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Vertrag und Sicherheit


Dr****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Digga, wenn du deinem partner nicht traust such dir n neuen oder ein neues hobby,
Verträge bringen nix, bedeuten nix und haben wenn dann nur eine rituelle bedeutung zwischen den parteien die sie abschließen
Was ja auch erst 30 mal gesagt wurde
Und wenn du dich nicht traust jmd weh zu tun würd ich sm an deiner stelle ganz weg lassen

Ich verstehe auch nicht wo das problem ist
Ich höre nur das kein vertrauen da ist und du willst da ne lösung für

SUCH DIR WEN ANDERES ODER LASS ES...
Geschrieben
Vor 50 Minuten , schrieb tom_cat:
Digga, wenn du deinem partner nicht traust such dir n neuen oder ein neues hobby,
Verträge bringen nix, bedeuten nix und haben wenn dann nur eine rituelle bedeutung zwischen den parteien die sie abschließen
Was ja auch erst 30 mal gesagt wurde
Und wenn du dich nicht traust jmd weh zu tun würd ich sm an deiner stelle ganz weg lassen

Ich verstehe auch nicht wo das problem ist
Ich höre nur das kein vertrauen da ist und du willst da ne lösung für

SUCH DIR WEN ANDERES ODER LASS ES...

Wenn du das Problem nicht verstehst, warum antwortest du dann überhaupt?

Geschrieben
Vor 1 Stunde, schrieb tom_cat:
Digga, wenn du deinem partner nicht traust such dir n neuen oder ein neues hobby,
Verträge bringen nix, bedeuten nix und haben wenn dann nur eine rituelle bedeutung zwischen den parteien die sie abschließen
Was ja auch erst 30 mal gesagt wurde
Und wenn du dich nicht traust jmd weh zu tun würd ich sm an deiner stelle ganz weg lassen

Ich verstehe auch nicht wo das problem ist
Ich höre nur das kein vertrauen da ist und du willst da ne lösung für

SUCH DIR WEN ANDERES ODER LASS ES...

Vielen Dank für die Konstruktive Nachricht.
Erst mal muss ich jemanden finden bevor ich jemand verlassen kann.

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb AndersimNorden:

Was selten bis nie natürlich beachtet wird, oder als "selbstverständlich" angesehen wird, ist nicht nur die Tagesverfassung des Passiven. Auch die eigene, sprich des Ausführenden. Wer einen schlechten Tag hatte, Stress ausgesetzt ist oder sonstwie gerade emotional belastet ist zum Beispiel durch einen Todesfall, der sollte nicht seinen Sadismus an jemandem ausleben, denn bei der Sache ist man bestimmt nicht.

sehr wichtiger punkt, ja!
mein ex und ich haben, permanente machtverschiebung hin oder her, immer klar gesagt-
wenn einer von uns körperlich oder eben auch psychisch angekratzt iss, gehn wir in keine session!
dann isst man was zusammen, redet, aber SM iss dann tabu!

Geschrieben
Ich halte einen Vertrag, auch wenn er rechtlich nicht verbindlich ist, für sinnvoll, denn falls es zum Streit kommen sollte hat man somit ein Beweisstück in der Hand was der Konsenz war. Ist eine Art Absicherung für beide Seiten.
Geschrieben
Ein Vertrag hat nur eine psychologische Wirkung.... Nicht mehr nicht weniger.... Wenn der passive Part vor Gericht geht ist der Vertrag absolut egal... Auch wenn die Rechtssprechung leider im Bezug auf Sexualität noch etwas Rückständig ist ... Ist sie es im Bezug auf Körperverletzung und Nötigung nicht.... Man sollte sich nicht damit in falsche Sicherheit wiegen.... Den Einfluss auf die Psyche, die so ein Vertrag haben kann, kann ich absolut nicht abstreiten.
Geschrieben

So ein Vertrag ist sittenwidrig 

Nichtdestotrotz ein Indiz der Einwilligung vor Gericht 

Vor allem auch von Zeugen mit unterschreiben lassen das  Sub oder Sklavin nicht unter Zwang standen. Ich würde das Wort Sklavenvertrag oder generell das Wort Sklavin vermeiden 

Weitere Indizien sind , immer Fotos und Schriftverkehr speichern .

In dem du schreibst morgen würde ich gerne das und das mit mir machen.

