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Sklavenvertrag


Randow05

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb Bratty_Lo:

Ja @NoDoll einen Sklavenvertrag gibt es ja gar nicht. Der ist direkt nichtig. 

Ich dachte man hätte die Ironie ^^ erkannt...😅

Allein der Satz "es gab und wird schließlich immer Sklaven geben" ist ja schon Nonsens...😂

Na ja, Sklaventum der Moderne? Gibt es schon. Will aber freiwillig niemand erleiden.

Geschrieben
vor 18 Minuten, schrieb Ademar:

Sklaventum der Moderne

Ach ja, der "Moderne" @Ademar...🙄

Aber doch keine Sklaven.

Im übertragenen Sinne könnte man diverse Dinge als "Sklaverei" bezeichnen...

Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb Bratty_Lo:

Ach ja, der "Moderne" @Ademar...🙄

Aber doch keine Sklaven.

Im übertragenen Sinne könnte man diverse Dinge als "Sklaverei" bezeichnen...

Wir wollen an dieser Stelle nicht Amnesty oder die Uno berufen. Das ginge ins politische. 

 

Und nein, Büroarbeit ist keine Sklaverei...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten, schrieb Ademar:

Wir wollen an dieser Stelle nicht Amnesty oder die Uno berufen. Das ginge ins politische. 

 

Und nein, Büroarbeit ist keine Sklaverei...

Zum 1. Absatz @Ademar mir war nicht bewusst, dass du dich außerhalb von Deutschland bewegst? Scheint zumindest so. 

Aber ja, hier gibt es auch Ausbeutung und übertragen "Sklaverei" (wenn auch nicht wie früher) 

Zu deinem 2. Absatz: ich bin nicht gänzlich doof! Dass Büroarbeit nicht gemeint war, konnte ich mir wohl denken...🙄

bearbeitet von Bratty_Lo
Geschrieben
vor 11 Minuten, schrieb Bratty_Lo:

Zum 1. Absatz @Ademar mir war nicht bewusst, dass du dich außerhalb von Deutschland bewegst? Scheint zumindest so. 

Aber ja, hier gibt es auch Ausbeutung und übertragen "Sklaverei" (wenn auch nicht wie früher) 

Zu deinem 2. Absatz: ich bin nicht gänzlich doof! Dass Büroarbeit nicht gemeint war, konnte ich mir wohl denken...🙄

Liebe Bratty_Lo, das war auch gar nicht so gemeint, also mit dem 'doof'...

Geschrieben
Vor 1 Stunde, schrieb einfachnurer:

Genau das ist ein Trugschluss! Egal was im Vertrag vereinbart wurde, wenn in der Session in diesem Moment das vereinbarte abgelehnt wird (warum auch immer), ist dieses NEIN zu akzeptieren. Geschieht dies nicht, bewegt sich der dominate Part sehr schnell im Bereich Nötigung, Körperverletzung, ***, etc.

Ich schrieb nichts gegenteiliges. Ich bin inhaltlich ganz deiner Meinung, es ging mir da um was ganz anderes - „falsche“ Anschuldigungen z.b.
Da kann so ein Vertrag den Richter dann doch mal dazu verleiten genauer Nachzufragen.
Das von dir genannte gehört zweifelsfrei bestraft.

