Dies ist ein beliebter Beitrag. Randow05 Geschrieben am Mittwoch um 07:34 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben am Mittwoch um 07:34 (bearbeitet) Hallo zusammen, mich würde das Thema "Sklavenvertrag" interessieren. Ich bin der Sklave. Bitte, wenn möglich, auf alle dieser Fragen eingehen. Wo kann Mann mehr darüber erfahren? Wer stellt den Sklavenvertrag aus? - ich habe was gehört von meinem BDSM-Komitee Ist der Sklavenvertrag in einer Beziehung unbedingt nötig? Was sollte drin stehen und was nicht? Auf was ist zu achten? Kann man seine eigenen Wünsche mit aufnehmen lassen? Was ist mit dem finanziellen? - Verwaltung vom Geld? Was ist, wenn man die Regeln (Pflichten und Rechten) nicht befolgt? bearbeitet am Mittwoch um 07:58 von Randow05
Moderator Dies ist ein beliebter Beitrag. FE**** Geschrieben am Mittwoch um 07:43 Moderator Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben am Mittwoch um 07:43 vor 7 Minuten, schrieb Randow05: Was ist, wenn man die Regeln (Pflichten und Rechten) nicht befolgt? Sklavenverträge sind ein Fetures, dass man nutzen kann, aber sie haben keinerlei rechtliche Gültigkeit. Das Gegenüber kann also nichts von dem, was darin geschrieben steht erzwingen oder gar einklagen. Ein Nein, bleibt also trotz Vertrag immer ein Nein.
tv**** Geschrieben am Mittwoch um 07:50 Geschrieben am Mittwoch um 07:50 Haben eh keine rechtliche Gültigkeit,
Dies ist ein beliebter Beitrag. Se**** Geschrieben am Mittwoch um 08:07 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben am Mittwoch um 08:07 Nein, ein Sklavenvertrag ist nicht unbedingt notwendig und hat rechtlich auch keine Gültigkeit. Er legt nur quasi schriftlich euren Konsens, eure Regeln etc nieder. (Was aber nicht heißt, dass er im Falle eines Falles das etwas schief geht als Beweis gilt, da einvernehmlichkeit jederzeit zurück genommen werden kann). Drin stehen tut das, was du und dein Gegenüber für wichtig haltet und miteinander vereinbart. Darauf zu achten ist, dass du dich nicht unter Druck setzen lässt diesbezüglich und nicht etwas zustimmst womit du nicht einverstanden bist. Auch später, solltest du merken, dass dir etwas nicht passt oder unangenehm ist, kommuniziere das. Die eigenen Wünsche können aufgenommen werden, selbst wenn man Vorlagen benutzt aus dem Netz, kann man diese in der Regel anpassen. Das mit den Wünschen gilt auch beidseitig aus meiner Sicht. Letzen Endes sollen alle Parteien Spaß haben und glücklich sein, dass geht nicht, wenn man Wünsche, Bedürfnisse, Grenzen und Tabus einer Seite nicht anhört oder ignoriert. Finanzielles solltest du dir gut überlegen, ob du das möchtest. Es gibt durchaus Paare, wo dies so geregelt ist und ggf. Bottom nur Taschengeld erhält. Für mich wäre das nichts und ich finde, dass das standartmäßig definitiv nicht dazu gehört. Wenn die Regeln, Rechten und Pflichten nicht befolgt werden, bekommt Bottom (hier Sklave) ggf. vorher beschlossene Strafen, angemessene Bestrafung oder wenn das für die Dynamik nichts ist, gar keine Bestrafung. Das obliegt dir und deinem Gegenüber! Du hast hier auch das Recht zu sagen, wenn bestimmte Strafen deine Tabus und Grenzen berühren, denn auch eine Strafe muss im Konsens sein! Verletzt die Topperson die eigenen Pflichten, übernimmt keine Verantwortung, übertritt deine Grenzen oder Tabus oder zeigt sonstiges Fehlverhalten, sollte hier immer ein Gespräch führen und ggf musst du die Konsequenz ziehen, das Ganze zu beenden! In der Regel ist es so, dass eine Topperson sich nicht bestrafen lässt. :) Der Sklavenvertrag erstellt dein Gegenüber und du. Ihr könnt auch vorgefertigte Vorlagen aus dem Internet nutzen. Ein übergeordnetes Komitee für die ganze BDSM Welt existiert genauso wenig wie ein übergeordnetes Verhaltens und Regelbuch!
