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Absicherung für Dom. Part bei Session oder Spieltreffen


Dr****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
@ Godscocaine Danke für deine Ausführliche Darstellung, das hilft ja hoffe ich mal allen weiter. Jetzt könnte ich den Thread ja "Schliessen" aber ich erweitere Ihn mal. Welche Möglichkeiten nutzt Ihr (wurden an euch genutzt) um den aktiven Part abzusichern. Möglich und auch teilweise schon gemacht wären meiner Meinung nach: - Videoerklärung (ggf. Audio) des Maso-teils (kennt man ja von diversen Kinky Videos - Schriftliche Einverständiserklärung ...genau ort zeit, Handlung ....? (könnte mir das bei Professionellen echt vorstellen - Zustimmung vor NICHT beteiligten Zeugen? oder habt Ihr noch Ideen?
Geschrieben

@Godscocaine  sehr gut beschrieben aber wir wissen alle wie es real ablaufen kann und diese Rechte vor Gericht kaum was bringen .. Machste nen ***game aus, die Frau zeigt dich an ,geht meist übel aus .. Falls du Glück hast und ihr nachweisen kannst das du sie zb hier kennen gelernt hast und sie es in der tat auch war wo diese Nachrichten geschrieben hat könntest vllt Glück haben .... Man sollte achten mit wem man sich trifft ! Alle hier egal ob Button oder Top ..

Und vllt langsam mitn spielen anfangen da merkt man am besten ob jemand wirklich auf das steht oder nur gerne drauf stehen würde (zb wegen diverse Filmchen) 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Die Gefahr muss sich dabei nicht realisiert haben, eine geringe Realisierungswahrscheinlichkeit ist ausreichend.

Eine Quellenangabe zum Bezug versus konkrete Todesgefahr wäre doch nett ?

Oder ist dieser Sachverhalt so im Urteil interpretiert worden ?

 

ansonsten sehe ich es so wie Jana679

Geschrieben

Eine eher Schwierige, doch mögliche Option ist immer noch der Einwilligungsvertrag, in welchem man natürlich, doch auch anstrengenderweise viele punkte beachten muss, die denselben unwichtig macht. Man muss also z.B. dafür sorgen, dass es nicht gegen die gute Sitte verstößt und gewisse Safewörter beinhaltet. Evt. sogar die Einverständniserklärung zur Videoaufnahme zur Beweissicherung.

Geschrieben (bearbeitet)

es geht weder um die gute Sitte und schon gar nicht um Safewörter.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Unnötiges zitat entfernt/ Beeinträchtigt den Lesefluss
Geschrieben

@ Jana679: Kurze Anmerkung - ***game ist sehr interessant, aber schwer umzusetzen.

Natürlich kann Sub (ob nun nm oder w) via Anzeige etc. für unglaublichen Stress sorgen. Meine Ausführungen waren nicht als Anleitung oder als "Du-kommst-aus-dem-Gefnängnis-raus"-Karte gedacht, sonderne einfach eine laienhafte Darstellung der  Rahmenbedingungen.  Gesunden Menschenverstand kann man nicht ersetzen.

@ Magic_Mind: Nach meinen Notizen (ok, es könnte grade leicht analfixiert wirken, dass ich mir Notizen mache :jumping:) sollte es jedoch im Urteil enthalten sein. Wenn Du es nachlesen wiillst: BGH 2 StR 505/03 vom 26.05.2006.

Für mich ist es das Verursacherprinzip bzw die  Annahme, dass eine geringe realisierbarkeit zum Verstoß gegen die guten Siitten führt, konkludent.

Viel Vergnügen damit.

@ Tami: *Ironiemodus* endlich habe ich eine Begründung für meine geliebte Videocam *ironiemodus aus* Solange Du bedenkst, dass ein Einwilligungsvertrag nur die Einwilligung zu dem Zeitpunkt des Unterschrift bedeutet. 

