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Der rechtliche Aspekt


Herr_Graf

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Verträge sind rechtlich unwirksam, schützen kann man sich kaum bis nicht. Einzige Chance bestünde, wenn Dom nachweisen kann, dass es einverständlich war.
FingerArtist
Geschrieben
Mit einem Vertrag hat die ganze Thematik nach meinem Verständnis nichts zu tun. Es geht einzig um die Frage der Einvernehmlichkeit. Die Einvernehmlichkeit ergibt sich aus einer Willenserklärung, die am besten schriftlich festgehalten wird. Es kann regelmäßig, z. B. durch Unterschriften mit Datum, bestätigt werden, dass sich der Wille der erklärenden Person nicht verändert hat. Am besten informiert Ihr Euch zum Umgang mit anderen Willenserklärungen, wie Patientenverfügungen oder dem Testament.
Geschrieben
Vor 34 Minuten , schrieb FingerArtist:
Mit einem Vertrag hat die ganze Thematik nach meinem Verständnis nichts zu tun. Es geht einzig um die Frage der Einvernehmlichkeit. Die Einvernehmlichkeit ergibt sich aus einer Willenserklärung, die am besten schriftlich festgehalten wird. Es kann regelmäßig, z. B. durch Unterschriften mit Datum, bestätigt werden, dass sich der Wille der erklärenden Person nicht verändert hat. Am besten informiert Ihr Euch zum Umgang mit anderen Willenserklärungen, wie Patientenverfügungen oder dem Testament.

Widersprechen ich dir. Auch das kann und wird vielleicht angezweifelt. Die Person ist in einem Abhängigkeitsverhältnis... da kannst du noch so viel Unterschriften vorlegen. Es wird dir auch kein Notar Beglaubigung, dass es so passt.

FingerArtist
Geschrieben
@Ademar
Ich sehe den Widerspruch nicht. Angezweifelt werden kann jedes Dokument. Wenn ein Dokument vorliegt, muss dies nach meinem Kenntnisstand berücksichtigt werden. Mein Ziel mit dem Dokument ist keine absolute Abwehr, sondern den "berechtigten Zweifel" zu bestärken, der einer Verurteilung entgegen spricht: In dubio pro reo.
Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb GummiFlummi:

Es soll ja auch Fußballspieler geben, die sich allerlei Geräte in den Allerwertesten reinschrauben lassen. 🤷🏻‍♂️ Sind ja auch nur Menschen.

Für E-Stim-Doping = Elektro-Doping?

Geschrieben
Viel Glück beim Verträge abschließen! Müsste dann übrigens bei jeder Session, im Vorfeld mit Definition der einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen gemacht werden. Da wird es vermutlich nicht heißen, im Zweifelsfall zu Gunsten des Angeklagten.
AndersimNorden
Geschrieben
vor 17 Minuten, schrieb FingerArtist:

Ich sehe den Widerspruch nicht. Angezweifelt werden kann jedes Dokument. Wenn ein Dokument vorliegt, muss dies nach meinem Kenntnisstand berücksichtigt werden. Mein Ziel mit dem Dokument ist keine absolute Abwehr, sondern den "berechtigten Zweifel" zu bestärken, der einer Verurteilung entgegen spricht: In dubio pro reo

Solche BDSM Verträge sind "sittenwidirg" und haben damit keine rechtlichen Bestand. So simpel ist das.

Geschrieben

Meine Idee zur Problemstellung: BDSM und D/s - Spiele nur in Gegenwart eines Notars, der dann alles Relevante beobachtet, bezeugt und ggf. auch Tipps gibt. Sicher ist sicher.

Geschrieben

Aus dem www:

„Der Wettermoderator Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der *** freigesprochen worden, aus Mangel an Beweisen. Es bestünden begründete Zweifel, ob Kachelmann eine frühere Geliebte mit einem Messer bedroht und *** habe, so das Landgericht Mannheim heute in seiner Urteilsbegründung.  30.05.2021"

Siehe auch: Wikipedia: "Kachelmann-Prozess"  -   Detaillierte Beschreibung des Werdegangs. Echt interessant, wie das da steht.

Geschrieben
vor 43 Minuten, schrieb MasterGery:

Da wird es vermutlich nicht heißen, im Zweifelsfall zu Gunsten des Angeklagten.

Das sollte es aber @MasterGery

Geschrieben

Wer ihn noch nicht gesehen hat, schaut euch mal den Film "Sie sagt. Er sagt." von Ferdinand von Schirach an. In dubio pro reo? Ich möchte nicht der Richter sein.... 

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb Teaspoon:

Ich finde, es ist sehr einfach: 

Mit Zustimmung ist es keine (häusliche) Gewalt, ohne Zustimmung ist es eine.

 

Ich habe das heute in den Raum geworfen, nachdem geraten wurde, die Ex einfach mal zu spanken, obwohl der TE schon geschrieben hatte, dass sie das von ihm nicht will. 

 

Ich denke man kann über vieles diskutieren, aber in dem Fall ist es mal eindeutig. 