Dies ist ein beliebter Beitrag. Mi**** Geschrieben am Mittwoch um 08:09 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben am Mittwoch um 08:09 Im juristischen Sinne sind Sklavenverträge Verträge, die eine Person zur Unterwerfung unter eine andere Person verpflichten und dabei grundlegende individuelle Freiheiten aufheben. Solche Verträge sind in der Regel unwirksam und nichtig, da sie gegen die im Grundgesetz verankerten Wertvorstellungen und Rechtsgrundsätze verstoßen. Dazu gehören unter anderem die Achtung der Menschenwürde (Art. 1 GG) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG). Im Folgenden werden verschiedene Aspekte von Sklavenverträgen in Zusammenhang mit der aktuellen deutschen Rechtslage untersucht. So die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.
Dies ist ein beliebter Beitrag. Lu**** Geschrieben am Mittwoch um 08:11 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben am Mittwoch um 08:11 So ein Vertrag kann hilfreich dabei sein, gemeinsame Erwartungen und Limits festzulegen, besitzt aber nur eine symbolische Gültigkeit. Niemand kann Dich legal dazu zwingen, dort definierte Regeln einzuhalten und genausowenig kann sich Dom auf diesen Vertrag berufen, um Dein Einverständnis zu beweisen. Also sind Form und Ersteller frei wählbar - wer so ein Dokument haben möchte, kann sich eins basteln, was zu ihm und seiner Beziehung passt.
Ma**** Geschrieben am Mittwoch um 08:51 Geschrieben am Mittwoch um 08:51 Nun... Ich würde sagen... Jeder Vertrag zwischen zwei Parteien, in dem Rechte und Pflichten definiert werden, ist bindend. Ob es juristisch umsetzbar ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht wird ja ein Sklavenvertrag ähnlich wie ein Arbeitsvertrag eingestuft. Sklaven in dem Sinne, waren und sind ja ihrem Herren unterstellt.
Dies ist ein beliebter Beitrag. Li**** Geschrieben am Mittwoch um 08:55 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben am Mittwoch um 08:55 Kann mich hier nur anschließen. Dass so ein Vertrag keine rechtliche Gültigkeit hat sollte hoffentlich jeder/jedem klar sein. Dennoch gebe ich zu, dass der Gedanke reizvoll ist, schließlich bedient (zumindest bei uns) jeder Partner seine Rolle und die hat grundsätzlich schonmal etwas mit Rechten und Pflichten zu tun. Das Ganze schriftlich zu fixieren und ggf. gemeinsam nachzuschauen, worauf man sich mal geeinigt bzw. wozu man sich verpflichtet hat, kann sicher interessant sein. Ich persönlich würde das Finanzielle immer komplett raus halten, aber auch das darf jeder selbst entscheiden. Wünsche ein gesundes neues Jahr 2025.