 

Schönen Sonntag

 

 

Geschrieben

3. Den Angeklagten beschwert auch nicht, daß das Landgericht nicht geprüft hat, inwieweit die nach seiner Ansicht die Rechtswidrigkeit beseitigende Einwilligung des Tatopfers im Rahmen von § 227 StGB auch Auswirkungen auf die der Verurteilung zugrundegelegte Fahrlässigkeitstat hatte. Dies ist hier unschädlich,...

 

Das Gericht hat das gar nicht geprüft, weil es hier unschädlich ist.

Wenn ich es richtig verstehe.

(Die Realisierung wird am Ende von 3. in die Begründung eingefügt.)

Geschrieben

Danke für die bisherigen Ausführungen.

 

Solche Qualität bin ich hier gar nicht gewohnt. Bin gespannt was noch kommt

Geschrieben

Da muss ich mich erst einmal wiedee einlesen.

Was mir jedoch direkt aus deinem Zitat auffällt: "Das Landgericht..." Es ist ein Urteil des BGH, welches das LHG-Urteil aufhob. 

Wenn Du den 2ten Ansatz des Zitate nochmal liest :

 

„Ob eine Handlung im Rahmen des Sadomaso als lebensgefährlich gilt, wird danach beurteilt, ob sie das auch generell ist. Die Gefahr muss sich dabei nicht realisiert haben, eine geringeRealisierungswahrscheinlichkeit istausreichend. Um zu beurteilen, ob eineHandlung im Rahmen des BDSM das Leben eines Parts hätte gefährden können, werden Verletzungen der Zeugin/ des Zeugen alsIndizien aufgefasst. Das Tatbestandsmerkmal wird zu dieser Beurteilung jeweils aus objektiver Sicht betrachtet. Deshalb kommt es vorrangig nicht darauf an, ob das Opfer Todesangstempfunden hat oder nicht.“

Dies müsste  (bin mobil on) im Urteil enthalten sein.

 

Tatsächlich würde ich eher prüfen, ob seit 2006 weitere Urteile ergangen sind und wie hier die Rechtslage interpretiert wird. 

 

Unabhängig davon: 

Für mich persönlich "reicht" jedoch das Verursacherprinzip, d.h. das bereits bei einer geringen Realisierungswahrscheinlichkeit ich als "Zufügender" mögliche Folgen  zu verantworten habe. Und zwar ausdrücklich nicht eingegrenzt auf mögliche Todesfolgen.

 

Last but not least nochmals der Hinweis: ich bin nur interessierter Laie mit eigener Meinung, kein qualifizierter, zur Rechtsberatung berechtigter Anwalt.

Denkt selbst, reflektiert selbst, übernehmt Verantwortung. 

 

Geschrieben

Das war die einzige Passage in dem o.a. Urteil (BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03), wo die PDF-Suche etwas zu dem Begriff "real" gefunden hatte.

Der von dir zitierte Absatz war nicht zu finden.

Mit ist nichts neueres bekannt. Ich bin auch kein Jurist.

Ich denke hier sind einfach die Menschen und deren Kommunikation gefragt.

Rosenkriege bringen den Anwälten nur etwas,...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Neutrales Treffen und Bauchgefühl wurde ja schon genannt, aber man kann das Bauchgefühl auch mit Fakten stärken. :coffee_happy:

Es macht Sinn beim ersten, neutralen Treffen recht intensiv über BDSM generell zu sprechen, verschiedene Spielvarianten zu

erörtern und dem Gegenüber dazu Fragen zu stellen. So kann sehr schnell herausgefunden werden, ob der/die mögliche Partner/in - egal ob

Neuling oder nicht - sich mit seiner Neigung und der "Materie" generell auseinandergesetzt hat.

In erster Linie geht es ja darum zu eruieren, ob man einen Fake vor sich sitzen hat oder ob es sich um ein echtes Bedürfnis

handelt BDSM zu leben. Das gilt sowohl für Dom als auch für sub.

