Der Tribut ist stets für die Herrin, allerdings muss ich sagen, dass Sie eine professionelle Domina ist. Von der Herrin gibt es auch eine Instagram Seite eine Facebook Seite, sowie verschiedene Bilder von Kinky Partys und Gala Partys.
Es steht jedoch das allübliche drin, was bei einem Weiterlesen… Sklavenvertrag drin gehört.
Quelle: erotik Markt
Meine Frage ist: Falls ich am Ende der Zeit, da sie ja unbegrenzt ist, ich aussteigen möchte, wird es eine strafgebühr von 1000€ geben.
Könnte sie mich theoretisch verklagen wenn ich die Gebühr nicht zahle?
Hallo zusammen,
bin kurz davor einen solchen Sklavenvertrag bald zu unterschreiben.
Jedoch mit gewissen Klauseln wie z. B: (-Desweitetem kann die Herrin hingehen und zusätzlichen Tribut verlangen innerhalb des Monats.-)
Oder
(-Der Sklave hat die Herrin zu siezen. Zu dutzen wird mit Weiterlesen… Geldstrafe/Strafe abgearbeitet.-)
Oder
(-Der Tribut wird monatlich zum 1ten des Monats gezahlt in Höhe von 200€.
Wird das Tribut nicht zum ersten des Monats gezahlt, kann die Herrin hingehen und die Vertragsstrafe bis zu 50 € verlanden.-)
(-Desweitetem ergeht der Beschluss bei Verletzung oder vorzeitige Beendigung des Vertrages durch den Sklaven wird eine strafgebühr von 1000€ fällig.-)
Muss aber dazu noch hinzufügen, dass die Klausel ( - Beide Parteien verzichten auf Ihr Recht und die Möglichkeit, etwaige Punkte dieses Vertrages bei einem ordentlichen Gericht einzuklagen. Unter diesem Wissen gilt besonders die Verpflichtung moralisch den Vertrag so genau, wie irgend möglich einzuhalten-)
Das sind alles Klauseln die im Vertrag mit drin stehen, außerdem gilt er als unbegrenzte Zeit, nach einer Probezeit von 30 Tagen.
Nun meine Frage.
Falls es zu so ein Punkt kommt, kann sie mich anklagen und das geforderte Geld verlangen oder rechtliche Schritte eingehen?