Dies ist ein beliebter Beitrag. Ademar Geschrieben am Mittwoch um 08:59 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben am Mittwoch um 08:59 Es gibt immer Netz eine Vielzahl an vorgefertigten Sklavenverträgen. Über Sinn oder Unsinn kann man trefflich streiten oder es auch einfach lassen. Ein BDSM Komitee ist mehr eine Mär als gelebte Realität. Man könnte natürlich eine Gruppe bilden, die individuell über den, dir angedachten Vertrag, entscheidet. Es wäre aber, genau wie der Vertrag selber, mehr ein mentaler Verstärker dieser besonderen Thematik. Nötig sind diese Verträge nicht, aber sie sind auch suf eine gewisse Art und Weise charmant. Der Vertrag verdeutlicht das gemeinsame, zeigt Regeln für beide Seiten auf und ist, natürlich, rechtlicher Nonsens. Aber ja, deine Dinge sind auch zu berücksichtigen. Grenzen, NoGo's, die gehören auch da rein. Oder auch einmal im Monat Sex mit dir und die obligatorische Käfighaltung. Was mich Fragen lässt, gelten die EU Haltungsbedingungen auch für Sklaven im Allgemeinen? Die Überlassung der Finanzhoheit an eine Person, was ja öfters vorkommt, ist eine Grauzone. Dazu gibt es zum einen Gerichtsurteile und zum anderen können Banken einschreiten, wenn sie feststellen, daß z. B. eine Kontoabschöpfung stattfindet. Diese Bankvollmacht, das fremdbestimmem über deine Mittel, ist ein kritischer Punkt. Nichtbefolgung von Regeln und Pflichten gilt in beide Richtungen. Das beharren und festhalten an irgendwelchen Regeln, die schädlich sein können, sind im Endeffekt nur Tinte auf einem Stück Papier. Juristisch nicht haltbar und somit ist im Sklavenvertrag nicht bindend. Wenn es nicht passt, die Regeln nicht eingehalten werden, dann endet irgendwann die Beziehung. Ich stelle mir immer vor, das Sklave oder Dom*me nicht das bekommt, was im Sklavenvertrag steht und dann zum Anwalt rennt, um das einzuklagen. Sklave hat nicht aufgeräumt, und die dafür vorgesehene Strafe wurde nicht geleistet bzw. verwehrt. Jetzt werden die 10 Hiebe mit der Gerte eingeklagt... ach, das wäre doch ein wunderbarer Prozess vor dem Amtsgericht. Vielleicht wäre dann die Einführung des öffentlichen Prangers wieder ein Thema, an dem unfolgsame Sklaven und -innen ihrer gerechten Strafe zugeführt werden? Matschige Tomaten und andere verrottetende Lebensmittel als Wurfgeschosse inklusive...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Mi**** Geschrieben am Mittwoch um 08:59 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben am Mittwoch um 08:59 Zitieren Wer stellt den Sklavenvertrag aus? - ich habe was gehört von meinem BDSM-Komitee Das gibt es nicht. Den können die Beteiligten selbst erstellen und es gibt im Internet Vorlagen die man anpassen kann, wie es für die eigene Dynamik passt. Zitieren Ist der Sklavenvertrag in einer Beziehung unbedingt nötig? Nein. Außer ihr erachtet es als unbedingt notwendig. Wenn du jetzt jemand bist, der ständig vergisst, was ihr zusammen vereinbart habt, dann wäre das natürlich schlau. Zitieren Was sollte drin stehen und was nicht? Auf was ist zu achten? Das kommt darauf an, was den Beteiligten wichtig ist. Ich persönlich - sollte ich das erwägen - würde darauf achten, nur grobe und wichtige Grundsätze aufzunehmen, damit es nicht zu starr ist und Raum zur Veränderung und Weiterentwicklung lässt.- Wichtig ist dass NUR Sachen darin stehen, mit denen beide einverstanden sind. Zitieren Kann man seine eigenen Wünsche mit aufnehmen lassen? Das kann man auch nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich stehen dort Dinge auf die sich beide geeinigt haben, über die beide überein gekommen sind. Deine Wünsche können dort also nur drin stehen, wenn ihr euch auch einig seid dass diese umgesetzt und berücksichtigt werden sollen. Grenzen und Tabus werden in aller Regel dort aufgenommen Zitieren Was ist mit dem finanziellen? - Verwaltung vom Geld? Wenn das etwas ist, dass ihr leben wollt, könnt ihr das mit aufnehmen. Zitieren Was ist, wenn man die Regeln (Pflichten und Rechten) nicht befolgt? Auch das schreibt man oft mit in den Vertrag. Muss man aber nicht. Man kann auch einfach nur festhalten, worauf man sich geeinigt hat, sodass man etwas hat, worauf man sich berufen kann, was man in Erinnerung rufen kann. Das obliegt ganz den Beteiligten. Es hat keine rechtliche Bindung. Wenn du raus willst, darfst du das jederzeit, niemand kann dich zu etwas zwingen was über deinen Zustimmung hinaus geht, das wäre unethisch und stafbar!
