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BDSM-Spielarten mit Absicherung


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

bei diversen Spielarten im BDSM kann es auch zu Spurenbildungen und Hämatomen kommen. Laut Strafgesetzbuch ist es unter Umständen als Körperverletzung, sexuelle Belästigung oder gar als ***  zu werten. Wer hat also in einer Spielbeziehung ( wenn die beteiligten nicht in einer Beziehung sind, also Fremdbespielung durchführen), eine Einvernehmlichkeits - Erklärung unterschrieben und hält sich daran.

Geschrieben

Hey,

wen´s drauf ankommt sind wir am Arsch, ob wir eine noch so ausführliche Erklärung haben oder nicht. Wenn er/sie uns anzeigt, können wir noch so viele Zettel vorlegen wie wir wollen, das interessiert den Rechtsstaat dann überhaupt nicht. Es ist eine schöne Spielerei untereinander, hilft evtl. Regeln und Position untereinander fest zu legen und zu festigen, worauf man zu zweit immer wieder zurück greifen kann aber es ist und bleibt eine Straftat. Genau das ist der Grund, warum ich meinen Bedürfnissen ausschließlich nur mit festen Partnern nachgehe. Bisher hatte ich immer Glück, doch eine Garantie ist eine feste Partnerschaft dafür auch nicht. Ein Rest Risiko bleibt für uns immer dabei, egal welche Art von Beziehung das ist.

Geschrieben

Ich glaube, Oruna19 hat so nicht ganz recht. Selbst bei der Polizei gibt es groß angelegte Studien, Untersuchungen und Befragungen zu dem Thema (habe auch an einer zu gefährlichen Praktiken wie Würgen/ Atemreduktion mal teilgenommen), die das Ziel haben, Einvernehmlichkeit und dessen Ende erkennbar zu machen für Außenstehende.

Und ebenso, wie es die aufreizend gekleidete junge Frau nach der Party schwer hat vor Gericht deutlich zu machen, dass sie zwar reizen wollte, aber nicht *** werden, ist es im Rahmen nachweislicher BDSM Kontakte und geäußerter Wünsche sicher nicht einfach irgendwann aus dem Nichts heraus eine Nötigung zu unterstellen.

Es ist keine böse Absicht von der Exekutive, nur das grobe Unverständnis, das zu Fehlurteilen führt, denke ich.

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist ein schweres Thema. Es gibt da so viele Details die dabei zu Tage kommen und es ist eine schwere Entscheidung. Selbst wenn man eine Einwilligung für sowas Unterschreibt, so ist die diese Einwilligung wie alle schriftlichen Einwilligungen, jederzeit widerrufbar. So denke ich mir das mal :)

Gerade wenn es um Praktiken geht wo es mal mehr als nur leichte Striemen oder kleine Blaue Flecken geben kann würde ich nie mit einem Fremden bzw jemanden machen den ich gerade mal ein paar Tage kenne. Dafür gehört halt viel Vertrauen um sich auch sicher zu fühlen. Gerade bei den ***sspielen und Abgreifungen in der Öffentlichkeit oder Atemreduktion-Spielen ist man nie sicher was das angeht würde ich sagen. 

Es gibt vom BGH ein Urteil wo es genau um sowas in der Art ging und wo es dann leider zu einem Unfall und Tod gekommen ist. Es war ein Paar das sogar fest zusammen lebte. Selbst da ist man im Endeffekt nichts sicher vor sowas wenn was passiert oder wenn der Spielpartner nach einer Session sagt das es so nicht abgemacht war und er einem wegen Körperverletzung anzeigt. 

****

 

 

 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Fremdlink entfernt
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Das einzige was da wirklich hilft ist im Endeffekt,Grenzen beachten und Einhalten sowie das gegenseitige Vertrauen, eine andere Sicherheit die vor allen Gesetzen stand halten würde lässt sich schwer erreichen,es sei denn du besitzt viel Vitamin-B vor dem Gericht durch einen größeren Promi-Bonus,und der Boden auf dem eine/er da stehen stehen könnte wird noch schwankender wenn die betroffene Person schon einmal "auffällig" geworden sein sollte.

LG

Geschrieben
Am 12.7.2019 at 12:06, schrieb DaddysDom:

... Laut Strafgesetzbuch ist es unter Umständen als Körperverletzung, sexuelle Belästigung oder gar als ***  zu werten ...

