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Darf man seine Meinung äußern?


daisy-gaga

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Vor 3 Stunden, schrieb ShyStallion:

Ich bin der Meinung, dass jeder Mensch seine eigene Meinung sagen darf.
Seine eigene Meinung zu äußern ist jedoch etwas ganz anderes, als die (andersartige) Meinung des Gegenübers zu diffamieren, denn dann würde ich nicht meine Meinung sagen, sondern die Meinung meines Gegenübers (negativ) bewerten.
Leider fühlen sich viele Menschen sofort persönlich angegriffen, wenn andere Leute eine völlig andere Meinung vertreten.
Ich liebe Gespräche, in denen man sachlich seine (gegensätzliche) Meinung äußern und über die Hintergründe sprechen/schreiben kann, ohne dass sich einer auf den Schlips getreten fühlt.

Das ist so nicht richtig: Auch die Bewertung der Meinung einer anderen Person stellt eine Meinungsäußerung dar und ist als solche von der Meinungsfreiheit umfasst und geschützt. Und zwar auch und gerade, wenn die Bewertung negativ ausfällt.

HirnHerzHumor
Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten, schrieb kraulmeister:

Das sehe ich anders. Wenn jeder seine Meinung frei äußern darf, dann darf man auch seine Meinung zu der Meinung anderer äußern. Sonst wäre es keine freie Meinungsäußerung mehr.

 

Was du jetzt anders siehst, verstehe ich nicht.

Auch nicht so ganz, nachdem du deinem Beitrag mit der Korrektur eine andere Richtung gegeben hast.

vor 23 Minuten, schrieb kraulmeister:

 

Es wäre doch komisch sich das Recht einzufordern, seine Meinung in den Raum stellen zu dürfen, gleichzeitig aber anderen zu untersagen, etwas dazu sagen zu dürfen. Wo bleibt außerdem der Mehrwert, wenn ich andere nicht fragen darf, wie sie auf diese Meinung kommen? Dann kann ich ja auch nicht dazulernen.

Du kannst ja die Meinung haben, andere fragen zu können. Auf der anderen Seite musst du ihnen gleichzeitig aber auch das Recht einräumen, die Meinung zu haben, dir nicht zu antworten. 

Beispiel: Oft wird die Meinung vertreten, dass wenn Mann hier eine Frau nett anschreibt, er das Recht damit erworben hat, eine Erklärung eine Antwort einzufordern. Nein, gleiches Recht für alle. Ist Frau der Meinung, daß Antwort nicht wichtig ist, muss sie ihre Meinung oder ein Handeln oder Nichthandeln nicht erklären. (Auch vor Gericht muss man sich grundsätzlich nicht für eine Meinung rechtfertigen. Aber manches Mal macht es Sinn oder ist dann qua Amt geboten).

bearbeitet von HirnHerzHumor
HirnHerzHumor
Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb jansalterego:

Das ist so nicht richtig: Auch die Bewertung der Meinung einer anderen Person stellt eine Meinungsäußerung dar und ist als solche von der Meinungsfreiheit umfasst und geschützt. Und zwar auch und gerade, wenn die Bewertung negativ ausfällt.

...Solange sie nicht die Rechte anderer tangiert...

Geschrieben
vor 11 Minuten, schrieb Leondriel:

Das ist keine Einschränkung deiner Meinungsfreiheit, sondern eine Richtlinie deines Ex-Arbeitgebers.

Die konkrete Frage waren die "beruflichen Nachteile". Ich blieb ja bei meiner Meinung, also in dem Sinn war ich durchaus "frei", die Nachteile durch Verlust des Arbeitsplatzes brauchen wir aber nicht ernsthaft diskutieren, oder? Es gibt auch Leute, die sich aus finanziellen Gründen dann ihre Meinungsfreiheit schlichtweg nicht leisten können...

kraulmeister
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Ropamin:

Wie hieß noch gleich der Film, in dem alle Crogs getragen haben?

Idiocracy :D

Geschrieben
Vor 12 Minuten , schrieb HirnHerzHumor:

...Solange sie nicht die Rechte anderer tangiert...

Welchen Fall hast Du da vor Augen? Sehe spontan nicht, wie die Bewertung der Meinung eines anderen dessen Rechte tangieren kann.

kraulmeister
Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten, schrieb HirnHerzHumor:

Was du jetzt anders siehst, verstehe ich nicht.

Du hast geschrieben (korrigiere mich bitte, wenn ich das falsch gelesen habe), dass freie Meinungsäußerung erst dann besteht, wenn man seine Meinung nicht begründen muss. Das muss man zwar nicht, aber zumindest die Frage danach (oder die Kritik daran) sollte ebenso erlaubt sein.

vor 28 Minuten, schrieb HirnHerzHumor:

Auch nicht so ganz, nachdem du deinem Beitrag mit der Korrektur eine andere Richtung gegeben hast.

Ich habe ihn nur um den letzten Satz ergänzt. Wie sich die Richtung dadurch geändert haben soll, ist mir nicht ganz klar, aber das ist deine Meinung und damit kann ich leben.

vor 28 Minuten, schrieb HirnHerzHumor:

Du kannst ja die Meinung haben, andere fragen zu können. Auf der anderen Seite musst du ihnen gleichzeitig aber auch das Recht einräumen, die Meinung zu haben, dir nicht zu antworten. 

