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Der rechtliche Aspekt


Herr_Graf

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Teaspoon:

Dann einmal konkret in die Runde gefragt:

Wie viele Anzeigen erfolgen wegen ***?

Wie viele davon werden mit erwiesener Unschuld abgeschlossen?

Wie viele werden wegen Mangel an Beweisen abgewiesen?

Wie viele werden verurteilt?

Wie oft wird eine Verurteilung revidiert?

Wie häufig sind ***.

7.400 (2013) - 12.300 (2023) ***en wurden im Jahr zur Anzeige gebracht (Quelle: Statista; Betrachteter Zeitraum 2013 - 2023)

ca. 5% - 15% der ***en werden angezeigt (geschätzt, Quelle: TAZ, Kriminologe Christian Pfeiffer, LKA Niedersachsen, BFF; Betrachteter Zeitraum ca. 2011 - 2017)

78% - 85% der gemeldeten ***en werden aufgeklärt (ergebnisoffen, Quelle: BKA Wiesbaden, Statista; Betrachteter Zeitraum 2013 - 2023)

ca. 8% der angezeigten ***en führen zur Verurteilung des mutmaßlichen Täters (Quelle: TAZ, Kriminologe Christian Pfeiffer, BFF; Betrachteter Zeitraum ca. 2014 - 2016)

ca. 98% der Tatverdächtigen sind männlich (Quelle: ODABS; Betrachteter Zeitraum: 2017)

ca. 95% der Opfer sind weiblich (exemplarisch in NRW, Quelle: Kriminalstatistik NRW; Zeitraum: 2020)


Genauere/mehr Zahlen habe ich gerade nicht zur Hand

Geschrieben

12300 (2023) mal 10 oder gar mal 20... Ich weiß nicht, ob ich mich uneingeschränkt freue, dass @AndersimNorden sich verschätzt hat.

 

Also 12300 werden angezeigt, 8 % davon führen zu Verurteilung. 

 

Oder mit anderen Worten: wenn man einen Menschen ***, besteht nur eine Chance von 1:10 bis 1:20 überhaupt dafür angezeigt zu werden? Und dann nur eine Chance von 1:10 verurteilt zu werden? 

 

Wenn man will kann man aber auch so lesen, dass 11000 Menschen 2023 zu unrecht angezeigt wurden, denn bei Schuld wären sie ja verurteilt worden? 

Geschrieben

Es gibt keine genaue Statistik aus welchen Gründen Verfahren eingestellt wurden oder es nicht zu einer Verurteilung kam...

Wie viele Anzeigen sind Falschbeschuldigungen?

Eine Einstellung eines Verfahrens oder keine Verurteilung aus "Mangel am Beweisen", kann auch aussagen: "Es gibt keine Beweise". und die kann es bei einer Falschbeschuldigung ja auch nicht geben. Es sagt nicht aus: "es gab tatsächlich eine ***, aber die Beweise fehlen..."

Nach einer Einstellung eines Verfahrens spielt der Grund dafür meist keine Rolle mehr! Und wird auch oft ohnehin nicht deutlich... Wer würde schon zugeben jemanden falsch bezichtigt zu haben?

Es gibt verschiedene Zahlen und Statistiken. Jedenfalls werden rund 45 % aufgrund mangelnden Tatverdacht eigestellt, meine ich. 

Fehlende Beweise, mangelnder Tatverdacht. Lag da eine *** vor??? Einige vermuten auch die Dunkelziffer von Falschbeschuldigungen hoch!

vor 52 Minuten, schrieb Leondriel:

ca. 5% - 15% der ***en werden angezeigt (geschätzt,

Schau ich mir mal am. Gut, geschätzt. 

vor 52 Minuten, schrieb Leondriel:

78% - 85% der gemeldeten ***en werden aufgeklärt (ergebnisoffen

Gut "aufgeklärt", schau ich auch mal. Juristisch? Tatsächlich? Inwiefern? Der Rest? 

vor 52 Minuten, schrieb Leondriel:

ca. 8% der angezeigten ***en führen zur Verurteilung des mutmaßlichen Täters

Denke das kommt schon hin. 

Sagt jetzt natürlich nicht aus, dass die anderen 92 % auch wirkliche ***en waren... 

Anzeigen...

Da fallen schon viele raus...

Dann geht's vor Gericht...

Fallen auch wieder Veurteilungen aus Mangel an Beweisen raus... 

Von der Anzeige (Denunzierung) bis zum Urteil ist ja ein Weg...