Das trifft aber teilweise schon bei vanilla Sex zu wenn es etwas erregter zu geht. Wenn du das so sehen willst, hast du nach jedem Date die Gefahr wegen *** angezeigt zu werden, selbst wenn ihr gar keinen Sex hattet. Aber ehrlich wer macht so was und warum?

Jetzt nehmen wir den Fall das dein Spielpartner sich wirklich danach missbraucht und misshandelt fühlt, dann ist aber vorher auch schon richtig was schief gelaufen und zwar gewaltig.

vor 5 Stunden, schrieb Allewonnen:

Das einzige was da wirklich hilft ist im Endeffekt,Grenzen beachten und Einhalten sowie das gegenseitige Vertrauen

Allewonnen stimme ich da voll zu und ganz wichtig ist, ‚vorher‘ drüber reden, auch und vor allem nicht nur über was gewollt ist, sondern auch gerade was zu weit gehen würde und Grenzen. Nicht erst in der Hitze des Gefechts und wenn einer evtl. voll im Subspace ist.

 

Zum Thema was Gesetz und Körperverletzung angeht, auch eine Arztbehandlung zähl rechtlich als ‚geduldete‘ Körperverletzung. Wenn du da ganz sichergehen willst, muss schon jeder einen unabhängigen Notar mitbringen die sich alles mit ansehen und hinterher bestätigen, sie konnten da nichts nicht Einvernehmliches feststellen.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb DerTobias:

Wenn du da ganz sichergehen willst, muss schon jeder einen unabhängigen Notar mitbringen die sich alles mit ansehen und hinterher bestätigen, sie konnten da nichts nicht Einvernehmliches feststellen.

Besser jeder drei und unabhängige voneinander!

Geschrieben

Funny sidenote: Selbst das Setzen einer Spritze vom Arzt ist laut Gesetz eine Körperverletzung. Ist zwar eine Weile her, aber das weiß ich noch aus dem Rechtskundeunterricht. Da will ich gar nicht darüber nachdenken, wie das hier bei harten SM-Praktiken gewertet wird...

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb DerTobias:

muss schon jeder einen unabhängigen Notar mitbringen die sich alles mit ansehen und hinterher bestätigen

Marktlücke entdeckt! Meine Vorliebe für Voyeurismus damit verbinden Geld zu verdienen!

 

Ich denke, vllt wird das Thema auch völlig überbewertet. Sicher, drüber reden und sich ein paar Gedanken machen ist nie verkehrt. Wie viele Fälle treten denn tatsächlich ein? Meist kommt es doch nur zur Verhandlung, wenn gravierende Unfälle passieren und auch wenn der Partner dir verzeiht, wenn er dann noch lebt, der Staatsanwalt tut es erst einmal nicht. Ich kenne persönlich niemanden, der davon betroffen ist oder war. Vllt. findet sich ja hier ein User, der seine Erfahrungen mit uns teilen möchte.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb NeoMind:

Da will ich gar nicht darüber nachdenken, wie das hier bei harten SM-Praktiken gewertet wird...

Wie bei vielen Sexualfällen auch, das endet damit das der Richter oft nach Indizien entscheiden muss und wen er für glaubwürdiger hält. Ist aber auch für Richter nichts Unbekanntes würde ich sagen.

 

Anders sehe ich das wenn wirklich Grenzen überschritten wurden oder es zu ernsthaften Verletzungen kam. Dann hat nämlich der Top seine Sorgfalts- und Fürsorgepflicht vernachlässigt und das gehört halt auch dazu.
Mal was anderes, sagen wir es war tatsächlich ein blöder Unfall, jemand ist gestolpert oder ähnliches, weis einer wie bei Haftpflichtversicherungen und Sexunfällen ‚grobe Fahrlässigkeit‘ ausgelegt wird?

Geschrieben

Nee, weiß ich leider auch nicht. Aber ich weiß, dass die meisten Versicherungen erst mal versuchen, nicht für den Schaden aufzukommen...

Geschrieben

Gut, das versuchen die so oder so immer Erstmal ...


 

Was mir aber zwischen drin eingefallen ist, wo so was wirklich leicht passieren kann ist ***-play. Sieht man ja auch an den Posts in dem entsprechenden Topic im Rollenspielforum.
Ich kann da schon den Reiz sehen den es für viele ausmacht, aber auch wie leicht da viel schief gehen kann. Gerade wenn da zwei oder auch nur einer unbedacht ran geht.

Ich hätte riesige Hemmungen das mit jemand zu spielen den ich noch nicht wirklich kenne. Auch was Körpersprache, Charakter und alles betrifft einschätzen kann. Selbst dann nur mit Codewort, Codezeichen und sich vorher gründlich über Grenzen zu unterhalten und dem was ist wenn Fall.

