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Vertrag ?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb LordLance:

Ja, daß habe ihc immer getan. Auch wenn so ein Vertrag keine Rechtsgültigkeit hat, dient er zumindest zur Absicherung beider Seiten.

welche absicherung??

Geschrieben

Absicherung ist relativ, da es aus rechtlicher Sicht nicht Rechtskonform ist. Das heißt, einklagen kannst du da gar nichts!

Geschrieben (bearbeitet)

Was soll den drin stehen in so einem *Vertrag* was *abgesichert* werden soll ?

Ich der *Herr (chen)* darf mir so und so oft nehmen was ich will ??

Sie du *Subbie* hat ohne Slip rumzulaufen und dreimal am Tag vor meinem Angesicht zu Knien ??

Frage mich was sowas bringen soll, wenn will ich die Devotion freiwillig, abgesehen davon das ein Subbie selbst im 24/7 nicht ständig auf dem Boden zu rutschen hat.

bearbeitet von Tannhäuser
Geschrieben

Beim TE steht ja nicht, um was für einen Vertrag es sich handelt. Einklagbar ist der sicher nicht, das wurde ja nun schon mehrfach dargelegt. Er könnte aber dem Staatsanwalt signalisieren, dass es um einvernehmliche Handlungen ging in dem Fall, dass sich einer der Beteiligen nicht mehr artikulieren kann. Das muss ja nichtmal zwingend etwas mit dem gemeinsamen "Spiel" zu tun haben. 

Ob man das braucht, wenn sich zwei erwachsene Menschen vergnügen, die verantwortungsbewusst handeln, sei mal dahingestellt. Bei einer Schwesterseite von Fetisch las ich gestern, das manche Männer die Frau beim ersten Date derart schlagen, dass sie sich danach fragen, warum sie nicht das Bewusstsein verloren hat. Für solche Zeitgenossen, wäre ein Schriftstück sicher mitunter hilfreich. Wobei, vlt sollten solche Leute dann doch mal lieber für eine Weile einfahren... Warum muss immer alles zwei (oder noch mehr) Seiten haben?

Geschrieben

@Alexander_Dresden-
nem staatsanwalt sagt das gar nix!!
wie kams denn zu der unterschrift...? das musste erstma beweisen...da steht aussage gegen aussage

und ja...das 'mensch' las ich auch...das hat null mit BDSM zu tun, wennde mich fragst..zumal null abgesprochen war!!

Geschrieben

Also ich hab mal einen Freund angerufen, der in Berlin ne Anwaltskanzlei hat und der sagt folgendes: Jedes deutsche Gericht wird jeden Vertrag, der sexuelle Handlungen betrifft und der nicht einen reinen Dienstleistungsvertrag darstellt (Prostitution ist legal) als sittenwidrig und ungültig erklären; NO WAY das es irgendwie anders kommt; gabs noch nie und wirds bei der aktuellen Gesetzeslage auch nicht geben; gar niemals nicht. - soweit rein rechtlich.

Rein Privat ist es aber schon so, dass der Sklavenkaufvertragvon mir  eingerahmt im Schlafzimmer überm Bett hängt; als meine Herrin es mal schriftlich haben wollte, dass ich ihr Privateigentum bin, mit dem sie machen kann was sie will, hab ich mich ihr für 50  Cent verkauft; erst dachte ich gutes Geschäft aber dummerweise musste ich anschliessend das Geld direkt wieder abgeben....

Geschrieben
vor 43 Minuten, schrieb towel:

@Alexander_Dresden-
nem staatsanwalt sagt das gar nix!!
wie kams denn zu der unterschrift...? das musste erstma beweisen...da steht aussage gegen aussage

und ja...das 'mensch' las ich auch...das hat null mit BDSM zu tun, wennde mich fragst..zumal null abgesprochen war!!

Und ich wollte noch das Wort "Indiz" mit einbauen... Hätte ich mal... Ich gehe für meine Seite davon aus, dass ich nie in die Verlegenheit komme, da ich mich für ausreichend  verantwortungsvoll halte. Das sollte 99,999% abdecken. ;-)

Geschrieben
vor 54 Minuten, schrieb Gonzo-3111:

Also ich hab mal einen Freund angerufen, der in Berlin ne Anwaltskanzlei hat und der sagt folgendes: Jedes deutsche Gericht wird jeden Vertrag, der sexuelle Handlungen betrifft und der nicht einen reinen Dienstleistungsvertrag darstellt (Prostitution ist legal) als sittenwidrig und ungültig erklären; NO WAY das es irgendwie anders kommt; gabs noch nie und wirds bei der aktuellen Gesetzeslage auch nicht geben; gar niemals nicht. - soweit rein rechtlich.