Geschrieben
Man kann einen Vertrag machen, aber sobald da was von Sklave drin steht ist das Teil rechtl. irrelevant. Ich halte einen Vertrag für sinnvoll wo Tabus, Grenzen, Regeln, Strafen, gesundheitliche Probleme, Safeword, Zeitraum der Gültigkeit usw. fest gehalten werden. Auch wenn es wünschenswert ist das etwas ewig hält, kann es schief gehen, aus welchen Grund auch immer. In dem Fall kann dann keine Partei sagen 'Habe ich nicht gewusst.' Gerade bei Geld gibt es da auch leicht Streit. Zum anderen hat so ein Vertrag auch was symbolisches. Aber trotz dessen und selbst wenn etwas sittenwidriges in einem Vertrag ist (gilt auch für mündl. Verträge) ist ein vertrag solange gültig, bis ein gericht den vertrag als ganz o. teilweise ungültig erklärt. Daher - ohne Anwalt hat man da leicht Formulierungen drin die einen in die Sch... reiten. Nur ein Beispiel bzgl. mögl. Probleme :
In einem Muster(sklaven)vertrag habe ich vor kurzem die Formulierung "Im Falle des Verstoßes von 'X' gegenüber dem Vertrag hat 'X' an 'Y' eine Kompensation zu leisten" (quasi eine Vertragsstrafe) Nirgendwo im Text war diese Kompensation definiert, weder in Art und Weise, noch in Höhe wenn es sich um Vermögen handelt.
Ich habe dir einen Link vom Juraforum bzgl. Sklavenverträge gesandt. Wenn die mods ihr okay geben, kann ich den Link auch hier posten, damit alle die Info haben.
Geschrieben
vor 26 Minuten, schrieb NoDoll:

Warum nicht? 

Wenn ihr Herr ihr aufträgt einen Sklavenvertrag zu erstellen dann wird sie es tun. 

Die Entscheidung wer einen solchen Vertrsg aufsetzt liegt wohl bei jenen die sich dafür entschieden und ist nicht im Sklavengedetzbuch als Paragraph festgehalten. ^^

meist stellt der besitzer den vertrag aus: miete, autovermietung und manchmal kann man dies zusammen machen da geb ich dir recht

Geschrieben
Also als erstes mal das finanzielle würde ich da rauslassen, es gibt zuviele die Opfer suchen die sie ausnehmen können,

Kann dir meinen sklavinnenvertrag aus meiner letzten beziehung senden

Hatte auch eine Lady aber wie erwähnt lass das finanzielle komplett raus

Da stehen alle regeln pflichten und rechte von beiden drinne,

War für mich ein guter Leitfaden so war es mir net möglich zu sagen wusste ich net,

Der hat natürlich keinerlei rechtliche wirkung, ist zusätzlich einfach was symbolisches
Geschrieben
Vor 21 Stunden, schrieb MasterGery:
Nun... Ich würde sagen... Jeder Vertrag zwischen zwei Parteien, in dem Rechte und Pflichten definiert werden, ist bindend. Ob es juristisch umsetzbar ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht wird ja ein Sklavenvertrag ähnlich wie ein Arbeitsvertrag eingestuft. Sklaven in dem Sinne, waren und sind ja ihrem Herren unterstellt.

Das stimmt so leider nicht. Ein Vertrag ist (zumindest in Deutschland) nur unter bestimmten Voraussetzungen bindend. Diese sind (für die hier betrachtete Thematik) zum Beispiel in § 134 und § 138 BGB definiert.
Ich bin gelegentlich als Schöffe bei Gericht tätig und habe bisher jeden vorsitzende(n) Richter(in) als kompetent und bodenständig erleben dürfen. Dies wäre sicher auch im Streitfall, einen Sklavenvertrag oder ähnliches betreffend, gegeben.

Wirklich vor Gericht verhandeln würde man wohl eher keine Situation, in der (einfach formuliert) der Sklave seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, sondern möglicherweise eine Handlung, die aus einem vermeintlichen Fehlverhalten resultiert.
Es könnte zum Beispiel sein, dass ein Herr seinen Sklaven für Ungehorsam (einen vermeintlichen Vertragsbruch also) bestraft und sich dadurch selbst strafbar macht.
Eine fahrlässige oder gar vorsätzliche Körperverletzung könnte das Resultat sein und diese dann mit einem nicht eingehaltenen Sklavenvertrag begründen zu wollen, das wird definitiv schwierig 😉

Ein deutsches Gericht wird einen Sklavenvertrag niemals wie einen Arbeitsvertrag einstufen.
Es gibt dazu auch nicht einen einzigen dokumentierten Fall, noch nie wurde ein Urteil gesprochen, in dem der Inhalt eines solchen Vertrages rechtlich bindend war.