Gerade bei so Gefühlsintensiven und harten Spielen glaube ich gerne, dass so was unbedacht und leichtsinnig angegangen, öfter schief läuft und auch mal vor Gericht endet.

Geschrieben
vor 40 Minuten, schrieb DerTobias:

Mal was anderes, sagen wir es war tatsächlich ein blöder Unfall, jemand ist gestolpert oder ähnliches, weis einer wie bei Haftpflichtversicherungen und Sexunfällen ‚grobe Fahrlässigkeit‘ ausgelegt wird?

Ich würde weder bei der Haftpflicht, Unfallversicherung, Krankenkasse..... mit Sicherheit nicht die Wahrheit sagen. Man bekommt ja alles schriftlich und hat Zeit alles auszufüllen. Das einzige, was ich machen würde ist mir ne Kopie davon zu machen, bevor ich es abschicke. Ich hab doch in 2 Tagen wieder vergessen, was ich da angegeben habe. Ja..bevor das Theater wieder los geht..ich bin ein böses Mädchen, ich mach sowas.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten, schrieb DerTobias:

Gerade wenn da zwei oder auch nur einer unbedacht ran geht.

Dann haben sie es verdient bestraft zu werden. Also ***Play ist doch ne ganz andere Hausnummer und wer es nicht selbst spielt, kann nur mutmaßen und das führt zu nichts.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 21 Minuten, schrieb Oruna19:

Dann haben sie es verdient bestraft zu werden. [...]

Finde ich auch. Tunnelspiele generell sind heikel, um das mal vorsichtig zu sagen, und können schnell rechtliche Konsequenzen haben.

Persönlich wären jetzt die rechtliche Konsequenzen das wovor ich am wenigsten Angst hätte, aber das wäre jetzt hier Offtopic.

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb NeoMind:

Selbst das Setzen einer Spritze vom Arzt ist laut Gesetz eine Körperverletzung. (...) Da will ich gar nicht darüber nachdenken, wie das hier bei harten SM-Praktiken gewertet wird...

Haare schneiden auch ;-) Denn wie haben die Juristen im ersten Semester gelernt? "Körperliche Misshandlung im Sinne der Norm ist jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Eine Gesundheitsschädigung besteht in jedem Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands." (Definition für einen Teil aus Körperverletzung, § 223 Abs. 1 StGB) 

vor 4 Stunden, schrieb DerTobias:

Gerade bei so Gefühlsintensiven und harten Spielen glaube ich gerne, dass so was unbedacht und leichtsinnig angegangen, öfter schief läuft und auch mal vor Gericht endet.

Ich hab mal schnell reingeschaut und zumindest höchstrichterlich gibt's auf den ersten Blick nichts.

vor 5 Stunden, schrieb DerTobias:

Mal was anderes, sagen wir es war tatsächlich ein blöder Unfall, jemand ist gestolpert oder ähnliches, weis einer wie bei Haftpflichtversicherungen und Sexunfällen ‚grobe Fahrlässigkeit‘ ausgelegt wird?

Was haben die Juristen da gelernt? "Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird". Und: "Das Kennzeichen der groben Fahrlässigkeit ist das Erkennen der Gefahrensituation." Aber: Private Haftpflicht übernimmt auch bei Grobfahrlässigkeit, erst Vorsatz ist ausgeschlossen. 

Geschrieben

Danke mein lieber. Ich finde es immer schön, wenn jemand nach Fakten schaut und seinen Wissensstand darüber weiter gibt. So kann man mit Fakten arbeiten und muss sich nicht mühsam mit Mutmaßungen rumplagen, die zu nichts führen.

Geschrieben

So Mutmaßungen wie,dann schlage ich doch einmal vor hier bei diesem Thema ein paar Jura-Professoren einzuladen wenn hier jemand Fachlichen Rat möchte,denn alles was hier geäußert wurde sind Mutmaßungen und keiner wird bei einem solchen Thema fünf Juristen finden die der gleichen Meinung sein werden,soviel zu den Fakten. Und das sowas wie ein TPE im Endeffekt eine Absicherung sein könnte ist Wunschdenken im 21sten Jahrhundert.

Geschrieben

Ich habe das letzte Privatgespräch entfernt da es doch ziemlich vom erstellten Thema abschweift. 

