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Der rechtliche Aspekt


Herr_Graf

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Du hast scheinbar das Problem nicht verstanden. Sehr schade.
Determinist
Geschrieben

Du vertrittst das Patriarchat😉

Somit bist Du per se Täter😉

Geschrieben
es gibt kein Vertrag, der dich schützt ... sie kann nachweisen, dass du sie z.B. gefesselt hast, geschlagen, Geschlechtsverkehr (gegen ihren Willen) ... je nach Beweislage ... ist das nach dem Gesetz häusliche Gewalt/***/... das in schwerwiegenden/wiederholten Fällen mit Freiheitsentzug/psychiatrische Überwachung bestraft werden kann ...

kannst du Einvernehmen nachweisen, wird aus - im Extremfall - vorsätzliche Tötung eine Anklage auf fahrlässige Tötung

google "Tod bei Sex" und du wirst zahlreiche Strafurteile finden. Das ist extrem, aber Körperverletzung ist rechtlich "nur" eine abgemilderte Form ...
Geschrieben
Was ich weiß und korrigiert mich wenn ich falsch liege: es gilt vom Gesetz her das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Selbst wenn die Sub sich zB eine Auspeitschung wünscht macht sich der Dom im Prinzip strafbar weil das Gesetz über dem Wunsch der Sub steht. Aber wo kein Kläger auch kein Richter. Trotzdem könnte es ja mal aller Vorsicht zu inneren Verletzungen kommen und ein Arzt könnte das auch als Missbrauch deuten und melden🤷🏻‍♂️
Geschrieben
Es ist schwierig, auch wenn du vorher dokumentierst das sub es wollte kann sub sagen er/sie wollte abbrechen und du hättest weiter gemacht, es steht also aussage gegen aussage, es sei denn du filmst das ganze, was aber auch ein schriftliches einverständnis der/des sub erfordert um gerichtsverwertbar zu sein. Letztendlich sollte einfach gegenseitiges vertrauen gegeben sein und grenzen sollten respektiert werden damit es garnicht erst zu solchen situationen kommt.
Geschrieben
Es kommt darauf an was schriftlich vorher festgelegt ist/wurde.
Sog. Sklavenvertrag ist nichtig.
Eine Vereinbarung/Vertrag über die körperliche Benutzung, geht schon.
Ich werden Vorgehen/Tabus/Vorlieben festgehalten zuzüglich der daraus entstehenden Folgen. Beide unterzeichnen diese Vereinbarung, ggf. auch Zeugen/Freunde die beim verlesen dabei waren.
Das ganze in 2 facher Ausfertigung.
Ohne dies fasst Du keine Frau an oder gehst an Spiele mir Ihr.
Es könnte für Dich sonnst ein ganz dünnes Eis sein.
Geschrieben
Eine eventuelle Möglichkeit, eine "Verurteilung" zumindest ab zu mildern, wäre, die ganze Session mit Verabredung der Inhalte OHNE Schnittstellen, also LÜCKENLOS, auf Video fest zu halten...
Diese Verabredung sollte alle "Aktionen" und das Einverständnis er Partner beinhalten...

Solche Dateien sind auch sehr oft im Internet zu finden, wobei bedacht werden sollte, daß die "Akteure" oft ziemlich professionel arbeiten, und somit genau wissen, "was Masse" ist, und damit zu 100% einverstanden sind.
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb TheRipper:

OHNE Schnittstellen,

🤣🤣🤣👍👍👍 Der Kameramann macht das bei uns immer...

Manche Szenen fehlen am Ende...

Ich weiß nicht warum...

Er sagte: "das muss so sein".

Ich habe das nicht weiter hinterfragt. 

 

Geschrieben
... und nachdem du hier die Frage gestellt hast, kann sub nachweisen, dass du informiert worden bist ... und als sub würde ich auf "vorsätzlich" plädieren
Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten, schrieb Candala:

Probleme mit häuslicher Gewalt zu lösen und Grenzen zu übergehen, die sie vorher gesteckt hat.

Zeigst Du mir bitte die Stelle wo angeblich die Grenzen beschrieben sind, die sie aufgestellt haben soll. Sie "erpresst" ihn, wenn Du mich nicht schlägst, dann suche ich mir dafür einen Anderen. Wenn Du, aufgrund Deines Traumas, Striemen an mir nicht ertragen kannst, dann sehen wir uns halt solange nicht wieder, bis die Striemen verschwunden sind. Das steht da tatsächlich. Alles weiter sind Interpretationen, die Du Dir ausgedacht hast.

Ok, das mit der Schlampe, da gebe ich Dir recht. Das ist nicht jedermanns Sprachgebrauch, aber meiner in diesem Kontext.

bearbeitet von Herr_Graf
Geschrieben

Sie wollte das von ihm nicht! Unter den Bedingungen. 

Ich denke der Wunsch sollte es sein, dass so wie von dir beschrieben zu erfahren @Herr_Graf

Dafür hätte aber ein "Go" erfolgen müssen und er nicht einfach was initiieren... 

Aber nun hier nicht Thema. 

 

 

Geschrieben
Vor 15 Minuten , schrieb Herr_Graf:

Zeigst Du mir bitte die Stelle wo angeblich die Grenzen beschrieben sind, die sie aufgestellt haben soll. Sie "erpresst" ihn, wenn Du mich nicht schlägst, dann suche ich mir dafür einen Anderen. Wenn Du, aufgrund Deines Traumas, Striemen an mir nicht ertragen kannst, dann sehen wir uns halt solange nicht wieder, bis die Striemen verschwunden sind. Das steht da tatsächlich. Alles weiter sind Interpretationen, die Du Dir ausgedacht hast.

Ok, das mit der Schlampe, da gebe ich Dir recht. Das ist nicht jedermanns Sprachgebrauch, aber meiner in diesem Kontext.

Du kannst selbst nachlesen, ich muss dir nichts zeigen. Es geht klar hervor. Der Kontext ist dass du über FREMDE sprichst und diese Schlampe nennst.

Geschrieben
Vor 42 Minuten , schrieb UncleDoc_bizarr:
Was ich weiß und korrigiert mich wenn ich falsch liege: es gilt vom Gesetz her das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Selbst wenn die Sub sich zB eine Auspeitschung wünscht macht sich der Dom im Prinzip strafbar weil das Gesetz über dem Wunsch der Sub steht. Aber wo kein Kläger auch kein Richter. Trotzdem könnte es ja mal aller Vorsicht zu inneren Verletzungen kommen und ein Arzt könnte das auch als Missbrauch deuten und melden🤷🏻‍♂️

Sie/Er willigt doch als Sub aber ein, dann kann es auch grundsätzlich keine Straftat sein, wenn es nicht zu dauerhaften Schäden oder schweren Verletzungen kommt, sonst müsste grundsätzlich jedes Fußball- und Rugbyspiel verboten werden, da man sich dabei immer kleinere Schrammen oder ab und zu ne Beule zuzieht.

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