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Sklavenvertrag


67****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb LeelaLalaci:


Es gibt keinen. Ihr haltet eure Vereinbarung lediglich schriftlich fest

Verstehe...

Geschrieben
Alles Verträger sind nicht Gültig auch wenn einiege aber sehr weninge Richter sie zum Teil anrekennen .
Jeder Vertagt Persönlicher Natur zwieschen 2 Parteinen . man muss sich zusammen setzen und seine Wünsche und Verstellungen mit einnandere Besprechen und Gemeinstsam zu einen Nenner kommen der für beide Parteien in ordnung ist . mann sollte auch von Zeit zu sehen ob das was Beschlossen ist auch immer nicht Klapp und ihn Anpassen . wie egsagt rechtlich ist er nihct Durchsetzbar da er gegen das Grundgesetz und gegen die Menschen rechte ist .
feinschmecker
Geschrieben
Ob mit oder ohne Vertrag ,mich freut es für Dich !!
Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb Samsan86:

Ich denke, da geht es vorallem um das Gefühl der Verpflichtung. Rechtlich bindend ist es nicht, wie bereits mehrfach erwähnt.

Danke für den sehr interessante Information

Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb Schmutzfuß:

Ein Vertrag ist eine Facette, die vielen ein zusätzliches Gefühl der Macht gibt. Für die Sklavin /Sub ein Anreiz, alles richtig zu machen. Außerdem habe ich schriftlich, was ich einfordern kann. Kann meine Sklavin nachlesen lassen, was sie falsch gemacht hat. Das klingt banal, aber es steigert das unangenehme Gefühle, in der Bredouille zu stecken.

Ja da gebe ich dir jetzt recht

Geschrieben

Ich finde einen Sklavenvertrag gut. Rechtlich sicher nicht bindend. Aber man legt fest was alles möglich ist und welche Tabus es gibt.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb rainbow10:

Ich finde einen Sklavenvertrag gut. Rechtlich sicher nicht bindend. Aber man legt fest was alles möglich ist und welche Tabus es gibt.

Und in Bezug auf die tabus dann schon wieder rechtlich interessant .. 

 

Anfänger sollten ruhig zusammen einen SklavenVertrag machen. Und ihn befristen und dann neu zusammen schreiben. Niederschreiben hat einen anderen stellenwert in unseren köpfen.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Discipulus:

Und in Bezug auf die tabus dann schon wieder rechtlich interessant .. 

 

Anfänger sollten ruhig zusammen einen SklavenVertrag machen. Und ihn befristen und dann neu zusammen schreiben. Niederschreiben hat einen anderen stellenwert in unseren köpfen.

Verstehe...

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb 67Oralverwöhner67:

Verstehe...

Gut

Geschrieben
wer rechtlich Bedenken hegt, kann mit seinem Avatar anstatt mit seinem richtigen Namen unterschreiben ... (sofern Einverständnis von allen Beteiligten vorhanden)
Geschrieben
Ein benannter Sklavenvertrag ist nichtig. Es kommt darauf an wie er aufgesetzt wird!
Überlassungsvertrag, Langzeit-Mietvertrag, Arbeitsvertrag usw.
Benannte Personen und Aufgaben werden festgehalten. In Verbindung mit einer eidesstattlichen Erklärung über die volle Akzeptanz des im benannten Vertrag festgelegten, sieht es schon ganz gut aus.
Hier ist egal ob dann nachfolgend benannte Personen (Pseudonym Namen erhalten / Herr, Herrin, Meister usw. / Sklavin / Sklave / Bitch usw.
Viel Erfolg
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Köthen-Heiss-52:

Ein benannter Sklavenvertrag ist nichtig. Es kommt darauf an wie er aufgesetzt wird!
Überlassungsvertrag, Langzeit-Mietvertrag, Arbeitsvertrag usw.
Benannte Personen und Aufgaben werden festgehalten. In Verbindung mit einer eidesstattlichen Erklärung über die volle Akzeptanz des im benannten Vertrag festgelegten, sieht es schon ganz gut aus.
Hier ist egal ob dann nachfolgend benannte Personen (Pseudonym Namen erhalten / Herr, Herrin, Meister usw. / Sklavin / Sklave / Bitch usw.
Viel Erfolg

Danke für deine ausführliche Antwort

Geschrieben
Mein damaliger Dom hat mit mir auch ein Sissy/ Sklavinnen Vertrag gemacht da waren allerhand Verpflichtungen, regeln,und Recht drinnen gestanden wie man es so kennt aber auch zusätzlich Blätter mit Verhaltens regel, wie ich meinen Körper zu pflegen hatte,was ich Zuhause tragen soll oder bei im, und so weiter mein damaliger Dom war da Seher dahinter alles mögliche zu Protokollieren die 1-3 Monate haben wir uns je 1 Tage zusammen gesetzt und neue regel oder Verpflichtungen zu regel Dan war es alle 3 Monate so in der Zeit konne ich aber auch wünsche oder Bedürfnisse euser oder frei reden
Geschrieben
vor 10 Minuten, schrieb JuliaTv69:

Mein damaliger Dom hat mit mir auch ein Sissy/ Sklavinnen Vertrag gemacht da waren allerhand Verpflichtungen, regeln,und Recht drinnen gestanden wie man es so kennt aber auch zusätzlich Blätter mit Verhaltens regel, wie ich meinen Körper zu pflegen hatte,was ich Zuhause tragen soll oder bei im, und so weiter mein damaliger Dom war da Seher dahinter alles mögliche zu Protokollieren die 1-3 Monate haben wir uns je 1 Tage zusammen gesetzt und neue regel oder Verpflichtungen zu regel Dan war es alle 3 Monate so in der Zeit konne ich aber auch wünsche oder Bedürfnisse euser oder frei reden

Klingt ja sehr interessant

Fetishdragon88
Geschrieben
Sklavenverträge sind nicht zwangsläufig nichtig. Es kommt auf den Inhalt an.
Dir ein paar Verpflichtungen aufzuhalsen, die nicht gegen das GG verstoßen ist sicherlich legitim. Siehe dazu https://www.juraforum.de/lexikon/sklavenvertraege.
Damit auch rechtlich bindend, also aufpassen würde ich sagen.
Inwiefern ne Klage da Erfolg hätte ist halt fraglich. Aber würde es nicht drauf ankommen lassen. Nur unterschreiben womit du auch wirklich einverstanden bist oder wo klar ist, dass der Vertrag so wie er ist nichtig ist.
Geschrieben
Ist halt juristische Homöopathie.
Bringt nix, gibt aber zu n gutes Gefühl.
.
Hilft evtl für sich selbst, um sich über diverse Punkte der "Beziehung" auszustauschen und Dinge für sich auszudifferentieren.
LG, Sue
Geschrieben
vor 11 Minuten, schrieb BD_Couple:

Ist halt juristische Homöopathie.
Bringt nix, gibt aber zu n gutes Gefühl.
.
Hilft evtl für sich selbst, um sich über diverse Punkte der "Beziehung" auszustauschen und Dinge für sich auszudifferentieren.
LG, Sue

Danke für die Info

  • 3 Monate später...
Geschrieben
Ein Sklavenvertag ist juristisch nicht relevant da unwirksam selbst wenn einvernehmlich einer unterschrieben wird!

Vor Gericht hat ein Sklavenvertrag „juristisch“ keine relevante Wirkung sollte es je zu einem Verfahren kommen aber …

… ein Vertrag definiert schriftlich worauf 2 Parteien sich einigen!
Wenn notwendig können darin eben Rechte und Pflichten für beide Seiten nachgelesen werden.

Es gibt bereits Urteile vor Gericht wo ein Sklavenvertag zwar vorgelegt und auch vorgelesen wurde um die Beziehung zu einander zu verdeutlichen da es in der Vergangenheit leider Fälle gab wo der Dom von einer Sub die Maso war angezeigt wurde als die Beziehung beendet wurde und ähnliche Situationen!

Ein Vertrag ist keine Garantie aber kann unter Umständen einfach den Beziehungsrahmen und wie gesagt Rechte und Pflichten definieren. Es gibt Menschen die wollen das gezielt um sich sicher zu fühlen. Andere hingegen die um die Bedeutung des Vertrages wissen brauchen ihn nicht. Am Ende ist Vertrauen das Zauberwort und ohne das ginge für mich persönlich absolut nichts!
Geschrieben
vor 48 Minuten, schrieb upside_down:

Ein Sklavenvertag ist juristisch nicht relevant da unwirksam selbst wenn einvernehmlich einer unterschrieben wird!

Vor Gericht hat ein Sklavenvertrag „juristisch“ keine relevante Wirkung sollte es je zu einem Verfahren kommen aber …

… ein Vertrag definiert schriftlich worauf 2 Parteien sich einigen!
Wenn notwendig können darin eben Rechte und Pflichten für beide Seiten nachgelesen werden.

Es gibt bereits Urteile vor Gericht wo ein Sklavenvertag zwar vorgelegt und auch vorgelesen wurde um die Beziehung zu einander zu verdeutlichen da es in der Vergangenheit leider Fälle gab wo der Dom von einer Sub die Maso war angezeigt wurde als die Beziehung beendet wurde und ähnliche Situationen!

Ein Vertrag ist keine Garantie aber kann unter Umständen einfach den Beziehungsrahmen und wie gesagt Rechte und Pflichten definieren. Es gibt Menschen die wollen das gezielt um sich sicher zu fühlen. Andere hingegen die um die Bedeutung des Vertrages wissen brauchen ihn nicht. Am Ende ist Vertrauen das Zauberwort und ohne das ginge für mich persönlich absolut nichts!

Danke für die Info. Das hat sich von alleine alles geregelt

Geschrieben

So ein Vertrag ist auf Ehre bindent. Und man hat dann schriftliche Vorgaben die man erfüllen sollte /auf Ehre muss. 

Aber rechtlich einklagbar ist so ein Vertrag nicht. 

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