 

Ansonsten viel Spaß beim einvernehmlichen Aua machen, mit oder ohne Lust, Leid oder Spuren. Und auch viel Spaß, wenn man CNC dabei lebt. 

darauf trink ich einen und fänds echt nett, wenn hier mal wieder themenbezogen diskutiert werden könnte

Geschrieben
Meine ersten sub erfahrungen kommen aus beruflichen Räumlichkeiten,
dort hingen überall kammeras, ich musste sogar Einwilligung,
mir war nicht wohl dabei, aber es war schriftlich festgehalten, das es nur vor Gericht verwendet werden darf.
Sonst das Urheberrecht bei mir und der Angestellten liege.
Heute verstehe ich warum ;)
Geschrieben

@Herr_Graf

Ich schlage vor, Du machst es wie ich und setzt Dich mit Deiner Gegenüber vor die Kamera und nimmst ein Statement auf. Auch wenn es keine rechtliche Absicherung ist, wird es sowohl den Staatsanwalt als auch den Richter von der ursprünglichen Einvernehmlichkeit überzeugen. In dem Video solltet ihr so genau wie es nur möglich ist, sämtliche Handlungen beschreiben und eindeutig Euch dazu bekennen es auch willentlich zulassen zu wollen.

 

Aber nochmal, das ist keine rechtliche Absicherung. Kann aber den "Gesetzesverstoß" mildern, oder auch den Tatverdacht entkräften.

Geschrieben
Meiner Ansicht nach ist es für Fem oder MaleDom immer eine rechtliche Gratwanderung. Es muss ja noch nicht einmal zu einem Impact Play gekommen sein! Wie ich das meine? Aus unserem Nähkästchen: meine sub hat ihrem Bruder (im Ausland lebend) erzählt, ich hätte mir einen Flogger gekauft. Der wiederum erzählt es einer Bekannten in Deutschland und, dass er sich Sorgen macht. Diese Bekannte ruft bei der für unsere Gegend zuständige Polizeidienststelle an. Prompt steht dann bei uns vor der Tür eine Polizeistreife und befragt meine sub in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Auch die mehrfachen Beteuerungen meiner sub, dass es der Verdacht unbegründet sei, haben erst nach einigem Zureden gefruchtet. Ich selbst war noch nicht einmal daheim sondern ca. 150 Kilometer entfernt.
Ein anderer Fall stammt aus Kalifornien. Ein Paar hat nach langem hin und her beschlossen, den engsten Freunden zu verraten, dass sie aktive Impact Player sind und in einer TPE Dynamik leben. Tage danach wird die sub von einer der Personen auf ein Kaffee bei sich eingeladen. Während die sub nun außer Haus war wird der Dom von der Polizei verhaftet und landet im Gefängnis. Auch jede Beteuerung, sub sei mit dem Impact Play einverstanden wird nicht berücksichtigt. Es ist zu einem Gerichtsverfahren gekommen und zu einer Verurteilung auf Bewährung, die Verfahrenskosten gingen zu Lasten des Angeklagten.
Die Moral von den Geschichten: wie erwähnt, ist es für den Top-Part immer ein Risiko, das auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Geschrieben

@BlackFlogger-

noch vor 10 jahren hätte sub keine chance gehabt, auch wenn gegen den eignen willen...da war man noch 'selbst schuld', wenn man auf so krankes zeug steht..

 

unsre gesellschaft kennt nur extreme  augenscheinlich

Geschrieben

Ein Sklavenvertrag ist generell juristisch ungültig, das ist, glaube ich, auch eigentlich jedem klar.

Jeder andere "normale" Vertrag wäre hier eher ungeeignet.

Eine (von Beiden) unterzeichnete Einverständniserklärung mit den Unterpunkten "Ist (nicht) gewünscht/erlaubt" wäre da eher sinnvoll.

Im Streitfall würden dann trotzdem die Aussagen aufgenommen werden. Von beiden Parteien.

Und ja, Staatsanwälte und Richter sind auch nur Menschen. Und die Treffen nun mal hin und wieder Fehlentscheidungen.

Zumindest sind Mediziner heute recht gut in der Lage, zwischen den Spuren von Gewalt und BDSM zu unterscheiden.

Ein Restrisiko besteht natürlich. Wie bei fast allem.

Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb Schattenwolf:

Zumindest sind Mediziner heute recht gut in der Lage, zwischen den Spuren von Gewalt und BDSM zu unterscheiden.

machen mer uns aber nix vor-

hartes spanking, wenn passiv gefesselt, ergo nix abwehrungszeichen, von gewalt zu unterscheiden iss reine ermessensfrage iwo

Geschrieben

Als Dom sollte man, je nach Neigung und Asulebung, sich mit der rechtlichen Seite genauer befassen. Das verhält sich wie mit Kondomen. Lieber eins haben und keins brauchen, als eins brauchen und keins haben. Die StPO sagt ganz eindeutig: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

 

Wer alles aufs Vertrauen schiebt und glaubt damit wären man vor der Strafverfolgung sicher, ist in meinen Augen ein naiver Mensch, der nicht kapiert hat das wir in einem Rechtsstaat leben, und nicht bei den Hotten Totten, wo der Dorfvorsteher über Recht udn Ordnung wacht...

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