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Vertrag ?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Habt ihr zur Absicherung einen Vertrag mit eurem Spielpartner gemacht? Er hat gerade so etwas vorgeschlagen, denke zur Absicherung. Falls was passiert das ich freiwillig mitgemacht habe . Oder ist sowas rechtlich gesehen eh sinnlos? Wer kennt sich aus? Danke 

Geschrieben

Ich finde die Idee eines Vertrages recht reizvoll, auch wenn ich im mommentan persönlich keine Spielpartnerin habe.
Man sollte sich zusammen setzen und gemeinsam einen Vertrag verfassen, was man darf/muss und was nicht. Natürlich sollte man auch Strafen festlegen, falls Klauseln des Vertrages gebrochen werden.😉
Der Vertrag hat, soweit mir bekannt keine rechtliche Bindung. 🤷🏻‍♂️

Geschrieben

Kann man ist aber rein eine „Spielsache“.
Aber so ein Vertrag ist nicht rechtlich bindend und definitiv nicht zur Absicherung.
Absichern tut man sich durch ein gutes kennenlernen und ehrliche Gespräche über Fantasien, Limits und Tabus! Wenn das nicht stattgefunden hat würde ich niemals eine Session starten.

simply_enjoy_life
Geschrieben

Rechtlich hat der Vertrag keinerlei Wert.
Das ist einfach ne Sache zwischen den zweien wo ihn wollen. Das Ding beim Vertrag ist das der sich immer wieder was ändert da es ja nicht wirklich feste Grenzen gibt.
Wenn jemand für sein emotionales Wohlbefinden sowas mag ist das ok. Gibt ja auch irgendwie Vertrauen.
Es ist aber wie bei allem, das müssen die betreffenden Parteien für sich entscheiden.

Geschrieben

Ich bin kein Anwalt, deshalb alle Angaben ohne Gewähr ;)
Wie schon gesagt wurde ist ein Vertrag, wie man ihn sich im BDSM-Kontext normalerweise so vorstellt, grundsätzlich rechtlich nicht binden, da er sittenwidrig ist.
So wie von Edelherrschaften vorgeschlagen, ist es, nach meinem Verständnis, durchaus möglich so einen Vertrag bzw. damit einhergehende Willenserklärung rechtlich "verwertbar" zu machen, wenn er vor jeder Session, zeitlich eingeschränkt und mit allen (geplanten) Praktiken, neu aufgesetzt bzw unterschreiben wird.
Allerdings ist dieser Vertrag dann nur ein geeigneter Nachweis, dass eine solche Willenserklärung abgegeben wurde, er ist nicht geeignet um irgendetwas einzufordern. Er kann jederzeit schadlos widerrufen werden (sonst wäre es wieder sittenwiedrig).
Ob das gegen "sehr jung[e] Frauen, die können eher noch „Flausen“ im Kopf haben," hilft kann ich nicht beurteilen. Sie können nicht mehr behaupten, es war komplett gegen ihren Willen, könnten aber einfach behaupten das Safewort wurde misachtet oder so.

In einer festen (Spiel-)Beziehung ist ein rechtlich bindender Vertrag, denke ich eher nebensächlich. Vor jeder Session alles schon festzurren zu müssen kann einem auch ganz schön die Kreativität und den Spaß rauben.
Trotzdem kann es natürlich sinnvoll und reizvoll sein einen rechtlich nicht bindenden Vertrag aufzusetzen. Man macht sich gemeinsam Gedanken was wollen wir, was macht uns Spaß, was wolllen wir nicht. Und nur weil er rechtlich wertlos ist, heißt es ja nicht das der Vertrag seine Wirkung im Sinne der Beziehung verliert ;)

Geschrieben

Ich würde es eher als Teil des Spiels sehen. So wie schon erwähnt vor jeder Session immer wieder als demütigend Einwilligung oder Bereitschaftserklärung. Letztlich ein Vertrag der die Position und Regeln festlegt.. Gibt Raum für strafen bei Regelbruch /Vertragsbruch.. Usw. Finde die Idee heiß aber ohne Rechtlichen Hintergrund

