Hier gibt’s was auf die Augen!
Jemand, der anderen bei sexuellen Aktivitäten zuschaut, um sich einen Kick zu verschaffen, nennt man einen Voyeur. Man sagt, dass es für jeden Exhibitionisten einen Voyeur gibt, womit sich die Weisheit "jeder Topf hat sein Deckelchen" mal wieder bewahrheitet.
Während "Peeping Toms", die heimlich zuschauen, von der Gesellschaft verachtet (und teilweise sogar bestraft) werden, ist dies in der Kink-Community absolut nicht der Fall. In Sexclubs und auf Fetischpartys gibt es ausreichend Gelegenheiten deinen Voyeurismus sicher auszuleben, und zwar mit der Zustimmung aller Akteure.
Engl.: Voyeurism
Du bist neugierig auf Voyeurismus?
Wenn du spannen möchtest, kannst du mit deiner/m PartnerIn eine Szene spielen, bei der du heimlich zuschaust. Schleich dich durch den Garten an und spähe durch das Fenster oder klettere auf den Balkon. Doch bitte tue es nicht ungefragt bei deinen Nachbarn, sondern versichere dich immer vorher, dass alle Beteiligten zustimmen.
Ich liebe es, ein Voyeur zu sein. Ist das okay?
Es ist in Ordnung, ein Voyeur zu sein, solange du es nur bei Menschen tust, die damit einverstanden sind. Tust du es heimlich und ungefragt, kann es empfindliche Konsequenzen haben.
Wie kann ich Voyeurismus sicher ausleben?
Der ideale Weg ist sicher, bei einem Rollenspiel den Spanner zu spielen. Besonders geeignet sind Exhibitionisten als Partner, da diese sich gerne zeigen. Richtet das Spiel in einer stimmungsvollen Umgebung wie dem lokalen Dungeon, einem BDSM- oder Sexclub aus. Ob du erwischt wirst oder nicht, liegt dann ganz bei dir und deinen Mitspielern.
In diesen Clubs und bei Events suchen Exhibitionisten manchmal ganz gezielt nach Voyeuren, weil sich beide wunderbar ergänzen und gemeinsam die perfekte Kombination ergeben.
Den Voyeurismus heimlich auszuleben ohne Zustimmung der Beteiligten, ist nicht fair, macht keinen Spaß und verstößt gegen die Regeln fast aller Clubs und führt mindestens zum Rauswurf und Hausverbot.
Ist Voyeurismus verboten?
Ein Voyeur zu sein ist nicht per se strafbar, denn es gibt keinen eigenen Straftatbestand (jedenfalls in Deutschland). Doch wer heimlich und ungefragt spannt, hat dennoch empfindliche Konsequenzen zu fürchten:
- Es ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der beobachteten Person.
- Bei Klagen vor Zivilgerichten kann der Voyeur zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden.
Mitglieder, die nach Voyeurismus suchen
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