Rein Privat ist es aber schon so, dass der Sklavenkaufvertragvon mir  eingerahmt im Schlafzimmer überm Bett hängt; als meine Herrin es mal schriftlich haben wollte, dass ich ihr Privateigentum bin, mit dem sie machen kann was sie will, hab ich mich ihr für 50  Cent verkauft; erst dachte ich gutes Geschäft aber dummerweise musste ich anschliessend das Geld direkt wieder abgeben....

ja hase- aber das iss symbolik! wie n halsband ja auch
will ich gar nich schlechtreden! aber wie dein freund ja sagte..rechtlich hinfällig

Geschrieben
vor 36 Minuten, schrieb towel:

ja hase- aber das iss symbolik! wie n halsband ja auch
will ich gar nich schlechtreden! aber wie dein freund ja sagte..rechtlich hinfällig

Natürlich is des reine Symbolik Honey - sonen "Kaufvertrag" wie er bspw bei uns im Schlafzimmer überm Bett hängt kann ja eigentlich für nen normalen Menschen auch gar nix anderes als ein Symbol für eine Beziehung darstellen; deshalb fand ich das Thema auch so komisch, dass ich lieber mal Th.... angerufen hab damit da mal wirklich bisschen "Normale Sachkenntnis" rreinkommt - dieses "ich sicher mich mit sonem Vertrag ab"-Gesvchwafel is doch zumindest in Deutschland komplett Birneweich um mal ehrlich zu sein....

Geschrieben

@Gonzo-3111-
nur leider glauben immernoch viele dran...genau wie an safewords^^

darf ich fragen, wie groß der iss? also nur so n blatt oder echt auch gerahmt etc?

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb towel:

@Gonzo-3111-
nur leider glauben immernoch viele dran...genau wie an safewords^^

darf ich fragen, wie groß der iss? also nur so n blatt oder echt auch gerahmt etc?

Tja das mit den Absicherungen und Safewords und so - Dummheit stirbt zuletzt..i

Zu deiner Frage: des is ein A3-Blatt, in nem schwarzen Rahmen.

 

Geschrieben
Am 9.1.2021 at 09:26, schrieb Lady-danger:

Habt ihr zur Absicherung einen Vertrag mit eurem Spielpartner gemacht? Er hat gerade so etwas vorgeschlagen, denke zur Absicherung. Falls was passiert das ich freiwillig mitgemacht habe . Oder ist sowas rechtlich gesehen eh sinnlos? Wer kennt sich aus? Danke 

Aus rein rechtlicher Sicht gibt es KEINEN Erfüllungszwang aus dem Vertrag! Auch um sich abzusichern taugt er nicht, er ist schlichtweg ungültig! Eher mehr ein schönes Beuwerk oder zusätzliches Spielzeug, aber immer Vorsicht walten lassen!

Micha

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Am 14.10.2021 at 14:55, schrieb Gonzo-3111:

[...] hab ich mich ihr für 50  Cent verkauft; erst dachte ich gutes Geschäft aber dummerweise musste ich anschliessend das Geld direkt wieder abgeben....

:joy: danke :joy:

  • 8 Monate später...
Geschrieben
So wie bereits erwähnt wurde sind solche Verträge nichtig da sie gegen die gute Sitte verstoßen. Da wären Gespräche und heraus finden was die Erfahrungen sind, wünsche und Ziele auf jeden Fall sinniger! Sowie das abklären von Allergien, Krankheiten usw. Zur Sicherheit gehören auch gewisse Anatomische Grundkenntnisse…..
Geschrieben
Zu den rechtlichen Sachverhalten wurde schon genug gesagt. Meine persönliche Meinung, ich finde es albern. Ein Vertrag und wenn er nur meine Regeln festsetzt, würde mir die Leidenschaft nehmen und mein Gedächtnis funktioniert auch noch ganz wunderbar, dass ich mir Regeln sehr gut merken kann 🤓. Für mich haben Verträge in meinem BDSM nichts zu suchen und gehören für mich in die Arbeitswelt. Ich lebe meine Leidenschaft, meine Sexualität, meine Persönlichkeit aus. Man sollte die Risiken kennen und sich damit auseinandersetzen.
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