Geschrieben

Ich lebe seit Jahrezehnten in einer FLR... Sie hat das Sagen und regelt alles. Finanziell und mein Leben. Anlässlich unserer damalgien Hochzeit in unserem SM-Kreis habe ich ihr versprochen, alle ihre Anweisungen und Befehle sofort und ohne Widersprich zu befolgen. Dann legte sie mir  das Halsband um und schloss  es.  Auch ein KG kam zum Zug. Seit unserer Hochzeit habe ich kein Geld, keine CC mehr.  Sie regelt alles. Wünsche und ein Mitspracherecht habe ich nicht. Wir diskutieren aber über alles. Aber sie entscheidet am Ende. 

Einen schriftlichen Sklavenvertrag haben wir nicht. Bringt nichts. Etwas Schriftliches kann höchstens das gegenseitige Einverständnis zu einer solchen Beziehung bestätigen. Rechtlich überhaupt nicht bindend. 

Sklavenverträge kann man im internet herunterladen und von beiden Seiten ergänzt werden und regelt das Verhalten des Sklaven bzw. Sub. Die Unterschriftensetzung könnte man mit einem feierlichen  Zermoniell verbinden. Könnte die Beziehung durchaus verstärken.

Aber eben, wenn ein Partner nicht mehr will, gibt es nichts einzuklagen. Da greift dann das normale Eherecht, wenn man verheiratet ist.

Es gibt Sklavenverträge mit Vorschriften für den Sklaven und Punkte für Fehlverhalten.

Aber wer möchte schon zuerst alle 50 Positionen nachlesen um die Verstösse zu ahnden? meine Eheherrin hat das Recht, mich jeder und ohne Grund zu züchitgen oder für Vergehen zu bestrafen.

 

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden, schrieb LittleSub90:

Das stimmt so leider nicht. Ein Vertrag ist (zumindest in Deutschland) nur unter bestimmten Voraussetzungen bindend. Diese sind (für die hier betrachtete Thematik) zum Beispiel in § 134 und § 138 BGB definiert.
Ich bin gelegentlich als Schöffe bei Gericht tätig und habe bisher jeden vorsitzende(n) Richter(in) als kompetent und bodenständig erleben dürfen. Dies wäre sicher auch im Streitfall, einen Sklavenvertrag oder ähnliches betreffend, gegeben.

Wirklich vor Gericht verhandeln würde man wohl eher keine Situation, in der (einfach formuliert) der Sklave seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, sondern möglicherweise eine Handlung, die aus einem vermeintlichen Fehlverhalten resultiert.
Es könnte zum Beispiel sein, dass ein Herr seinen Sklaven für Ungehorsam (einen vermeintlichen Vertragsbruch also) bestraft und sich dadurch selbst strafbar macht.
Eine fahrlässige oder gar vorsätzliche Körperverletzung könnte das Resultat sein und diese dann mit einem nicht eingehaltenen Sklavenvertrag begründen zu wollen, das wird definitiv schwierig 😉

Ein deutsches Gericht wird einen Sklavenvertrag niemals wie einen Arbeitsvertrag einstufen.
Es gibt dazu auch nicht einen einzigen dokumentierten Fall, noch nie wurde ein Urteil gesprochen, in dem der Inhalt eines solchen Vertrages rechtlich bindend war.