Ist die Neigung da, dann sichert die Ampel + zusätzliches Safeword das erste gemässigte (würde ich empfehlen) genügend ab,

schliesslich ist mir als sub noch nie in den Sinn gekommen, einen Dom, der sich an die Spielregeln hält, der Körperverletzung

zu bezichtigen.  Allerdings lasse ich mich immer covern solange das Vertrauen noch nicht steht. Ein Dom, der das versteht und

befürwortet hat schon mal 100 Punkte...

Beim ersten Spiel würde ich jedem Dom empfehlen, doch ab und zu sub zu fragen, wo die Ampel steht (grün, gelb, rot), so ist das

Einverständnis regelmässig abgerufen und Dom weiss, wo er steht.

Wenn das Risiko für Dom wirklich so immens gross ist, angezeigt zu werden (was ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen kann), dann

wäre ich als sub dazu bereit, dass diese "Ampelfrage" mittels Sprachmemo auf dem Handy von Dom aufgenommen wird, allerdings würde

ich sofort vermuten, dass so ein Dom gerne mal Grenzen überschreitet... Ob es also eine vertrauensbildende Massnahme darstellt,

sei mal dahingestellt.

In meinen Augen hat Dom es in der Hand, mit einem angepassten und empatischen Führungsstil sein Risiko auf 0 zu senken.

Schliesslich ist die Macht in seinen Händen... und es gehört zum "Job".

 

Just my 2 cents

Geschrieben

godscocaine... 

Eine an sich gute Übersicht...

Und ein wichtiges Thema. Danke dem Eröffner des Themas.

Aus beruflicher Sicht: Es ist immer eine Einzelfallfrage...

Klar,  bei Staatsanwaltschaft und Gericht ist das Thema BDSM nicht hoch angesehen... 

Aber,  mit ein wenig Bauchgefühl ist man schon gut beraten,  die Erziehung im Rahmen zu halten. Treffen,  beschnuppern und klare Regeln setzen.

Der Sub setzt die Grenzen. Legt sie fest. Gern auch mit Fragebogen. Gibt es genug Vorlagen im Netz. 

Stopwort. Ausgesprochen bedeutet es auch Stop. Dahinter droht der Staatsanwalt. 

Atemkontrolle z.B. nur mit viel Vertrauen und Zutrauen. 

Vorteil der Switcher, sie kennen auch die andere Seite und die Grenzerfahrung. Reine Dom können nur auf Erfahrung und viel Sensorik vertrauen. Hoffentlich nie ein Trugschluss.

Geschrieben

@Marci-X Bitte gern geschehn

 

Danke nochmals allen für die doch guten Beiträge ! Klasse so macht das Forum Sinn und Spaß

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

ich glaube gerade bei neuen Kontakten, kann es neben Sprechen, Bauchgefühl usw. (alles hier schon besprochen) für den Top ganz spannend sein, seine (künftige) Sub oder Sklavin oder Maso Spielpartnerin einen Wunschzettel schreiben zu lassen. Wenn ich nach dem 1. neutralen Treffen als erste Aufgabe fürs 2. einen solchen Wunschzettel von meiner künftigen ..... fordere, kann ich damit viele Probleme im Vorfeld vermeiden.

Niemand ist als Top 100%ig sicher, das ihm nicht auch ein "Kachelmann" passiert.