Geschrieben

Die Verträge sind rechtlich gesehen nix wert weil sie sittenwidrig sind und vor keinem Gericht bestand haben

Geschrieben (bearbeitet)

@Edelherrschaften, Aus dem Reich der Phantasie. Das ist Strafrecht und Sache für den Staatsanwalt nicht Zivilrecht. Du kannst Listen ausgeben wie Du willst, wenn die Person unzurechnungsfähig erklärt wird, hat’s dich auch damit am Arsch...
Gegen solche Spielereien kannst dich nicht Absichern. Eine *** ist und bleibt es, wenn Sie oder Er dies Angeben. Da fehlst dann schon an den Grundbausteinen für so einen Date.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Komplettzitat entfernt. Durch @...ersetzt.
Geschrieben (bearbeitet)

@MasterX_SB, Jau! 👍

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Komplettzitat entfernt. Durch @...ersetzt.
Geschrieben

Da solche Verträge nach deutscher Rechtslage wohl sittenwidrig wären, ist es ein nettes Feature, um z.B. untereinander klare Verhältnisse zu haben, aber im Falle von Rechtsstreitigkeiten darauf berufen, ist wenig erfolgversprechend.

Wenn dir etwas im Zusammenhang zu eurem Spiel passiert, hat er einfach mal zu seinem Teil der Verantwortung zu stehen und dich zu unterstützen. (Ohne einem solchen Passus würde ich keinen Vertrag abschließen)

Geschrieben

Da Sklavenverträge im Sinne des Gesetztes "Wider der Guten Sitten sind" sind die Verträge als solches nicht rechtskräftig.

 

Wohl aber Anstellungsverträge!

24/7 mit Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträgen.

Geschrieben

Ich halte einen solchen Vertrag für vollkommen sinnlos.

Grundlegend für ein wie auch immer geartetes Verhältnis, ist das Vertrauen ineinander. Dazu bedarf es der Schriftform nicht. Zumal ein Vertrag, egal wie lang er auch werden möge, unmöglich alle Aspekte abdecken kann.

Sobald deutsches Strafrecht in irgendeiner Form tangiert wird, sei es nun durch Beleidigung, Körperverletzung, oder gar Schlimmeres wie ***, ist so ein Vertrag in entlastender Hinsicht vollkommen bedeutungslos. Wer sich einer Straftat schuldig macht, kann dafür auch juristisch belangt werden. Und während es sich beispielsweise bei Beleidigung um ein sogenanntes Antragsdelikt handelt, liegt bereits bei Körperverletzung ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor. In so einem Falle bedarf es also noch nichteinmal eines Strafantrags seitens der verletzten Person. Den Strafantrag kann auch die Staatsanwaltschaft stellen, wenn diese die öffentliche Sicherheit gefährdet sieht. Es kann also auch dann zur Strafverfolgung kommen, wenn die geschädigte Person gar keinen Strafantrag stellt.

Ein Vertrag ist in BDSM-Verhältnissen keine Seltenheit, hat juristisch jedoch keinerlei entlastende Wirkung.

Möglicherweise wird ein solcher Vertrag sogar als belastendes Beweismaterial in ein Verfahren aufgenommen, um den Vorwurf vorsätzlicher, gesetzeswidriger Handlungen zu untermauern.

Geschrieben

Ok indemfall ist der Vertrag  nur für unser Kopfkino gut 😉 Passt für mich auch. Danke für eure Meinungen

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden, schrieb Mr_Insistence:

Sobald deutsches Strafrecht in irgendeiner Form tangiert wird [...] ist so ein Vertrag in entlastender Hinsicht vollkommen bedeutungslos. Wer sich einer Straftat schuldig macht, kann dafür auch juristisch belangt werden.  ist in BDSM-Verhältnissen keine Seltenheit, hat juristisch jedoch keinerlei entlastende Wirkung.

[...]

Möglicherweise wird ein solcher Vertrag sogar als belastendes Beweismaterial in ein Verfahren aufgenommen, um den Vorwurf vorsätzlicher, gesetzeswidriger Handlungen zu untermauern.