Ja, die habe ich und ja, das tue ich.

vor 28 Minuten, schrieb HirnHerzHumor:

Beispiel: Oft wird die Meinung vertreten, dass wenn Mann hier eine Frau nett anschreibt, er das Recht damit erworben hat, eine Erklärung eine Antwort einzufordern. Nein, gleiches Recht für alle. Ist Frau der Meinung, daß Antwort nicht wichtig ist, muss sie ihre Meinung oder ein Handeln oder Nichthandeln nicht erklären.

Wie gesagt... ich bin der Meinung, wer eine Meinung hat, der muss sie nicht begründen. Wenn er sie nicht begründet, muss er aber damit rechnen, dass andere damit rechnen, dass sie nicht auf sonderlich viel (wissenschaftlich haltbarer) Substanz fußt.

bearbeitet von kraulmeister
Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb jansalterego:

Aber sag mal, soziale, nichtstaatliche Konsequenzen für die eigene Meinung sind doch nichts neues. Wenn Du bspw. einer hypothetischen Schwiegermutter erzählst, was Du wirklich von ihr hältst, wunderst Du Dich doch auch nicht über das Ausbleiben eines Weihnachtsgeschenks von selbiger.

Eine Kündigung, weil man einer per vorgelegtem Gutachten nachweislich unnötigen und riskanten (damit meine ich keine kruden Theorien sondern die Tatsache, das damals der Impfstoff nicht mal eine ordentliche Zulassung hatte mangels Erfahrungen und Zeit) medizinischen Behandlung nicht folgt ist etwas anderes als eine verärgerte Schwiegermutter oder das Verweigern sinnvoller Arbeits- und Schutzkleidung.

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb Leondriel:

Und wenn er drauf besteht lass ich mir das schriftlich geben, und dann wird das halt so gemacht.
Würde ich sagen "Das ist Unsinn, das mach ich so nicht" wäre es dann halt nicht mehr mein Kunde.

In manchen Jobs geht das, wenn ich bewußt Unsinn umsetze, weil es ein Kundenwunsch ist und damit bin ich eh täglich konfrontiert wäre das mindestens fahrlässige Gemeingefährdung.

Geschrieben
Jeder darf seine Meinung frei äußern. Aber man MUSS NICHT.

Oft wäre tatsächlich besser mal die Fresse zu halten. Vor allem wenn es keine Meinung ist, sondern nur ein Nachgeplapper.
Geschrieben
Gerade eben, schrieb Paco2022:

Eine Kündigung, weil man einer per vorgelegtem Gutachten nachweislich unnötigen und riskanten (damit meine ich keine kruden Theorien sondern die Tatsache, das damals der Impfstoff nicht mal eine ordentliche Zulassung hatte mangels Erfahrungen und Zeit) medizinischen Behandlung nicht folgt ist etwas anderes als eine verärgerte Schwiegermutter oder das Verweigern sinnvoller Arbeits- und Schutzkleidung.

Das Verweigern einer aufgetragenen Aufgabe ist aber auch keine Meinungsäußerung. Es ist eine Aktion basierend auf einer Meinungsäußerung.
Meinung: Ich find dich scheiße (darf ich äußern, musst du nicht mögen, alles ok. Und tu ich nicht, ist nur ein Beispiel.)
Aktion: Ich hau dir in die Fresse, weil ich dich scheiße finde (nicht ok, Körperverletzung, die Folgen: Anzeige, Geldstrafe, Krankenhausaufenthalt, weil ich das Echo nicht vertrug)

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Paco2022:

In manchen Jobs geht das, wenn ich bewußt Unsinn umsetze, weil es ein Kundenwunsch ist und damit bin ich eh täglich konfrontiert wäre das mindestens fahrlässige Gemeingefährdung.

Auch dann ist die Verweigerung der Umsetzung keine Meinungsäußerung.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Leondriel:

Das Verweigern einer aufgetragenen Aufgabe ist aber auch keine Meinungsäußerung.

Seit wann ist ein medizinischer Eingriff, der nicht mal angezeigt ist, eine zulässige Arbeitsaufgabe? Darf ein Arbeitgeber jetzt auch die Kellnerin zur Brust OP schicken wenn er meint die Oberweite ist zu klein?

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Paco2022:

Eine Kündigung, weil man einer per vorgelegtem Gutachten nachweislich unnötigen und riskanten (damit meine ich keine kruden Theorien sondern die Tatsache, das damals der Impfstoff nicht mal eine ordentliche Zulassung hatte mangels Erfahrungen und Zeit) medizinischen Behandlung nicht folgt ist etwas anderes als eine verärgerte Schwiegermutter oder das Verweigern sinnvoller Arbeits- und Schutzkleidung.

Wäre es besser gewesen, das Unternehmen hätte den Auftrag nicht bekommen und dir und ein paar weiteren Kollegen hätte beriebsbedingt gekündigt werden müssen?

Den Mangel an Erfahrung als Nachweis einer Gegenthese zu nehmen ist irgendwie seltsam... 

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Paco2022:

Seit wann ist ein medizinischer Eingriff, der nicht mal angezeigt ist, eine zulässige Arbeitsaufgabe? Darf ein Arbeitgeber jetzt auch die Kellnerin zur Brust OP schicken wenn er meint die Oberweite ist zu klein?

Nein, Hooters stellt nur Frauen ein, die schon vorher den optischen Vorstellungen entsprechen... 

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