Geschrieben

Huch das hats ausversehend zitiert ☝🙈.... Ähm .. Wollte gerade schreiben das es für beide parte ein Risiko ist ... Selbstdarstellung ist manchmal nicht zutreffend mit der Erwartung vom gegenüber .. Die sicht mancher menschen ist anderst als die erwartung an diese .. Schreiben kann man viel obs zutrifft andere frage ;) .. Nur weil man online und beim schreiben auf devot macht oder gar auf sadist kann es im realen total ne andere nummer sein ;) leider ... Ist ja nicht immer die Gefahr an jemand zu geraten der dann zb anzeigt oder das nicht will .. Sondern kann auch passieren das wenn wer so spielen will (dev part) an einen gerät der nie vor hatte zb die maso ader des anderen zu stillen ;) ... Das mit dem Wunschzettel find ich prima .. Aber da läuft die sub wieder gefahr abgestempelt zu werden ... Böser Nachruf *wunschzettelsub ,macht nur das was sie will oder geil macht * ... Ich persönlich finde wenn 2 sich gefunden haben und regelmäßig im kontakt sind wird ein gemeinsamer Rahmen gebaut der dem top erlaubt sich darin frei zu bewegen und grenzen zu verschieben ... Wo es sicherheit für beide gibt ;) ... Da entfallen dann solche themen wie zb . absicherung für top .... Finde ich ... Es muss halt passen und sich aufbauen ... Höher schneller weiter ist einfach ungünstig ;) 

  • 3 Monate später...
Geschrieben

.....vll so:    sie erklären sich damit einverstanden, dass die installation veränderungen auf ihrer festplatte vornimmt   :-D      oder so ähnlich lautet das doch?

 

ich denke aber, dass auch das nicht beinhaltet, dass auf der festplatte hinterher nichts mehr drauf ist.

 

offizial-delikte  kann man sicher nicht per unterschrift  dulden.   *** z.b. bleibt immer ***.    und wenn es gespielt wird, ist es keine *** mehr ...  

wenn manche sowas in echt praktizieren, und es hat keine folgen....dann ist das reine glücksache oder/und auch  dummheit auf beiden seiten.    ich glaub so ähnlich hab ich das in einem anderen thread schonmal gesagt.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Mir ist es tatsächlich schon passiert, dass mir, nach der Trennung, eine Ex- Sub mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht hat.

Es ging dabei gar nicht darum, dass sie ein paar blaue Flecken hatte (die zum fraglichen Zeitpunkt schon längst nicht mehr zu sehen waren), sondern um die öffentliche Blamage... wie das halt so ist, wenn man in einer Kleinstadt auf dem Lande wohnt.

Glücklicherweise hat sie in dieser Richtung nichts unternommen.

Stattdessen hat sie dann zwei meiner damaligen Angestellten und einem Geschäftspartner von meinen speziellen Neigungen erzählt.

Es kam aber dann nichts weiter nach... 

Seitdem bin ich seeeehr vorsichtig geworden.

bearbeitet von Höxter
Kleine Korrekturen.
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hi,

 

auf zwei Sachen möchte ich hier eingehen: Einerseits darauf, wie ich dies selbst handhabe und andererseits auf die hier eingestellten juristischen Erläuterungen.

 

Der einfache Teil:

Ich selber mach es genauso wie hier auch schon erwähnt – der unverbindliche Kaffee am Anfang. Und immer versuche ich am Anfang darauf zu achten, dass nicht mein Schwanz die Kontrolle übernimmt. Ey, das ist manchmal der schwerste Teil. Das kann nämlich sehr schnell passieren und alle guten Vorsätze sind weg. Und wenn das ganze dann mal ins Rollen kommt, wenn Vertrauen da ist, dann kann man den Anderen einfach besser einschätzen. Nie wieder lass ich mich auf Kaffee als erstes Treffen und als Zweites gleich eine ausgiebige Session. Und das ganze jetzt nicht nur um mich abzusichern, sondern um sich der Sub auch langsam zu nähern und sie erst zu einem späteren Zeitpunkt aus der Komfortzone abzuholen. Oder ganz einfach ausgedrückt: Vertrauen baut sich halt über die Zeit auf.

 

Der schwerere Teil – Anmerkungen zu den juristischen Ausführungen:

Ich selbst komme aus der Ecke des Arbeitsrechts (studiert) und habe ehrlich gesagt wenig Ahnung von Strafrecht. Auch möchte ich versuchen diesen Sachverhalt in eine eher einfachen Sprache und nicht in Juristendeutsch zu entfalten.