Genauso wie der Tätowierer oder der Arzt kann sich auf die Domina oder auch der private Dom, der nur mal spielen will, eine Einverständnisserklärung in eine Körperverletzung (oder allgemein zu ansonsten gesetzeswidriger Handlungen) einholen. Damit ist es dann auch keine Straftat mehr.

Dass es sich Sub immer anders überlegen kann (oder es behaupten kann) und man dadurch doch wieder in Erklärungsnot kommen kann, steht auf einem anderen Blatt.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden, schrieb Edelherrschaften:

Genau davor schützen wir uns mit unseren „Vertrag“.

Nein, tut ihr nicht. Eine solche Willenserklärung, selbst von einem Notar zuvor in Stein gemeißelt und beglaubigt, ist jederzeit, somit auch mitten in der Aktion, widerrufbar.
Dazu bedarf es noch nicht einmal einer Erklärung warum.
Selbst mit Vereinbarung eines Stopwortes halte ich das für gewagt.

Es kann ja immer sein das dieses in dem Moment des Schmerz, des Stress, des Kontrollverlust, der Panik, etc. p.p. nicht eingefallen ist. Theoretisch müsste man wohl eher eine Liste anlegen bei welchen Wörtern die i.d.R. Einhalt gebieten sollen weiter gemacht werden kann.

 

P.S.
Die Geschichte von deinem Freund glaube ich nicht.

bearbeitet von Kompromisslos
Geschrieben

@qayxqay

Deine Auffassung halte ich für sehr gewagt. Ein Richter kann im Zweifelsfalle so entscheiden, wie Du es beschreibst, genausogut kann er aber auch so entscheiden, wie ich es beschrieben habe. Genau an der Stelle geht es nämlich um die konkrete Auslefung im Einzelfall. Und eine Einverständniserklärung in eine Tätowierung, oder in einen notwendigen (!) medizinischen (!!) Eingriff ist doch etwas komplett anderes, als das, was in der öffentlichen Wahrnhemung wohl eher unter das "individuelle Ausleben sexueller Anomalitäten" fallen dürfte.

Ich bleibe selbst ganz bewusst im Konjunktiv. Und genau das sollten alle anderen auch bleiben! Da ist ganz viel "könnte, dürfte und müsste" im Spiel...

Geschrieben

Ein Vertrag schütz weder dich noch Ihn, denn solche Verträge haben vor keinem Gericht bestand. Denn wie schon mehrfach geschrieben wurde, kann zu jedee Zeit was unvorhergesehenes passieren, wo man das Spiel unverzüglich abzubrechen hat, um etweihige Körperliche, Physische und Psychische Schäden von Sich und seinem Spielpartner zuvermeiden.
Das einzigeste was man mit solch ein Vertrag machen kann, ist Ihn in ein Bilderrahmen stecken und an der Wand hängen oder seinen Allerwertesten damit abputzen, mehr nicht.

Geschrieben

@Seanthiar

Im Grunde genommen ist Dein Beitrag nicht schlecht und ich erkenne die gute Absicht dahinter. Dennoch empfinde ich Deinen eröffnenden Satz als Affront gegen meine Beiträge, wobei ich es grundsätzlich schätze, die persönliche Ansprache zu suchen.

Im weiteren Verlauf ist Dein Beitrag zwar ausführlicher als alle anderen Beiträge in diesem Thread, jedoch keineswegs qualitativ besser. Du bleibst selbst im Konjunktiv, triffst Aussagen, revidierst sie zum Teil direkt oder indirekt wieder und schreibst selbst, dass ein Gericht im Einzelfall ganz unterschiedlich entscheiden kann.

Wenn Du von Stil her weniger rechthaberisch aufgetreten wärst, wäre Dein Beitrag eine echte Bereicherung in diesem Thread gewesen. So schwächst Du selbst die von Dir gemachten Aussagen in unnötiger Form ab.

Das deutsche Rechtssystem ist numal sehr umfassend und zu meinem Studium, das nun schon eine Weile zurückliegt, gehörten einige Semester Wirtschaftsprivatrecht im Allgemeinen, Schuld- und Vertragsrecht im Besonderen.