Geschrieben

Welches Opfer will sich das antun? 

Geschrieben (bearbeitet)

Was manche aus Rache auf sich nehmen? 😂

Ich kann mir das schon vorstellen. Hab von so manchem Rosenkrieg und Schlammschlacht gehört... 

Exakte Zahlen kann es dazu nicht geben. Es wird ja nicht immer aufgelöst, zugeordnet, zugegeben... Nur die Frage bleibt wie viele Anzeigen und nicht Verurteilungen wie zustande kamen...

Ungenaue Zahlen (die sich auch je nach Wunsch der Statistik aufstellen lassen! gibt es und Schätzungen - wohl auch je nach gewünschter Aussage.)

Zumindest ein Teil dürften falsche Bezichtigungen sein.

Ob persönliche Rache...

Rufschädigung...

Aufmerksamkeit und psychische Probleme der Frau... 

Opfer sein wollen...

Nicht landen können...

"Entschädigung", Geld...

Aufmerksamkeit der Medien...

Alleiniges Sorgerecht der Kinder...

Da gibt es doch einige Gründe Opfer zu "spielen"...

bearbeitet von Bratty_Lo
.
Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Teaspoon:

Und wenn dann die Beweise nicht ausreichen, bekommst du nicht nur keine Gerechtigkeit sondern dann bist du der Mensch, der jemanden zu unrecht beschuldigt hast. Was ist denn da mit der Unschuldsvermutung, von der der Täter profitiert.

Die muss doch zunächst gelten...

vor 4 Minuten, schrieb Teaspoon:

Warum bekommst du die nicht? 

Wer jemanden beschuldigt, muss sich nunmal auf den Prüfstand begeben, ob an der Beschuldigung überhaupt was dran ist...

Sag ja nicht, dass das für reale ***sopfer einfach ist.

Aufgrund einer Aussage per se ein Opfer zu sehen, wäre aber auch falsch... Eine Annahme aufgrund einer Aussage! Die ja nicht ohne Prüfung als wahr angenommen werden kann...

 

Geschrieben

@Bratty_Lo ich möchte dir einmal die Miniserie Unbeliveable auf Netflix ans Herz legen. Sie basiert auf einer tatsächlich stattgefundenen ***sserie und spielgelt sehr deutlich wieder wie verschieden Opfer das "danach" erleben. Was sie durchmachen als sie es zur Anzeige bringen und wie unterschiedlich sie ihre Trauma bewältigen bzw. nicht bewältigen zumal der Täter zunächst auch freigesprochen wird. 

Schau sie dir mal an. 

vor 6 Minuten, schrieb Bratty_Lo:

Wer jemanden beschuldigt, muss sich nunmal auf den Prüfstand begeben, ob an der Beschuldigung überhaupt was dran ist...

Bedeutet das nicht im Umkehrschluss das jemand der einen anderen beschuldigt selbst erst einmal beschuldigt wird während für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt? 

Beides ist nicht in Ordnung. 

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb NoDoll:

Bedeutet das nicht im Umkehrschluss das jemand der einen anderen beschuldigt selbst erst einmal beschuldigt wird

Neutral. Sollte so sein... Weder geglaubt noch nicht geglaubt. Aber in der Beweispflicht nunmal bei einer Beschuldigung...

vor 6 Minuten, schrieb NoDoll:

Schau sie dir mal an. 

Mach ich mal.

Geschrieben

Mir drängt sich da noch die Frage auf, wie soll ein Opfer das zum Beispiel unter GHB gesetzt wurde denn irgendwas beweisen wenn es keine Zeugen gibt und das Opfer selbst sich nur an Bruchstücke erinnert? 

Geschrieben

Nachtrag zu den Gründen der Verfahrenseinstellung:

Quelle: Kriminologische Zentralstelle, Verfahreneinstellungen nach §170 II StPO in Fällen sexueller Gewalt

In dieser Forschungsarbeit wurden ein paar hundert Fälle sexueller Gewalt aufgearbeitet.