Mir aufgefallen bei dem Diskurs ist, dass ihr vornehmlich die Sittenwidrigkeit unter dem Aspekt der zu erwartenden Handlungen gesehen habt. Also die Frage, ob die nach einer Einwilligung stattfindenden Handlungen sittenwidrig sind – dann wenn sie potentiell lebensgefährlich sein könnten. Woran ihr aber überhaupt keinen Gedanken verschwendet habt – und das meine ich jetzt nicht nur in einem juristischem, sondern auch in einem moralischem Sinne, sind die Umstände wie denn die Einwilligung zustande gekommen ist. Auch die Interpretation eines Safewords, das bei Nichtbenutzen als stillschweigende Einwilligung interpretiert wird, sehe ich als äußerst problematisch an – aber das jetzt nur am Rande.

 

Der Kern dieses Problemkomplexes ist die Einwilligung zur Körperverletzung. Ganz dunkel kann ich mich daran erinnern, dass der klassische Fall einer solchen (stillschweigenden) Einwilligung beim Sport vorliegt. Wenn du beim Fußball gefault wirst, kannst du nicht auf Schadensersatz klagen. Und jetzt geht das Gesetz einfach davon aus, dass bei dieser Einwilligung zur Körperverletzung sich zwei gleichstarke Vertragspartner gegenüber stehen. Das ist selbst im Boxsport so. Bei einer Einwilligung zur Körperverletzung bei einem Dom / Sub Verhältnis stehen sich aber keine gleichstarke Vertragspartner gegenüber – schon von ihrem Wesen nach nicht. Da würde ich schon von vorneherein eine Sittenwidrigkeit postulieren. Und diesbezüglich ist die Rechtsprechung sehr eindeutig. Sie gewichtet sehr wohl die Macht der Vertragspartner in ihren Urteilen. Persönlich habe ich im Arbeitsrecht da jetzt durchaus Probleme damit, da Arbeitnehmer durch Spezialisierung manchmal durchaus eine sehr große Macht haben - das spielt hier jetzt aber keine Rolle.

Fakt ist, dass solche Einwilligungen zur Körperverletzung zwischen zwei Vertragspartnern im BDSM Bereich zustande kommen, deren Machtverhältnisse sehr eindeutig verteilt sind. Hier Dom, dort Sub. Da wird es in der Praxis wirklich schwer dem Richter klar zu machen, warum eine Einwilligung zu dieser oder jener Praktik jetzt ausgerechnet nicht davon betroffen ist.

 

Egal wie ihr es dreht oder wendet, um eines kommt ihr einfach nicht drumherum: Die Selbstbestimmung, die Würde, den Respekt eurer anvertrauten Menschen zu achten. Wir können so tun als hätten wir Subs, Sklaven – oder was auch immer – wir haben es nicht mehr. Und das ist wirklich gut so und wer dies nicht verstanden hat, der ist im Jahr 2019 nicht angekommen.

 

LG und schönes Wochenende

Geschrieben

Schön das es hier weitergeht. Danke für den letzten Beitrag.

 

Vielleicht ein paar praktische Beispiele

 

Wie halten es die professionellen?

Geschrieben

professionell?

kann es in dem bereich nicht geben...

man könnte das ganze in den medizinischen bereich transferieren...  und schon tun sich neue probleme auf...

 

psychologie vll?   auch schwierig....   soweit darf in diesen berufen  niemand gehen.....

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

@müggli

das hast du gut verfasst....aber aus deiner sicht.

wenn sub einverstanden ist  und abgesichert...ist alles gut.

was aber, wenn  wenn sub und cover ein böses spiel spielen....  dann steht der dom dumm da. egal ob profi oder sonstwas.  

der grabbelnde gyni ist da besser dran....   die sprechstundengehilfin sagt einfach aus: stimmt nicht...und gut. der rest ist medizinisch zu rechtfertigen, soweit es nicht ausgeartet ist.