Dies ist ein beliebter Beitrag. ei**** Geschrieben am Mittwoch um 09:04 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben am Mittwoch um 09:04 Wie schon in den vorherigen Posts geschrieben, ist so ein Vertrag rechtlich nicht gültig. Er dient eher eurem Kopfkino, eurer Ausgestaltung einer wie auch immer gestalteten Beziehung. Im rechtlichen Sinne verpflichtet er weder dich irgendwelche Vorgaben einzuhalten, noch sichert er deine(n) Herrn/Herrin vor irgend welchen rechtlichen Folgen ihrer/seiner Handlungen ab! Ein Nein bleibt immer ein Nein, egal was im so einem Papier steht und für alles andere ist einfach viel Vertrauen und Respekt auf beiden Seiten notwendig.
Fugazi Geschrieben am Mittwoch um 09:37 Geschrieben am Mittwoch um 09:37 vor 36 Minuten, schrieb Ademar: Ich stelle mir immer vor, das Sklave oder Dom*me nicht das bekommt, was im Sklavenvertrag steht und dann zum Anwalt rennt, um das einzuklagen. Sklave hat nicht aufgeräumt, und die dafür vorgesehene Strafe wurde nicht geleistet bzw. verwehrt. Jetzt werden die 10 Hiebe mit der Gerte eingeklagt... ach, das wäre doch ein wunderbarer Prozess vor dem Amtsgericht. Vielleicht wäre dann die Einführung des öffentlichen Prangers wieder ein Thema, an dem unfolgsame Sklaven und -innen ihrer gerechten Strafe zugeführt werden? Matschige Tomaten und andere verrottetende Lebensmittel als Wurfgeschosse inklusive... Herrlich diese Passage. Wäre doch mal interessant. Recht und §§ muss nicht immer trocken sein
Dies ist ein beliebter Beitrag. ic**** Geschrieben am Mittwoch um 09:44 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben am Mittwoch um 09:44 ist ein Ritus. Am Ende nicht mehr. Ich Spar mir das mit dem juristischen, denn das sollte klar sein. Meine Erfahrung: wenn die Beziehung funktioniert sorgt die Dynamik dafür, dass es weit darüber hinausgeht. Funktioniert nicht ist das höchstens als Begründung für strafen tauglich. Ich bin eh nicht so der Anhänger von klassischem BDSM. Ist mir zu verkopft und ein bisschen zu deutsch für alles müssen halt Regeln her in unserer wunderbaren Land und das meine ich nicht ironisch. Es reicht schon, wenn der Staat alles regelt. Mein Kopf bekommt er nicht. 😉
Gr**** Geschrieben am Mittwoch um 10:00 Geschrieben am Mittwoch um 10:00 Ich habe es etwas anders. Natürlich auch keine rechtliche Relevant, aber auf anderen Ebenen gut. Eine Zielplanung. Aufgegliedert in: Ziele (Was soll erreicht werden?), Methode (Wie kommen wir dahin mit welcher Methode und wie wird die Ausführung sicher gestellt) sowie Belohnung/Bestrafung bei erreichen von Zielen. Für Leute die schon ewig in der BDSM Szene drin sind ist das vielleicht eher amüsant. Aber gerade bei denen die ihren Weg erst finden müssen, hilfreich nicht gleich in die Überforderung zu jumpen.