Vorgeworfene Nötigungen:
Keine: 25%
(Auch) Gewalt: 48%
(Nur) Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben: 3%
Nicht mehr feststellbar: 24%

Einstellungsgründe allgemein:
Nach allg. strafrechtl. Bestimmungen (z.B. Strafunfähigkeit wg. Alter, Demenz...): 6%
Keine (versuchte) erhebliche bzw. einvernehmliche sex. Handlung: 7%
Kein Einsatz von Nötigungsmitteln i.S. $177 StGB: 16%
Ausschließlich tatsächliche Gründe: 71%

Einstellungsgründe bei fehlender Nötigung:
Vorsatz nicht nachweisbar: 37%
keine erhebliche sexuelle Handlung oder Einvernehmen: 29%
Betroffene haben "letztlich zugestimmt": 4%
sonstige tatsächliche Gründe: 30%

Tatsächliche Einstellungsgründe:
Betroffene Beriefen sich auf §52 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht): 9%
Betroffene waren zu (weiteren) erforderlichen Angaben nicht bereit: 17%
Aussage gegen Aussage: 53%
Angaben der Betroffenen nicht vereinbar mit Sach- oder Zeugenbeweisen: 9%
Betroffene relativierten/widerriefen belastende Angaben: 6%
Betroffene räumten Falschbeschuldigungen ein: 4%
Sonstige: 2%


Erwähnenswert wäre vielleicht noch, dass der überwiegende Großteil (genaue Zahlen habe ich nicht gefunden) der Verfahren, die auf einvernehmlichen Sex hinausliefen, nicht vom Opfer zur Anzeige gebracht wurden.

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Leondriel:

Aussage gegen Aussage: 53%

Ja, das denk ich wohl, dass das oft der Fall ist... 

Gut, zu Aussage nicht bereit usw... Nicht alles wird ersichtlich. 

Aber interessant insgesamt.

Geschrieben (bearbeitet)

Nun zu meiner Meinung:
Die Unschuldsvermutung ist wichtig und richtig. Sie gilt ja nicht nur bei ***en, sondern bei allen Streitfragen. Die Unschuld zu beweisen ist mindestens so schwer, wie die schuld zu beweisen und ließe sich weit besser ausnutzen. Mir persönlich ist es lieber, dass mancher Straftäter ungeschoren davon kommt, bevor viele Unschuldige bestraft werden.
Gerade bei traumatisierenden Taten sollte aber stark daran gearbeitet werden, den Ablauf für die Opfer so schonend wie möglich zu gestalten. Hier sehe ich großen Handlungsbedarf.

Ich persönlich gehe davon aus, dass die Opfer bei der überwiegenden Mehrheit der Verfahrenseinstellungen aus "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht gelogen haben. Und eine Vorverurteilung der Opfer als Lügner, wie sie @Bratty_Lo hier zelebriert, finde ich, gelinde gesagt, fragwürdig bis menschenverachtend. Diese Grundhaltung gepaart mit der niedrigen Verurteilungsquote dürfte viele Opfer abschrecken, Anzeige zu erstatten... wir diskutieren hier immerhin nur auf 5% - 15% der Fälle herum.

 

vor 55 Minuten, schrieb Bratty_Lo:
vor einer Stunde, schrieb Leondriel:

Aussage gegen Aussage: 53%

Ja, das denk ich wohl, dass das oft der Fall ist... 

Gut, zu Aussage nicht bereit usw... Nicht alles wird ersichtlich. 

Aber interessant insgesamt.

@Bratty_Lo du hast dir da eine Zahl rausgepickt... 53% wirken erst mal recht hoch. Lass sie mich für dich etwas senken.
[Hinweis: Ich hatte bei der Rechnung den falschen Prozentsatz für tatsächliche Gründe genommen, worauf mich @Bratty_Lo hinwies. Ich habe die Zahlen nach oben korrigiert, ursprünglich stand hier fälschlicherweise 2%.]
53% Aussage-gegen-Aussage, von 71% tatsächlichen Gründen für die Verfahrenseinstellung, von 85% abgeschlossener Verfahren, von 15% überhaupt angezeigter Taten.
Das sind am Ende 4,7% der Taten, die auf Aussage-gegen-Aussage hinauslaufen... und ich habe nun immer die täterfreundlichsten Grenzwerte genommen.

bearbeitet von Leondriel
Zahlen korrigiert
AndersimNorden
Geschrieben

@Teaspoon Wenn jemand mehrfach *** wird und das zur Anzeige bringt, wette ich das es in der Statistik nur eine *** ist. Ich denk da mal weiter und schliesse auch sowas wie *** unter Obdachlosen, im Sexgewerbe, in den Ehen (gerade hier werden wohl viele ***en nichtmal als das angesehen, Ehepflichten und so), der Samstagabend Discothek "Kann mich an nichts erinnern, was ein Fehltritt" Nummer und was weiss ich noch wieviel mögliche Dunkelziffern die nie zum Vorschein kommen. Und auch eine Massen*** ist bei mir nicht eine Einzige... bei meinen geschätzten 4 Millionen wären das knappe 11.000 am Tag, also immer noch ein geringer Bruchteil zur Bevölkerung.

