Dies ist ein beliebter Beitrag. Do**** Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 Na ja ich setze mal bei allem die Freiwilligkeit voraus, im Nachhinein den freien Willen des Partners zu beweisen ist Recht schwer . Insbesondere wenn dieser das Gegenteil behauptet. Ein Sklavenvertrag ist tatsächlich sittenwidrig aber ggf ein Anhaltspunkt um die vorangegangene zumindest teilweise Zustimmung des Partners zu beweisen . Im zweifel hat man wohl Pech wenn ein Richter oder Staatsanwalt Zweifel hat. Also Augen auf bei der Partnerwahl. 😉
Dies ist ein beliebter Beitrag. Ro**** Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 Weshalb sollte ich mich denn als Top schützen wollen? Wenn ich schon anfange darüber nachzudenken, dass ich einer Frau zutrauen würde, mich hinterher anzuzeigen, dann lasse ich die Finger von ihr... Ansonsten ist mein Grundsatz, dass mein SM mit einer neuen potentiellen Partnerin immer mit einem Kaffee und einem Spaziergang beginnt, bis mein Bauchgefühl "richtig" ist für mehr. Wenn ich schon erwarte, dass sie mir glaubt, dass ich weiß was ich tue, darf sie im Gegenzug erwarten, dass ich ihr ebenso vertraue. Wäre doch verdammt unfair, wenn sich nur eine Seite absichern könnte. Wie kann denn Bottom sich absichern, dass Top sich wirklich mit dem auskennt, was geplant ist? Das Risiko für Bottom ist immer deutlich höher, dass selbst bei verantwortungsvollem Top etwas schief läuft und wenn der mal auf gut Glück etwas machen möchte, ist es nochmal deutlich höher. Bottom bringt die eigene Gesundheit als Einsatz ins Spiel und ich "nur" die Unbequemlichkeit einer möglichen Anzeige - das steht in keiner Verhältnismäßigkeit zueinander, die mein Misstrauen rechtfertigen würde... 🤷🏻♂️
Dies ist ein beliebter Beitrag. Te**** Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 Ich finde, es ist sehr einfach: Mit Zustimmung ist es keine (häusliche) Gewalt, ohne Zustimmung ist es eine. Ich habe das heute in den Raum geworfen, nachdem geraten wurde, die Ex einfach mal zu spanken, obwohl der TE schon geschrieben hatte, dass sie das von ihm nicht will. Ich denke man kann über vieles diskutieren, aber in dem Fall ist es mal eindeutig. Ansonsten viel Spaß beim einvernehmlichen Aua machen, mit oder ohne Lust, Leid oder Spuren. Und auch viel Spaß, wenn man CNC dabei lebt.
Dies ist ein beliebter Beitrag. Rob48 Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 vor 3 Stunden, schrieb DevotionMuc: Leider gibt es da keine Absicherung. Selbst ein Vertrag wäre im Härtefall ungültig. Du hast als Dom soweit ich weiß keine Möglichkeit dich in dieser Hinsicht zu schützen. Ich gebe dir absolut recht das Vertrauen sollte auf beiden Seiten zu 100% vorhanden sein. Korrekt in jeder Hinsicht! So ein Vertrag ist glasklar sittenwidrig und damit nichtig! Ein guter Dom respektiert die Grenzen seiner Sub und behält selbst im Rausch die Kontrolle über seine Aktionen, denn ansonsten ist er einfach nur ein hirnloser Gewalttäter, den die volle Härte des Gesetzes treffen muss!
KatanaDom Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Verträge sind rechtlich unwirksam, schützen kann man sich kaum bis nicht. Einzige Chance bestünde, wenn Dom nachweisen kann, dass es einverständlich war.
FingerArtist Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Mit einem Vertrag hat die ganze Thematik nach meinem Verständnis nichts zu tun. Es geht einzig um die Frage der Einvernehmlichkeit. Die Einvernehmlichkeit ergibt sich aus einer Willenserklärung, die am besten schriftlich festgehalten wird. Es kann regelmäßig, z. B. durch Unterschriften mit Datum, bestätigt werden, dass sich der Wille der erklärenden Person nicht verändert hat. Am besten informiert Ihr Euch zum Umgang mit anderen Willenserklärungen, wie Patientenverfügungen oder dem Testament.
Dies ist ein beliebter Beitrag. Ademar Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 In den Jahren, in denen ich mich aktiv in der BDSM Welt bewege, gute 27 sind es, habe ich genau dreimal solche Fälle mitbekommen. Einmal wurde ein Bekannter, nach dem sehr unschönen Ende der Beziehung vor den Richter geholt. Der kam nochmal so weg. Die anderen beiden wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Einer davon wegen sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung. Beim anderen kann ich mich nicht mehr daran erinnern. Mal abgesehen davon, dass jemand vor Gericht steht, davor polizeiliche Ermittlungen stattfinden, ist der persönliche Schaden auch gewaltig. Je nach Beruf gibt es da auch Probleme, bis hin zum Arbeitsverbot in Z. B. sozialen Berufen. Schadensersatz. Das zerren in die Öffentlichkeit, kann auch ganze Existenzen vernichten. Ich schreib es daher nochmal. Relevant ist Paragraph 228. Und da ist es vielfach Auslegungssache und vielleicht auch die Frage, bei welchem Richter man landet. Persönlich hatte ich nie Probleme. Und ich kann wirklich hart spielen. Und ja, Vertrauen, Einvernehmlichkeit und auch das Wissen, dass es Körperverletzung ist, was wir machen, ist schon sehr wichtig. Daher, ich sehe erstmal den Menschen und dann kommt Sub.