Und so bleibt zusammenfassend übrig, was ich bereits geschrieben hatte, ergänzt um einige Aussagen aus Deinem Beitrag:

Ein Vertrag ist rechtskräftig und bindend, sobald er geschlossen wird, die Form ist dabei unerheblich. Deutsche Gerichte sind jedoch tagein und tagaus damit beschäftigt, einzelne Bestandteile von Verträgen mit den übergeordneten Rechtsnormen abzugleichen und im Einzelfall einzelne Vertragsbestandteile aus unterschiedlichsten Gründen für ungültig zu erklären.

Für den unwissenden Laien ist das alles jedoch ziemlich unerheblich.

@all

Benutzt einfach euren gesunden Menschenverstand, denn dazu haben wir ihn!

Und ihr werdet feststellen, dass man ohne umständliche Schriftwerke in vielerlei Hinsicht wesentlich entspannter Leben kann.

Geschrieben

@Mr_Insistence Habe ich dich erwähnt oder direkt angesprochen ? - Nein ! - Also wieso fühlst du dich gemeint ? BTW das ist nicht rechthaberisch - schreibe selber das ich kein RA bin, aber wer sich etwas Mühe macht kann den Kram in den Gesetzestexten selber nachlesen. Das ein Richter unterschiedlich urteilen kann liegt an der Formulierung unserer Gesetze, die meist einen Interpretionsbereich haben. Es hängt vom Gericht u. Richter ab wie ein Urteil gefällt wird. Es geschieht nicht umsonst das für manche Dinge Personen und Firmen bestimmte Gerichte vorziehen wenn die Wahl besteht. Wo der ein Richter freispricht, sagt der nächste Totschlag und der nächste Mord - mit den gleichen Informationen, Aussagen etc.

BTW - ich habe mir rmal deine Aussagen angeschaut und du schreibst - und das darfst du auf dich beziehen teilweise inkkorrekte Infos.

Am 9.1.2021 at 18:03, schrieb Mr_Insistence:

Ich halte einen solchen Vertrag für vollkommen sinnlos.

Grundlegend für ein wie auch immer geartetes Verhältnis, ist das Vertrauen ineinander. Dazu bedarf es der Schriftform nicht. Zumal ein Vertrag, egal wie lang er auch werden möge, unmöglich alle Aspekte abdecken kann.

Sobald deutsches Strafrecht in irgendeiner Form tangiert wird,.... ist so ein Vertrag in entlastender Hinsicht vollkommen bedeutungslos. Wer sich einer Straftat schuldig macht, kann dafür auch juristisch belangt werden. .....

Ein Vertrag ist in BDSM-Verhältnissen keine Seltenheit, hat juristisch jedoch keinerlei entlastende Wirkung.....

Sinnlos ist der nicht, nur nicht unbedingt immer notwendig. Einverständniserklärung reicht oft. Stimme dir zu das ein Vertrag nicht alles abdecken kann , aber der Rest stimmt nicht. Dem wird durch das Urteil des BGH vom 26.05.2004 (2 StR 505/03) völlig widersprochen. Fazit des Urteils steht in meinem letztem Beitrag - und mit den Infos kannst du gerne das komplette Urteil googlen. Problem ist aktuell bei den meisten das es für die Willenserklärung, dass man mit den Aktionen einverstanden ist, keine Zeugen gibt o. nix schriftliches. Und ohne das steht Aussage gegen Aussage und der "gute Ruf" etc wir herangezogen, dreckige Wäsche gewaschen... .

Am 9.1.2021 at 22:14, schrieb Mr_Insistence:

.... Ein Richter kann im Zweifelsfalle so entscheiden, wie Du es beschreibst, genausogut kann er aber auch so entscheiden, wie ich es beschrieben habe. Genau an der Stelle geht es nämlich um die konkrete Auslefung im Einzelfall. Und eine Einverständniserklärung in eine Tätowierung, oder in einen notwendigen (!) medizinischen (!!) Eingriff ist doch etwas komplett anderes, als das, was in der öffentlichen Wahrnhemung wohl eher unter das "individuelle Ausleben sexueller Anomalitäten" fallen dürfte......