LG Fetmod MM, Forenteam 

Geschrieben

Danke @vrscr, super Informationen.

vor einer Stunde, schrieb Allewonnen:

[...] keiner wird bei einem solchen Thema fünf Juristen finden die der gleichen Meinung sein werden [...]

Da hast du leider Recht würde ich sagen. Wobei sie 5 wahrscheinlich einen Spaß dran hätten das zu diskutieren. Wäre auch mal eine interessante Diskussion zu lesen. Also wenn wir noch mehr Mitglieder haben die da evtl. Was zu sagen können oder möchten ...

Aber Ja, die einzige Absicherung, wie bei allem Zwischenmenschlichen, ist gegenseitiger Respekt, Vertrauen aufbauen, Einfühlungsvermögen und Menschenkenntnis ist auch hilfreich. Vor allem immer zu erst mit dem oberen Gehirn denken.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb DerTobias:

Vor allem immer zu erst mit dem oberen Gehirn denken.

Genau das ist der Entscheidende Punkt bei dem ganzen Thema und Weile in der Eile,nicht umgekehrt.

LG

Geschrieben

Es ist sicher nicht verkehrt, sich auch die juristischen Aspekte vor Augen zu führen. Aber das verfolgt uns auch im Sandkasten. Ganz wenige verzichten auf Fliegen oder Autofahren oder auf Drogen allein aus dem Grund, dass was passieren kann.

Und rack-Spiele haben einfach ihren besonderen Reiz für beide Seiten. Nicht immer ist es da überhaupt möglich alle Beteiligten genau kennen zu lernen, manchmal ist das sogar der Kick, sie nicht zu kennen.

Also hilft nur Augen offen und den gesunden Menschenverstand eingeschaltet zu lassen, und das gerade am dominanten Ende.

Letzten Endes bin ich dann auch so naiv und blauäugig darauf zu vertrauen, dass die Rechtsvertreter - allein aus der Erfahrung und dem Umgang mit Lügnern heraus - die Wahrheit zumindest ahnen. Aber wer will schon in den sauren Apfel beissen und, nur weil es gerade politisch opportun ist, als Exempel enden.

Ausserdem hätte ich selbst sicher in so einem Fall ein sehr grosses Interesse daran, dass dem (Unfall)Opfer bestens geholfen wird.

Dann mal viel 'Spass'. 😕

Geschrieben (bearbeitet)

Bin hier anscheinend in der Rechtsabteilung gelandet!

Wer sich über rechtliche Aspekte informieren möchte den Empfehle ich  verschiedenen Plattformen von Stammtischen auf zu suchen. Einige von ihnen haben hier recht gute Informationen zu diesen Thema.

Weiter:

Am 12.7.2019 at 12:06, schrieb DaddysDom:

Wer hat also in einer Spielbeziehung ( wenn die beteiligten nicht in einer Beziehung sind, also Fremdbespielung durchführen), eine Einvernehmlichkeits - Erklärung unterschrieben und hält sich daran.

 

Am 19.7.2019 at 15:07, schrieb Tanarin:

Selbst wenn man eine Einwilligung für sowas Unterschreibt, so ist die diese Einwilligung wie alle schriftlichen Einwilligungen, jederzeit widerrufbar

Bevor hier weiter über schriftliche Einverständniserklärungen spekuliert wird wie in einem bekannten Klischee Film zu sehen ist:

138 Abs. I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Darunter fallen Sklavenverträge als auch sonstige schriftlich niedergelegte Vereinbarungen zwischen Top & Subbie die eine Regelung der BDSM Verhältnisse regeln soll. Solche Verträge bleiben letztendlich nur eine Spielmethode und widerrufen braucht man sie gar nicht, da sie keine Gültigkeit haben. Dies gilt auch für Rechtsstreitigkeiten.  

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten, schrieb Gismor-7945:

Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Das sollte diesen Nebenschauplatz eigentlich beenden. Kann man auch so auf Wikipedia zu rack und ähnlichem lesen.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 30 Minuten, schrieb Gismor-7945:

138 Abs. I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Darunter fallen Sklavenverträge als auch sonstige schriftlich niedergelegte Vereinbarungen zwischen Top & Subbie die eine Regelung der BDSM Verhältnisse regeln soll. Solche Verträge bleiben letztendlich nur eine Spielmethode und widerrufen braucht man sie gar nicht, da sie keine Gültigkeit haben. Dies gilt auch für Rechtsstreitigkeiten.  

Genau das sollte ein jeder im Hinterkopf behalten der meint er wäre mit solchen Spielkram auf der sicheren Seite.Danke für die Klarstellung!

LG

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