende Abenteuer auszuleben. Ob tiefergehende Gespräche, gemeinsames Experimentieren oder einfach nur ein anregender Gedankenaustausch – ich bin offen für vieles und freue mich, von Dir zu hören.
Bis bald!
In einem Punkt stimme ich dir zu. Es wird wohl keinen großen Unterschied machen, denn die Masse der Leute die Dickpics verschicken wird sich wahrscheinlich nicht verringern. Andererseits darf der Gesetzgeber keinen Unterschied machen, wo die Straftat begangen wurde. Denn erstens würde ich Paragraph Weiterlesen… §1 des Grundgesetzes zitieren und danach §183a StGb und nicht den 184er, wie oben genannt:
GG §1 : Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt
StGb §183a Erregung öffentlichen Ärgernisses: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Damit ist eigentlich alles zu dem Thema gesagt. Aber ja, ich favorisiere auch die Lösung der Zustimmung beider Chatpartner, da es viele gibt die nicht Lernwillig sind. Das geht ja bei Tinder auch, warum nicht hier!
Es sollte einfach eine Funktion hinzugefügt werden, wo beide Chatpartner zustimmen müssen, bevor Bilder geschickt werden können. Dann gehört das ganze der Vergangenheit an