Auch hier, teils richtig - wie gesagt kann ein Richter entscheiden wie er meint das Gesetz zu interpretieren ist (siehe weiter oben in diesem Beitrag) Der Rest ist nicht korrekt - Einverständnis in einen medizinischen Eingriff, in ein Tattoo, Piercing, Branding etc. und BDSM ist alles vor Gesetz das gleiche und für alles gilt §228 StgB - Es gibt nur EINE Ausnahme und das ist der Mediziner. Ein Arzt wird nicht wg. Mord o. Todschlag verurteilt o. angeklagt werden können, wenn das Risiko bleibender Schäden, im Extremfall der Tod, eine mögliche Option einer Behandlung, OP etc. ist. Z.B. eine Katheteruntersuchung des Herzen kann bei Arterienverkalkung dazu führen das Smegma unabsichtlich von der Blutgefäßwand gelöst wird und eine Lungenembolie, Herzinfarkt o. Schlaganfall auslöst mit Todesfolge. Ein bekanntes Risiko über das ein Patient aufgeklärt wird. Ein Mediziner ist verpflichtet nach bestem Wissen zu handeln und Schäden zu vermeiden. Berufliche und rechtliche Folgen gibt es nur bei Fahrlässigkeit und unverantwortlichem Handeln. 

Und leider schaust du wie die meisten hier mit der Scheuklappe Einverständnis-§228Stgb auf die Eingangsfrage - Der Paragraph hat nur was mit Körperverletzung zu tun, sonst nix. Das betrifft grob gesagt nur SM. 

Fesselt man ist das §239 Stgb (Freiheitsberaubung), wird die gefesselte Person gefi... ist das §179 Stgb (sexueller Missbrauch widerstandunfähiger Personen) und beschimpft man die Person ist das Beleidigung und andere Sachen können als Nötigung ausgelegt werden. Das betrifft aber nur 08/15 Sessions. Petplay, vorführen, Verleih - Praktiken die einige für sich in Anspruch nehmen und auch rechtl. Probleme haben können. 

24/7, TPE, EPE, CIS wird auch oft mit Verträgen geregelt und gehört zu BDSM. Da geht es um Alltag, selbst um einfache Dinge wie aufs Klo gehen, Berufswahl, Kleidung, Frisur, Wohnort usw. Und das ist nur das was mir spontan einfällt. 

Wer Sch.... vermeiden will und soweit gekommen ist das man nicht mehr an Sessions denkt sondern an mehr sollte das vertraglich regeln, nicht das man vor dem nichts steht wenn man sich doch trennen sollte u. nicht verheiratet war.

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Zusammengefasst : Meine persönliche Meinung ist, wie schon gesagt, bei Sessions und nicht fester Bindung sollte man eine Einverständniserklärung haben, die man ja ggf in beiderseitigem Einverständnis auch mit der Zeit anpassen kann. Das ist auch das was ich der TE raten würde. Ein voll definierter notarieller Vertrag (auch wennd ie Eiunverständniserklärung rechtl. sowas wie ein Vertrag ist) ist nicht notwendig.
Wird es mehr und was festes und eine Person wird oder macht sich von der anderen abhängig sollte es einen notariellen Vertrag geben, damit man, falls es dazu kommt wieder allein zu sein, abgesichert ist. Im Fall von TPE o. CIS z.B. hat sub meist keinen Besitz im eigenem Namen. 

Geschrieben

Zitat aus einem Videoblog:

"Früher waren wir Deutschen ein Volk der Dichter und Denker,
heute sind wir ein Volk der Anwälte und Banker."

Einfach mal darüber nachdenken. :coffee_happy:

  • 1 Monat später...
Switch_oder_Wiitch
Geschrieben
Am 9.1.2021 at 15:45, schrieb feetlover-berlin:

Ja ist sinnvoll uns auch juristisch relevant.

Kannst Du mir das bitte näher darlegen und Fakten benennen ?

Das wäre hilfreich für mich 

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