Zuerst einmal was ist ein Vertrag : Jeder Vertrag kommt durch (mindestens) zwei inhaltlich übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, Angebot und Annahme gem. §§ 145 ff. BGB, zustande.  Und nein, jeder Vertrag in Deutschland (auch mündlich (Die meisten Verträge können auch mündlich geschlossen werden, sofern das Gesetz nicht aus­drücklich eine bestimmte Form vor­schreibt) ) ist bindend solange bis er gerichtlich als teilweise o. vollständig als ungültig erklärt wird. Mündliche Verträge kann man einfach nachweisbar machen indem man die vereinbaren Punkte z.B. per email o. Post zusendet und um eine schriftl. Bestätigung bittet. (Wie mündlich vereinbart...) Besteht bei Vertragsabschluss ein sogenannter Willensmangel oder liegt eine Übervorteilung vor, ist der Vertrag für die betroffene Person unverbindlich. Und selbst dann muss man aufpassen, denn auch solche Verträge sind nur ein Jahr nach ihrer Schliessung anfechtbar und gelten danach auch als bindend. Verträge die im Text als 'Sklavenvertrag' definiert werden o. den Begriff 'Sklave' in Bezug auf Personen enthalten werden allerdings von Gesetz her schon als sittenwidrig u. ungültig definiert. Das bedeutet aber nicht das man nicht einen Vertrag abschliessen kann, der nicht Sklavenvertrag benannt ist, aber faktisch dieses als Auswirkung hat. Ein Beispiel ist z.B. eine Generalvollmacht die Top u.U. Bestimmungsrecht über das komplette Vermögen des sub gibt, eine andere Methode ist ein Betreuungsvertrag usw. Ohne Anwalt macht man da schnell Mist und kommt aus dem was man unterschrieben hat nicht mehr raus. Die 'richtige' Kombination von unterschriebenen Dokumenten und man ist faktisch Sklave. Ein Trick ist z.B. das bei Beending der Vereinbarung von sub-Seite eine Entschäddigung an Top zu zahlen ist, dieses aber in einer Höhe, die sub niemals realisieren können wird. Rechtl. möglich, moralisch sehr grenzwertig. Wenn man vor Gericht geht (wenn man es sich leisten kann) und man hat Glück wird der Teil als sittenwidrig erklärt, aber selbst dann kann es sein das man vor dem Nichts steht wg einer Generalvollmacht.

Bzgl. das ein Sklavenvertrag vor Gericht nicht verhandelt wird und nicht bindend ist - jein. Juli 2022 wurde vor dem Amtsgericht Neuburg ein Fall verhandelt wo ein Mann wg. Zwang zum Sex u. Körperverletzung von seiner Ex-Freundin angeklagt war. Wichtiger Beweis für seinen Freispruch war der von ihr unterschriebene Sklavenvertrag, welchen das Paar im Internet gefunden hatten und sie unterschrieben hatte !!! -> Das ist genau die Art von Vorfall weswegen ich einen solchen Vertrag für sinnvoll halte, auch wenn da nicht Sklavenvertrag drüber steht. Und das ist nicht unbedingt der einzige Fall. Die Teile heissen zwar nicht unbedingt Sklavenvertrag aber die Vereinbarungen/Verträge von Tribut Dominas sind schon oft genug vor Gericht gelandet. Da geht es dann  um ungerechtfertigte Bereicherung, Erpressung (z.B. Mai 2023 in Würzburg o. Okt. 2023 in FfM), Betrug, sittenwidrige Verträge usw. wobei aber oft auch subs auf der Strecke bleiben.

Wie schon gesagt dies ist keine Rechtsberatung....

bearbeitet von Seanthiar
seite zensierte Wort.
Geschrieben

Ein Sklavenvertrag dürfte "sittenwidrig" sein und deshalb weder schriftlich noch mündlich gültig.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Wo bei sich generell die Frage der Formulierung stellt? 

 

Nur als Beispiel 

" Hiermit stelle ich mich  Name______. Vorname_____   uneingeschränkt  und kostenfrei zur freien Verfügung von Nama-Dom_____ Nachname Dom____. 

Diesen Vertrag schreibe nüchtern und bei vollem geistigen Bewusstsein.  

Es gelten folgende Bedingungen/ Regeln :.....................

Bei Nichtbeachtung der Bedingungen / Regeln. Erklärt sich die devote Person dazu bereit körperlichen gezüchtigt zu werden..... Die körperliche Züchtigung ist von der devoten Person sogar erwünscht"

 

Also die Formulierungen "Sklave /Leibeigenet" sind nicht gefallen.  

 

Allerdings heißt meine Formulierung nicht, daß Dom diesen Vertrag einklagen kann.  Mit der Sittenwidrigkeit weiß ich allerdings auch nicht weiter.  Bin ja kein Jurist. 

bearbeitet von Vapesklave
Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Vapesklave:

Wo bei sich generell die Frage der Formulierung stellt? 