Frag nach der Session schriftlich nach wie es für sie war.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten, schrieb Hazmebien:

Vor allem auch von Zeugen mit unterschreiben lassen das  Sub oder Sklavin nicht unter Zwang standen. Ich würde das Wort Sklavenvertrag oder generell das Wort Sklavin vermeiden 

:jumping: na dann :wine_glass: prosit auch noch Zeugen, wie wärs denn noch mit einem externen Gutachten über die psychische *Gesundheit*, negativen Drogentest, dem Nachweis der monitären Unabhängigkeit durch Schufa Abfrage und einen beglaubigten Nachweis der Volljährigkeit. Alles schön säuberlich als Anhang bei heften.

Ich glaub jetzt gehts los. Und was soll so ein Vertrag bei einen Streit bringen @Seanthiar, auf was soll dann da gepocht werden weil man irgendwann ne *Schnapsidee* verfasst hat. Das ist doch nichts *in Stein gemeißeltes*. Beziehungen auch im Bdsm Bereich sind dynamisch und Entwickeln sich.

bearbeitet von Domedan
Geschrieben

gerade weil er als sittenwidrig eingestuft iss, hat er keinerlei belang vor gericht

AndersimNorden
Geschrieben (bearbeitet)

... auf zum Notar...

 

;-)

bearbeitet von AndersimNorden
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden, schrieb Domedan:

....Ich glaub jetzt gehts los. Und was soll so ein Vertrag bei einen Streit bringen @Seanthiar, auf was soll dann da gepocht werden weil man irgendwann ne *Schnapsidee* verfasst hat. Das ist doch nichts *in Stein gemeißeltes*. Beziehungen auch im Bdsm Bereich sind dynamisch und Entwickeln sich.

Darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum das in Fall einer Anzeige "damit war ich nicht einverstanden" was schon passiert ist, dass jemand im nachhinein behauptet hat etwas ist nicht im Konsens passiert so ein Vertrag schon starke Zweifel aufkommen lässt. Man muss sich darüber klar sei, das viele Praktiken im BDSM ohne den "Einverständnisparagraphen" §228 StGB Straftaten sind und z.B. als Körperverletzung gelten. Hat man eine schriftl. Vereinbarung ist klar das es einen Konsens gab und es steht nicht Aussage gegen Aussage. Es sollte blosse nicht Sklavenvertrag drüber stehen und lebensgefährliche Praktiken beschreiben  sonst ist es sittenwidrig.

bearbeitet von Seanthiar
Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Seanthiar:

Darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum das in Fall einer Anzeige "damit war ich nicht einverstanden" was schon passiert ist, dass jemand im nachhinein behauptet hat etwas ist nicht im Konsens passiert so ein Vertrag schon starke  Zweifel aufkommen lässt. Man muss sich darüber klar sei, das viele Praktiken im BDSM ohne den "Einverständnisparagraphen" §228 StGB Straftaten sind und z.B. als Körperverletzung gelten. Hat man eine schriftl. Vereinbarung ist klar das es einen Konsens gab und es steht nicht Aussage gegen Aussage. Es sollte blosse nicht Sklavenvertrag drüber stehen und lebensgefährliche Praktiken beschreiben  sonst ist es sittenwidrig.

Sorry das ist Blödsinn, konkretes Beispiel. Wir haben einen Vertrag, über die ganz normalen SM Geschichten, vielleicht auch schon 2 Jahre alt. Und dann fällt dir ein du könntest einen Dritten dazu holen, Cutting machen oder ähnliches. Dinge die nicht im Vertrag stehen, ich nicht will und du machst sie trotzdem... da bringt dir dein ganzer Vertrag nix, da haben sie dich am Arsch. 

Letztendlich hat Sub immer die besseren Karten

Geschrieben

ein vertrag schützt weder die eine, noch die andre seite, leute
da er von gesetzeswegen nichtig ist! und da iss auch egal, was drübersteht! da alleine die praktiken schon als sittenwidrig gelten...

wir hatten bis vor kurzem n eignen ICD-code! und dann soll n vertrag darüber rechtlich wirksam sein? merkt ihr was?^^

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb towel:

da er von gesetzeswegen nichtig ist! und da iss auch egal, was drübersteht! da alleine die praktiken schon als sittenwidrig gelten...
 