Ademar Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Vor 34 Minuten , schrieb FingerArtist: Mit einem Vertrag hat die ganze Thematik nach meinem Verständnis nichts zu tun. Es geht einzig um die Frage der Einvernehmlichkeit. Die Einvernehmlichkeit ergibt sich aus einer Willenserklärung, die am besten schriftlich festgehalten wird. Es kann regelmäßig, z. B. durch Unterschriften mit Datum, bestätigt werden, dass sich der Wille der erklärenden Person nicht verändert hat. Am besten informiert Ihr Euch zum Umgang mit anderen Willenserklärungen, wie Patientenverfügungen oder dem Testament. Widersprechen ich dir. Auch das kann und wird vielleicht angezweifelt. Die Person ist in einem Abhängigkeitsverhältnis... da kannst du noch so viel Unterschriften vorlegen. Es wird dir auch kein Notar Beglaubigung, dass es so passt.
FingerArtist Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 @Ademar Ich sehe den Widerspruch nicht. Angezweifelt werden kann jedes Dokument. Wenn ein Dokument vorliegt, muss dies nach meinem Kenntnisstand berücksichtigt werden. Mein Ziel mit dem Dokument ist keine absolute Abwehr, sondern den "berechtigten Zweifel" zu bestärken, der einer Verurteilung entgegen spricht: In dubio pro reo.
Igel Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 vor 3 Stunden, schrieb GummiFlummi: Es soll ja auch Fußballspieler geben, die sich allerlei Geräte in den Allerwertesten reinschrauben lassen. 🤷🏻♂️ Sind ja auch nur Menschen. Für E-Stim-Doping = Elektro-Doping?
Ma**** Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Viel Glück beim Verträge abschließen! Müsste dann übrigens bei jeder Session, im Vorfeld mit Definition der einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen gemacht werden. Da wird es vermutlich nicht heißen, im Zweifelsfall zu Gunsten des Angeklagten.
AndersimNorden Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 vor 17 Minuten, schrieb FingerArtist: Ich sehe den Widerspruch nicht. Angezweifelt werden kann jedes Dokument. Wenn ein Dokument vorliegt, muss dies nach meinem Kenntnisstand berücksichtigt werden. Mein Ziel mit dem Dokument ist keine absolute Abwehr, sondern den "berechtigten Zweifel" zu bestärken, der einer Verurteilung entgegen spricht: In dubio pro reo Solche BDSM Verträge sind "sittenwidirg" und haben damit keine rechtlichen Bestand. So simpel ist das.
Igel Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Meine Idee zur Problemstellung: BDSM und D/s - Spiele nur in Gegenwart eines Notars, der dann alles Relevante beobachtet, bezeugt und ggf. auch Tipps gibt. Sicher ist sicher.
Igel Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Aus dem www: „Der Wettermoderator Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der *** freigesprochen worden, aus Mangel an Beweisen. Es bestünden begründete Zweifel, ob Kachelmann eine frühere Geliebte mit einem Messer bedroht und *** habe, so das Landgericht Mannheim heute in seiner Urteilsbegründung. 30.05.2021" Siehe auch: Wikipedia: "Kachelmann-Prozess" - Detaillierte Beschreibung des Werdegangs. Echt interessant, wie das da steht.
Bratty_Lo Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 vor 43 Minuten, schrieb MasterGery: Da wird es vermutlich nicht heißen, im Zweifelsfall zu Gunsten des Angeklagten. Das sollte es aber @MasterGery
Mi**** Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Wer ihn noch nicht gesehen hat, schaut euch mal den Film "Sie sagt. Er sagt." von Ferdinand von Schirach an. In dubio pro reo? Ich möchte nicht der Richter sein....