in diesem bereich hier kann  es aber sein, dass der die das cover der zeuge ist.... und auch wenn gar nichts geschehen ist eine *** o.ä.  bezeugt. bezeugen würde und schon sind für eine erpressung tür und tor offen.

bei der heutigen auffassung( zum glück ist das jetzt so)  aber null chance für den dom.    er steht mit allem ausserhalb des gesetzes.....ohne deckung!!!!

wenn der dom  2  gehilfinnen zur seite hätte...das wäre  in jedem fall gut.   aber das ist verdammt schwer.  frauen genieren sich meist sehr vor frauen......

bearbeitet von v_fister
Geschrieben

Damit meinte ich die Bezahl - Dominas. Die verursachen ja auch Körperverletzung.................

Geschrieben

naja...die dominas...     ihre  kundschaft besteht überwiegend aus männern... die werden nicht meckern.  wenn da was "schief" geht schämen die sich damit vor gericht zu gehen...und beim arzt erzählen die dann schon´ne story  :-D. denk ich mal.

bei frauen läuft das in manchen fällen durchaus anders.  plötzlich werden die auf den dom sauer.

ich hab es schon bei einem  einfachen auto-sex-treffen erlebt, dass   das die dame hinterher gewissensbisse signalisierte. immerhin wies sie drauf hin, dass es nichts mit mir zu tun hätte...das wäre o.k. gewesen.  aber sie "könnte" sowas nicht...  sie schämt sich wegen sich selbst.  dabei hatte ich eher den eindruck, dass sie der treibende teil war.....     also da kann man keine verträge machen....im wahren sinn der worte.

nur wenn man heutzutage  solche beweggründe anführt, setzt man sich üblen feministisch-sexistischen anfeindungen aus....   wie ich schon sagte...es ist gut, dass man da üblen typen nicht mehr alles durchgehen lässt, dass das angezeigt wird.  aber wenn tatsachen verdreht werden, ist das genausowenig richtig.  nur, die tatsachen zählen in keinem fall.

daher... vorsicht.

 

 

Geschrieben
vor 9 Stunden, schrieb v_fister:

@müggli

....

was aber, wenn  wenn sub und cover ein böses spiel spielen....  dann steht der dom dumm da. egal ob profi oder sonstwas. 

in diesem bereich hier kann  es aber sein, dass der die das cover der zeuge ist.... und auch wenn gar nichts geschehen ist eine *** o.ä.  bezeugt. bezeugen würde und schon sind für eine erpressung tür und tor offen.

...

 

Nur zum besseren Verständnis, (m)ein Cover (übrigens immer BDSMler) ist nie anwesend, kann also auch nichts bezeugen. Mein Cover bekommt in regelmässigen Zeitabständen eine codierte Nachricht von mir. Trifft diese nicht pünktlich ein oder ist ein "safewort" darin enthalten, dann ruft mein Cover die Polizei zu meinem Aufenthaltsort.

Ein echter BDSMler sucht das Einverständnis aktiv, wenn das Kennenlernen intensiv durchgeführt wird, kann man sehr viel über sein Gegenüber erfahren, sowohl als Dom wie auch als sub. Gegen Lügen ist keiner gefeit, aber die meisten haben kurze Beine :smiling_imp:. Ich jedenfalls gehe weiterhin davon aus, dass mein Risiko, an lügende sogenannte "Doms" zu geraten grösser ist, als das Risiko von Dom, an kriminelle sub-Erpresser... !  An dieser Stelle sei auch mal gesagt, dass durch Lügen ins Bett manipulierte "Gratisnutten-subs" nichts, aber auch gar NICHTS mit BDSM zu tun hat, weil das Einverständnis der angelogenen sub FEHLT.

BDSM ist eine einvernehmliche Praxis und setzt Offenheit und Ehrlichkeit bei beiden Seiten voraus. Je länger je mehr wird es missbraucht und ich kann nur allen raten, sich genauestens mit einem möglichen Partner auseinanderzusetzen, bevor man sich auch nur ansatzweise auf etwas einlässt.

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