Dies ist nicht ganz richtig, wobei hier dennoch unterscheiden muss. Der Vertrag als solches ist nicht zwangsläufig nichtig, und nicht alle Praktiken sind sittenwidrig. Hierzu muss man ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes von 2004 zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit kennen. Der Bundesgerichtshof hatte am 26. Mai 2004 ein wegweisendes Urteil erlassen, welches sadomasochistische Handlungen trotz Einwilligung nur noch dann als sittenwidrig beurteilt, wenn eine konkrete Todesgefahr besteht. (Az. 2 StR 505/03)

Weiterhin gelten Praktiken im BDSM nicht mehr bereits wegen ihrer sexuellen Motivation als sittenwidrig, auch wenn diese zu tatbestandmäßigen Körperverletzungen führen. Gefährdungsobjekt ist gemäß §224 I Nr. 5 StGB ausschließlich das Leben, nicht aber die Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit des devoten Parts.

Ob eine Handlung im Rahmen des Sadomaso als lebensgefährlich gilt, wird danach beurteilt, ob sie das auch generell ist. Die Gefahr muss sich dabei nicht realisiert haben, eine geringe Realisierungswahrscheinlichkeit ist ausreichend. Um zu beurteilen, ob eine Handlung im Rahmen des BDSM das Leben eines Parts hätte gefährden können, werden Verletzungen der Zeugin/ des Zeugen als Indizien aufgefasst. Das Tatbestandsmerkmal wird zu dieser Beurteilung jeweils aus objektiver Sicht betrachtet. Deshalb kommt es vorrangig nicht darauf an, ob das Opfer Todesangst empfunden hat oder nicht.

Wobei dies wohl eher eine schwierige Grauzone ist. Einerseits kann man beispielweise die Atemreduktion als sittenwidrig erachten, da hierbei grundsätzlich das Leben in Gefahr gebracht werden kann. Aber auch schon ein Angstspiel (alleine im Wald an einen Baum gefesselt o.ä.) kann eine lebensbedrohliche Situation hervorrufen.

Mit vorliegendem gewohnheitsrechtlich anerkanntem Rechtfertigungsgrund sind sadomasochistische Handlungen nicht strafbar (mit Ausnahme §§ 216 und 228 StGB).

Die Problematik der Gültigkeit eines Vertrages beginnt allerdings mit dem Nachweis, dass die Einwillgung zum Vertrag im vollem Umpfang der eigenen Sinne erfolgen muss, welches im Streifall der Beschuldigte nachweisen muss. Zudem muss vor jeder Praktik die Einwilligung wiederholt werden. Man könnte natürlich den Vertrag notariell beglaubigen lassen, dann wäre zumindest die Einwilligung zum Vertrag eindeutig nachweisbar.

Und sehr entscheidend ist die genaue Wortwahl im Vertrag, "hiermit übergebe ich meinen Körper in den Besitz meines Meisters/Herrn", oder ähnliches wäre u. U. bereits ein Straftatbestand, da Sklaverei in Deutschland verboten ist und rechtlich ein Mensch niemals Besitzer anderer Menschen sein kann.
 

Geschrieben
vor 19 Stunden, schrieb Domedan:

:jumping: na dann :wine_glass: prosit auch noch Zeugen, wie wärs denn noch mit einem externen Gutachten über die psychische *Gesundheit*, negativen Drogentest, dem Nachweis der monitären Unabhängigkeit durch Schufa Abfrage und einen beglaubigten Nachweis der Volljährigkeit. Alles schön säuberlich als Anhang bei heften.

Ich glaub jetzt gehts los. Und was soll so ein Vertrag bei einen Streit bringen @Seanthiar, auf was soll dann da gepocht werden weil man irgendwann ne *Schnapsidee* verfasst hat. Das ist doch nichts *in Stein gemeißeltes*. Beziehungen auch im Bdsm Bereich sind dynamisch und Entwickeln sich.

Natürlich ist eine Beziehung dynamisch etc

Darum geht es hier gar nicht. Sondern falls es zu einer Anzeige wegen Körperverletzung kommt, nachzuweisen das Sub nicht gezwungen wurde. Es gab ja solche Fälle vor Gericht. Etwaige Beweise gingen dann oft auch zugunsten des Angeklagten aus. 
Warum nicht von Freunden aus BDSM Kreisen mit unterschreiben lassen das es kein Zwang zur Unterschrift gab? Ich selbst hatte auch mal so ein Vertrag unterschrieben.

Ein Dom der mal schlechte Erfahrungen gemacht hat aus Rache der Sub … ich kann verstehen das man sich da absichern möchte.