towel Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 vor 3 Stunden, schrieb Teaspoon: Ich finde, es ist sehr einfach: Mit Zustimmung ist es keine (häusliche) Gewalt, ohne Zustimmung ist es eine. Ich habe das heute in den Raum geworfen, nachdem geraten wurde, die Ex einfach mal zu spanken, obwohl der TE schon geschrieben hatte, dass sie das von ihm nicht will. Ich denke man kann über vieles diskutieren, aber in dem Fall ist es mal eindeutig. Ansonsten viel Spaß beim einvernehmlichen Aua machen, mit oder ohne Lust, Leid oder Spuren. Und auch viel Spaß, wenn man CNC dabei lebt. darauf trink ich einen und fänds echt nett, wenn hier mal wieder themenbezogen diskutiert werden könnte
Der_Sasa Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Meine ersten sub erfahrungen kommen aus beruflichen Räumlichkeiten, dort hingen überall kammeras, ich musste sogar Einwilligung, mir war nicht wohl dabei, aber es war schriftlich festgehalten, das es nur vor Gericht verwendet werden darf. Sonst das Urheberrecht bei mir und der Angestellten liege. Heute verstehe ich warum ;)
Leitwolf Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 @Herr_Graf Ich schlage vor, Du machst es wie ich und setzt Dich mit Deiner Gegenüber vor die Kamera und nimmst ein Statement auf. Auch wenn es keine rechtliche Absicherung ist, wird es sowohl den Staatsanwalt als auch den Richter von der ursprünglichen Einvernehmlichkeit überzeugen. In dem Video solltet ihr so genau wie es nur möglich ist, sämtliche Handlungen beschreiben und eindeutig Euch dazu bekennen es auch willentlich zulassen zu wollen. Aber nochmal, das ist keine rechtliche Absicherung. Kann aber den "Gesetzesverstoß" mildern, oder auch den Tatverdacht entkräften.
Dies ist ein beliebter Beitrag. towel Geschrieben Juni 14 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juni 14 und wir tun jetzt das..und dann tun wir jenes..und das dann vor jedem treffen am besten?! wenn ich sowas brauch, dann sollt ich keine beziehung eingehn, die auf vertrauen beruhen muss..
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Meiner Ansicht nach ist es für Fem oder MaleDom immer eine rechtliche Gratwanderung. Es muss ja noch nicht einmal zu einem Impact Play gekommen sein! Wie ich das meine? Aus unserem Nähkästchen: meine sub hat ihrem Bruder (im Ausland lebend) erzählt, ich hätte mir einen Flogger gekauft. Der wiederum erzählt es einer Bekannten in Deutschland und, dass er sich Sorgen macht. Diese Bekannte ruft bei der für unsere Gegend zuständige Polizeidienststelle an. Prompt steht dann bei uns vor der Tür eine Polizeistreife und befragt meine sub in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Auch die mehrfachen Beteuerungen meiner sub, dass es der Verdacht unbegründet sei, haben erst nach einigem Zureden gefruchtet. Ich selbst war noch nicht einmal daheim sondern ca. 150 Kilometer entfernt. Ein anderer Fall stammt aus Kalifornien. Ein Paar hat nach langem hin und her beschlossen, den engsten Freunden zu verraten, dass sie aktive Impact Player sind und in einer TPE Dynamik leben. Tage danach wird die sub von einer der Personen auf ein Kaffee bei sich eingeladen. Während die sub nun außer Haus war wird der Dom von der Polizei verhaftet und landet im Gefängnis. Auch jede Beteuerung, sub sei mit dem Impact Play einverstanden wird nicht berücksichtigt. Es ist zu einem Gerichtsverfahren gekommen und zu einer Verurteilung auf Bewährung, die Verfahrenskosten gingen zu Lasten des Angeklagten. Die Moral von den Geschichten: wie erwähnt, ist es für den Top-Part immer ein Risiko, das auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
towel Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 @BlackFlogger- noch vor 10 jahren hätte sub keine chance gehabt, auch wenn gegen den eignen willen...da war man noch 'selbst schuld', wenn man auf so krankes zeug steht.. unsre gesellschaft kennt nur extreme augenscheinlich
Sc**** Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Ein Sklavenvertrag ist generell juristisch ungültig, das ist, glaube ich, auch eigentlich jedem klar. Jeder andere "normale" Vertrag wäre hier eher ungeeignet. Eine (von Beiden) unterzeichnete Einverständniserklärung mit den Unterpunkten "Ist (nicht) gewünscht/erlaubt" wäre da eher sinnvoll. Im Streitfall würden dann trotzdem die Aussagen aufgenommen werden. Von beiden Parteien. Und ja, Staatsanwälte und Richter sind auch nur Menschen. Und die Treffen nun mal hin und wieder Fehlentscheidungen. Zumindest sind Mediziner heute recht gut in der Lage, zwischen den Spuren von Gewalt und BDSM zu unterscheiden. Ein Restrisiko besteht natürlich. Wie bei fast allem.
towel Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 vor 7 Minuten, schrieb Schattenwolf: Zumindest sind Mediziner heute recht gut in der Lage, zwischen den Spuren von Gewalt und BDSM zu unterscheiden. machen mer uns aber nix vor- hartes spanking, wenn passiv gefesselt, ergo nix abwehrungszeichen, von gewalt zu unterscheiden iss reine ermessensfrage iwo
Leitwolf Geschrieben Juni 14 Geschrieben Juni 14 Als Dom sollte man, je nach Neigung und Asulebung, sich mit der rechtlichen Seite genauer befassen. Das verhält sich wie mit Kondomen. Lieber eins haben und keins brauchen, als eins brauchen und keins haben. Die StPO sagt ganz eindeutig: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer alles aufs Vertrauen schiebt und glaubt damit wären man vor der Strafverfolgung sicher, ist in meinen Augen ein naiver Mensch, der nicht kapiert hat das wir in einem Rechtsstaat leben, und nicht bei den Hotten Totten, wo der Dorfvorsteher über Recht udn Ordnung wacht...
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