 

Geschrieben
vor 44 Minuten, schrieb Leondriel:

Ausschließlich tatsächliche Gründe: 71%

Das bezieht sich auf Einstellungsgründe allgemein.

vor 47 Minuten, schrieb Leondriel:

sonstige tatsächliche Gründe: 30%

Das sind die bei fehlender Nötigung.

Darunter andere:

vor 49 Minuten, schrieb Leondriel:

Vorsatz nicht nachweisbar: 37%
keine erhebliche sexuelle Handlung oder Einvernehmen: 29%

Dass die 53 % sich auf die sonstigen tatsächlichen Gründe beziehen, ist logisch. Ebenso andere...

vor 52 Minuten, schrieb Leondriel:

Betroffene Beriefen sich auf §52 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht): 9%
Betroffene waren zu (weiteren) erforderlichen Angaben nicht bereit: 17%
Aussage gegen Aussage: 53%
Angaben der Betroffenen nicht vereinbar mit Sach- oder Zeugenbeweisen: 9%
Betroffene relativierten/widerriefen belastende Angaben: 6%
Betroffene räumten Falschbeschuldigungen ein: 4%

Nicht alle geben Falschbeschuldigungen zu. Ich sprach ja von vermuteter höherer Dunkelziffer. Die sich durchaus erörtern lässt...

vor 13 Minuten, schrieb Leondriel:

von 15% überhaupt angezeigter Taten.

Na ja, man kann ja auch nur die nehmen...

Und die angezeigten Taten sind nicht zwangsläufig tatsächliche, wenn es zu keiner Verurteilung kommt.

Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb AndersimNorden:

@Teaspoon Wenn jemand mehrfach *** wird und das zur Anzeige bringt, wette ich das es in der Statistik nur eine *** ist. Ich denk da mal weiter und schliesse auch sowas wie *** unter Obdachlosen, im Sexgewerbe, in den Ehen (gerade hier werden wohl viele ***en nichtmal als das angesehen, Ehepflichten und so), der Samstagabend Discothek "Kann mich an nichts erinnern, was ein Fehltritt" Nummer und was weiss ich noch wieviel mögliche Dunkelziffern die nie zum Vorschein kommen. Und auch eine Massen*** ist bei mir nicht eine Einzige... bei meinen geschätzten 4 Millionen wären das knappe 11.000 am Tag, also immer noch ein geringer Bruchteil zur Bevölkerung.

 

Würdest du auch den Typen hinzuzählen, der beim einvernehmlichen Sex das Kondom, das abgesprochen war, hat verschwinden lassen? Ich frag nicht für eine Freundin.

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Bratty_Lo:
vor einer Stunde, schrieb Leondriel:

Ausschließlich tatsächliche Gründe: 71%

Das bezieht sich auf Einstellungsgründe allgemein.

vor einer Stunde, schrieb Leondriel:

sonstige tatsächliche Gründe: 30%

Das sind die bei fehlender Nötigung.

Mein Fehler, dann sind es 4,7%. Habs oben korrigiert.

 

vor 10 Minuten, schrieb Bratty_Lo:

Und die angezeigten Taten sind nicht zwangsläufig tatsächliche, wenn es zu keiner Verurteilung kommt.

Richtig, und nicht alle Aussage-gegen-Aussage-Fälle bedeuten, dass das Opfer lügt. Dann nehmen wir statt 84% der Fälle alle, und sagen, dass in 50% der Aussage-gegen-Aussage-Fälle das Opfer log... was sehr täterfreundlich ist. Dann kommen dabei halt 2,8% statt 4,7% raus.

 

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Leondriel:

dass in 50% der Aussage-gegen-Aussage-Fälle das Opfer log

Da war es lediglich zu Gunsten des "Täters" entschieden.

Eine Lüge könnte auch Unstimmigkeiten sein...

Das lässt sich nicht herausfinden. 

vor einer Stunde, schrieb Leondriel:

Angaben der Betroffenen nicht vereinbar mit Sach- oder Zeugenbeweisen: 9%
Betroffene relativierten/widerriefen belastende Angaben: 6%
Betroffene räumten Falschbeschuldigungen ein: 4%

Immerhin sind das zusammen 19 % der 30. 