Geschrieben
vor 12 Stunden, schrieb onlyawoman:

Sorry das ist Blödsinn, konkretes Beispiel. Wir haben einen Vertrag, über die ganz normalen SM Geschichten, vielleicht auch schon 2 Jahre alt. Und dann fällt dir ein du könntest einen Dritten dazu holen, Cutting machen oder ähnliches. Dinge die nicht im Vertrag stehen, ich nicht will und du machst sie trotzdem... da bringt dir dein ganzer Vertrag nix, da haben sie dich am Arsch. 

Letztendlich hat Sub immer die besseren Karten

Welcher Dom macht denn Dinge die Sub nicht will? Damit steht er doch mit einem Bein im Knast. Das ist Blödsinn.

Sub hat eben nicht immer die besseren Karten. 
Wer so denkt sollte sich gar nicht erst auf SM einlassen.

Wer etwas gegen ihren Willen macht, da wäre ich die längste Zeit seine Sub.

Praktiken werden doch vorher besprochen, Tabus geäußert, man sollte diese einfach in einem mailverlauf niederlegen, oder besser in einem Vertrag. Meine standen klar in so einer Vereinbarung. Ein Dom wird den Teufel tun Tabus zu brechen.

Drum schau genau auf wen man sich einlässt. 

Geschrieben

Eine Anfängerin die 50ty shadows geschaut hat, hat keine Vorstellung von der Realität. Da wurde harter Sex schon als *** empfunden.  Ohne Stop zu sagen hat sie es mitgemacht und ihm hinterher Vorwürfe gemacht.

Klar da hilft auch kein Vertrag. Aber es gab Schriftverkehr darüber was sie erleben wollte. 
 

 

Geschrieben
vor 10 Minuten, schrieb Hazmebien:

Welcher Dom macht denn Dinge die Sub nicht will? Damit steht er doch mit einem Bein im Knast. Das ist Blödsinn.

Sub hat eben nicht immer die besseren Karten. 
Wer so denkt sollte sich gar nicht erst auf SM einlassen.

Wer etwas gegen ihren Willen macht, da wäre ich die längste Zeit seine Sub.

Praktiken werden doch vorher besprochen, Tabus geäußert, man sollte diese einfach in einem mailverlauf niederlegen, oder besser in einem Vertrag. Meine standen klar in so einer Vereinbarung. Ein Dom wird den Teufel tun Tabus zu brechen.

Drum schau genau auf wen man sich einlässt. 

Da hast eben nicht genau gelesen, was ich geschrieben habe, es gibt eben die, die sich an solche vereinbarung nicht halten, und da bringt der ganze vertrag nix. Stimme dir zu schau auf wen du dich einlässt, aber wie bei allem im Leben, du kannst den leuten nur vor den kopf schauen

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb onlyawoman:

Da hast eben nicht genau gelesen, was ich geschrieben habe, es gibt eben die, die sich an solche vereinbarung nicht halten, und da bringt der ganze vertrag nix. Stimme dir zu schau auf wen du dich einlässt, aber wie bei allem im Leben, du kannst den leuten nur vor den kopf schauen

Sicher gibt es auch solche Herren. Das ist dann ganz klar Körperverletzung und gehört angezeigt. 
Mist halt schwierig zu beweisen.

Deshalb schaue ich mir sehr genau an an was es gibt um Tabus zu benennen . Und die schreibe ich ihm. 

Geschrieben
Wie von verschiedenen Seiten gesagt es gibt keine Sicherheit, im besten Fall nur viel Vertrauen auf beider seiten
Geschrieben

Man kann aber Risiken größtmöglich minimieren. 
 

Auf beiden Seiten. Dazu gehört auch Safewort und miteinander reden , reden …..


 

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb Hazmebien:

Man kann aber Risiken größtmöglich minimieren. 
 

Auf beiden Seiten. Dazu gehört auch Safewort und miteinander reden , reden …..


 

Um Risiken zu minimieren hilft nur lernen, lernen und lernen. 

Anatomie, Physiologie und welche Risiken bestehen bei Praktik x eigentlich und wie handelt man, wenn ein Unfall passiert ist. 

Safewort ist nett aber wenn du Bottom potentiell einen Embolus schießen könntest wird das garantiert nicht mehr rechtzeitig fallen... 🙄 

Und was oft unterschätzt wird ist, dass Bottoming auch ein Skill ist, der zur Minimierung der Risiken beitragen kann und worin man sich immer weiter informieren kann. 😉

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