Warum @Vapesklave? Kann man ja machen, wie man möchte...🤔

Was ich übrigens vom Wortlaut besser finde, ist "Sklavenvereinbarung", wenn man was schriftlich festhalten will. 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Bratty_Lo:

Warum @Vapesklave? Kann man ja machen, wie man möchte...🤔

Was ich übrigens vom Wortlaut besser finde, ist "Sklavenvereinbarung", wenn man was schriftlich festhalten will. 

Es geht ja da drum. Das Wort Sklave zu vermeiden.  

Geschrieben
vor 12 Minuten, schrieb Vapesklave:

Wo bei sich generell die Frage der Formulierung stellt? 

 

Nur als Beispiel 

" Hiermit stelle ich mich  Name______. Vorname_____   uneingeschränkt  und kostenfrei zur freien Verfügung von Nama-Dom_____ Nachname Dom____. 

Diesen Vertrag schreibe nüchtern und bei vollem geistigen Bewusstsein.  

Es gelten folgende Bedingungen/ Regeln :.....................

Bei Nichtbeachtung der Bedingungen / Regeln. Erklärt sich die devote Person dazu bereit körperlichen gezüchtigt zu werden..... Die körperliche Züchtigung ist von der devoten Person sogar erwünscht"

 

Also die Formulierungen "Sklave /Leibeigenet" sind nicht gefallen.  

 

Allerdings heißt meine Formulierung nicht, daß Dom diesen Vertrag einklagen kann.  Mit der Sittenwidrigkeit weiß ich allerdings auch nicht weiter.  Bin ja kein Jurist. 

Ich habe noch einen Zusatz vergessen.   

"Die devote Person  unterschreibt aus freien Willen   (also ohne dazu gezwungen/  erpresst wurden zu sein)

Geschrieben
vor 11 Minuten, schrieb Vapesklave:

Also die Formulierungen "Sklave /Leibeigenet" sind nicht gefallen. 

Ach stimmt, hast du ja geschrieben @Vapesklave. Ich finde "Vertrag" blöder. Sklaven gibt es ja zumindest im bdsm. Jetzt könnte man ja sagen, dann gibt es auch Verträge... Aber diese sollen ja oftmals echt bindend sein. Sind sie ja nie...🤔

Also finde ich "Vereinbarung" zwischenmenschlich besser.

Na sonst halt "Sub-Vereinbarung" oder "Sub-Regelwerk"?

Ein Regelwerk haben ja viele...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten, schrieb Bratty_Lo:

Ach stimmt, hast du ja geschrieben @Vapesklave. Ich finde "Vertrag" blöder. Sklaven gibt es ja zumindest im bdsm. Jetzt könnte man ja sagen, dann gibt es auch Verträge... Aber diese sollen ja oftmals echt bindend sein. Sind sie ja nie...🤔

Also finde ich "Vereinbarung" zwischenmenschlich besser.

Na sonst halt "Sub-Vereinbarung" oder "Sub-Regelwerk"?

Ein Regelwerk haben ja viele...

Ok @Bratty_Lo ..  Wäre eine gute Idee.

bearbeitet von Vapesklave
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden, schrieb Vapesklave:

Es geht ja da drum. Das Wort Sklave zu vermeiden.

Ich frage mich, warum. In Bezug auf BDSM ist der Sklave ja etabliert und ein gängiger Begriff, niemand wird hier einen historischen Kontext her- oder Sklaverei unterstellen. Selbst in deinem Pseudonym verwendest du das Wort. Wem das trotzdem zu heikel ist, der kann ja noch eine Präambel verfassen, in der die verwendeten Begriffe näher definiert werden.

Meine Sklavin und ich haben eine Sklavenvereinbarung, die aber einen rein symbolischen Charakter hat. Ich finde, man sollte sowas auch nicht aufsetzen mit dem Ziel, ein im Rechtsinn relevantes Dokument zu haben. Dafür sind zu viele Punkte in der Rechtssprechung einfach nicht eindeutig geklärt (u.a. die Frage der Sittenwidrigkeit).

bearbeitet von jackXjacqueline
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