De**** Geschrieben am Mittwoch um 10:08 Geschrieben am Mittwoch um 10:08 Moin, frag mal Google... Der Vertrag hat ja eher symbolischen Charakter aber meiner Meinung nach in einer in einer sollte ein solcher Vertrag mit den Zielen, Rechten und Pflichten, Anreden und in welcher Form ( nur in der Session oder immer) geschlossen werden, das ist in meinen Augen eine gute Sache...
Un**** Geschrieben am Mittwoch um 10:12 Geschrieben am Mittwoch um 10:12 So ein Vertrag hat schon eine gewisse Symbolik - wie ein Ehering - eine „Besitzurkunde“ möchte ich es nennen. Rechtlich ist es sinnvoll, auch wenn es nicht gültig ist - es kann hilfreich sein wenn es am Ende Aussage gegen Aussage steht. Egal ob hinter verschlossener Tür oder vor Gericht - es kann keiner sagen es war anders abgesprochen.
Sub007-MissGnadenlos Geschrieben am Mittwoch um 10:15 Geschrieben am Mittwoch um 10:15 Eigentlich ist alles schon gesagt. Klingt interessant aber kein Muss. Was ich persönlich noch mal ansprechen will ist der finanzielle Aspekt. Heißt nicht umsonst " bei Geld hört die Freundschaft auf ". Und niemand kann in die Zukunft schauen.
Dies ist ein beliebter Beitrag. Mi**** Geschrieben am Mittwoch um 10:31 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben am Mittwoch um 10:31 Ich hatte noch nie ein Sklavenvertrag gemacht und das wird sich auch nicht ändern
Dies ist ein beliebter Beitrag. Ademar Geschrieben am Mittwoch um 10:42 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben am Mittwoch um 10:42 (bearbeitet) vor einer Stunde, schrieb Fugazi: Herrlich diese Passage. Wäre doch mal interessant. Recht und §§ muss nicht immer trocken sein Das hätte so etwas "Stenkelfeldiges" an sich. Wenn hier noch jemand 'Stenkelfeld' kennt. Beklagten, Sie haben also 2017 ihren sklavischen Gesellenbrief vor der BDSM Innung abgelegt und mit Bestnote bestanden? Ja, eure inquisatorische Ehrenhaftigkeit. Mh, ich sehe hier auch, sie haben aufgrund mangelnder Anstellungsmöglichkeiten, trotz nachgewiesener Bewerbungstätigkeit, Leistungen der Agentur für Sklav*innen in Anspruch genommen... Ja, eure herrliche Düsterkeit. Unter anderem Steine klopfen für Pyramidenbau, Andreaskreuze schnitzen für Anfänger und Leiden für Lustlose. Ja, Angeklagten, das sehe ich. 2024 sind sie dann in die Sklavenhaltung der ehrenwerten Lady IchbindeineGöttin aufgenommen worden (ein raunen geht durch das Publikum). Gerichtssprecher, verlesen sie das Beweismittel C1, namentlich "Sklavenvertrag". Es raschelt, der Gerichtssprecher verliest das Dokument. Aufmerkdam lauscht das Publikum, bestätigendes Nicken, denn der Inhalt weist auf große Weissheit hin. Angeklagter, der für seine salomonischen Urteile bekannte BDSM Sonderrichter, legt seine Stirn in Falten, unter Punkt 6, Absatz 3, des Sklavenvertrages, steht eindeutig, dass sie dazu verpflichtet sind, täglich ihrer Herrin, die ihr zustehende Anbetung zukommen zu lassen. Im Detail, mindestens 6mal pro Tag in demutvoller Stellung mit den vorgegeben Phrasen ihr zu huldigen. An Sonn- und Feiertagen verdoppelt sich, laut Vertrag, ihre Unterwerfung. Am 25.12.2024 sind sie dem nicht nachgekommen. Ja, edler dunkler Richter, aber ich