Von der Tatsache sich nicht weiter äußern zu wollen mal abgesehen...

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb Leondriel:

Ausschließlich tatsächliche Gründe: 71%

Die Einstellungsgründe allgemein bleiben unklar.

AndersimNorden
Geschrieben
vor 19 Minuten, schrieb Teaspoon:

Würdest du auch den Typen hinzuzählen, der beim einvernehmlichen Sex das Kondom, das abgesprochen war, hat verschwinden lassen? Ich frag nicht für eine Freundin.

Wenn ich auch die "Komm Schatz ist Samstag abend." "Ne kein Bock, hab Migräne." "Na los, geht ganz schnell" "Nein" "Nun mach doch mal..." Nummern hinzu zähle, dann wohl auch das.

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb Leondriel:

Einstellungsgründe bei fehlender Nötigung:
Vorsatz nicht nachweisbar: 37%
keine erhebliche sexuelle Handlung oder Einvernehmen: 29%
Betroffene haben "letztlich zugestimmt": 4%
sonstige tatsächliche Gründe: 30%

Aber auch unter denen der fehlenden Nötigung sind schon "Vorsatz nicht nachweisbar", "Einvernehmen" usw. enthalten. 

Die sonstigen tatsächlichen Gründe von 30 % gliedern sich zur Hälfte in "Aussage gegen Aussage" und weitere wie 

vor einer Stunde, schrieb Leondriel:

Betroffene Beriefen sich auf §52 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht): 9%
Betroffene waren zu (weiteren) erforderlichen Angaben nicht bereit: 17%
Aussage gegen Aussage: 53%
Angaben der Betroffenen nicht vereinbar mit Sach- oder Zeugenbeweisen: 9%
Betroffene relativierten/widerriefen belastende Angaben: 6%
Betroffene räumten Falschbeschuldigungen ein: 4%
Sonstige: 2%

 

Geschrieben (bearbeitet)

Was ist belastende Angaben widerrufen? Gab es die? 

Also würde ich wen belasten, müsste ich doch nichts widerrufen. Oder war ich doch unehrlich??? 

Angaben nicht vereinbar mit...

Widersprüche 

usw.

 

bearbeitet von Bratty_Lo
.
Geschrieben

@Bratty_Lo "Einstellungsgründe bei fehlender Nötigung" bezieht sich nur auf die 25% der Fälle, in denen keine Nötigung vorgeworfen wurde, "Einstellungsgründe allgemein" beziehen sich auf alle Fälle, unabhängig von der vorgeworfenen Nötigung.
"Ausschließlich tatsächliche Gründe" gliedert sich auf wie unter "Tatsächliche Einstellungsgründe" beschrieben. "Tatsächlich" ist hier im juristischen Sinne zu verstehen.

Gerne darfst du auch den kompletten Forschungsbericht durchlesen, wenn dir meine herausgearbeiteten Zahlen zu unklar sind, dafür ist die Quellenangabe da.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden, schrieb Bratty_Lo:

Was manche aus Rache auf sich nehmen? 😂

und wieder so n smilie...

 

und die comments- ich versteh dich grad nich, wieso verteidigst unser system?

..wohl doch in dem wissen, dass hier nich wenige gewalt erfahren haben?  auch von mir weisst du es z.b. , das wird nich besser, nu weil ich nu nach nunmehr 10 jahren darüber reden kann

 

und auch an andre-

erstma muss man für sich das klarbekommen im kopf..das iss so einfach nich!  und nein, es gibt eben nich immer spuren

und nein, es glaubt dir nicht jeder..und wenn vor 10 jahren als SMler da angekommen wär, hättense gelacht!  das iss fakt

bearbeitet von towel
buchstaben ergänzt
Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 15 Minuten, schrieb Leondriel:

Gerne darfst du auch den kompletten Forschungsbericht durchlesen, wenn dir meine herausgearbeiteten Zahlen zu unklar sind, dafür ist die Quellenangabe da.

Mach ich mal. Grundsätzlich bedeuten Anzeigen für mich erstmal nicht, dass es einen Täter gibt... Und Verfahren werden aus verschiedenen Gründen eingestellt oder es folgen Freisprüche.

Keine, bzw. mangelnde Beweise sagen nicht aus, dass jemand schuldig war, aber es nicht bewiesen werden konnte, sondern dass jemand unschuldig ist, da nicht das Gegenteil bewiesen werden konnte. 

bearbeitet von Bratty_Lo
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