hatte doch Rücken.... Angeklagter, das ist ohne Belang, darauf wird nicht im Vertrag eingegangen und sie konnten auch kein ärztliches Attest vorlegen... Ja aber... Die Stimme des Richters erhebt sich, im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil, 10 Tage Kerkerhaft und öffentliche Auspeitschung, aufgrund der Nichterfüllung des Paragraphen 323 des BGB. Die Strafe ist sofort anzutreten. Jubel unter dem Publikum, die Lady lächelte zufrieden. Alle sind glücklich. bearbeitet am Mittwoch um 10:44 von Ademar
Bratty_Lo Geschrieben am Mittwoch um 11:20 Geschrieben am Mittwoch um 11:20 Sub-Richter wäre der Traumberuf meines Herrn...😂 vor 36 Minuten, schrieb Ademar: ein raunen geht durch das Publikum DAS @Ademar... triggert mich gerade sehr! Ich schreibe das öfters mal...🤭🤭🤭 Aber meine Storys sind etwas "krank", das muss ich schon zugeben... Und mit welcher Begründung die Urteile so zustande kommen...🤣
Bratty_Lo Geschrieben am Mittwoch um 11:30 Geschrieben am Mittwoch um 11:30 vor 2 Stunden, schrieb MasterGery: Nun... Ich würde sagen... Jeder Vertrag zwischen zwei Parteien, in dem Rechte und Pflichten definiert werden, ist bindend. Ob es juristisch umsetzbar ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht wird ja ein Sklavenvertrag ähnlich wie ein Arbeitsvertrag eingestuft. Sklaven in dem Sinne, waren und sind ja ihrem Herren unterstellt. Ich könnte mir auch vorstellen, dass es wie ein Arbeitsvertrag gesehen wird... Irgendwie muss man es ja als bindend anerkennen...^^ Es gab und wird schließlich immer Sklaven geben...
Dies ist ein beliebter Beitrag. No**** Geschrieben am Mittwoch um 11:51 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben am Mittwoch um 11:51 vor 14 Minuten, schrieb Bratty_Lo: Ich könnte mir auch vorstellen, dass es wie ein Arbeitsvertrag gesehen wird... Irgendwie muss man es ja als bindend anerkennen...^^ Es gab und wird schließlich immer Sklaven geben... Nun ein Arbeitsvertrag ist ein rechtlich bindender Vertrag was ein Sklavenvertrag nicht ist. Wie bindend so ein Sklavenvertrag ist hängt allein vom Kopf ab. Auf jeden Fall würde es arg Probleme geben wenn in einem Arbeitsvertrag so etwas stünde wie unbezahlte Verrichtung von Hausarbeit.^^
FetiTom Geschrieben am Mittwoch um 12:06 Geschrieben am Mittwoch um 12:06 Ein so ein Sklavenvertrag erstellen bei beide Parteien, darin steht deine Aufgaben Pflichten Strafen und so weiter. Kleiner Tipp frage die KI nach so was die kann dir ein muster erstellen die genaue auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Bratty_Lo Geschrieben am Mittwoch um 12:22 Geschrieben am Mittwoch um 12:22 vor 28 Minuten, schrieb NoDoll: Nun ein Arbeitsvertrag ist ein rechtlich bindender Vertrag was ein Sklavenvertrag nicht ist Ja @NoDoll einen Sklavenvertrag gibt es ja gar nicht. Der ist direkt nichtig. Ich dachte man hätte die Ironie ^^ erkannt...😅 Allein der Satz "es gab und wird schließlich immer Sklaven geben" ist ja schon Nonsens...😂
Dirty-Incubus Geschrieben am Mittwoch um 12:26 Geschrieben am Mittwoch um 12:26 Na .... überleg mal. wer stellt den aus, den vertrag ? du jedenfalls nicht
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