Beschnitten - Schwanz ist Schwanz!
In manchen Ländern ist die Beschneidung die Norm. In den USA sind deshalb nach Studien 70 % aller Männer beschnitten, während es in Deutschland etwa 10 % oder weniger sind. US-amerikanische Kinderärzte sprechen sich mehrheitlich für die Beschneidung im Säuglingsalter aus medizinischen Gründen aus. Nach ihrer Meinung sinkt durch die Beschneidung das Risiko für Infektionen im Harntrakt, Peniskrebs und sexuell übertragbare Krankheiten. Weltweit geht man davon aus, dass etwa 30 % der Männer beschnitten sind, allerdings oft nicht aus medizinischen, sondern aus religiösen Gründen.
Beschnitten – was ist das?
Bei der Beschneidung wird die Vorhaut eines Penis operativ entfernt.
Beschnitten oder Unbeschnitten, was ist besser beim Sex?
Ein hoch kontroverses Thema. Die Antworten variieren stark. Manche behaupten der unbeschnittene Penis sei sensibler. Die Gegenseite behauptet dagegen, genau das sei sein Nachteil, denn der beschnittene sei standhafter, weil die ungeschützte Eichel ja weniger empfindlich sei. Einigen wir uns darauf, dass der Unterschied rein optisch ist. Dann liegt die Entscheidung, was besser ist, bei der Betrachterin (oder dem Betrachter), denn auch hier gehen die Meinungen stark auseinander. Manche finden den beschnittenen Penis schöner.
Gibt es einen Fetisch für den „beschnittenen Penis“?
Ja, den gibt es. Dieser Fetisch heißt Akucullophilie! Nicht vergessen: Einen Fetisch zu haben ist völlig okay, aber reduziere Menschen nicht zu Objekten, die nur dazu dienen, deinen Fetisch zu befriedigen!
Wieso gibt es in Deutschland eigentlich ein Beschneidungsgesetz?
2012 entschied das Landgericht in Köln, dass die Beschneidung eines Säuglings eine Körperverletzung sei, obwohl sogar die Einwilligung der Eltern vorlag. Dieses Urteil löste ein mittleres politisches Erdbeben aus, denn es wurde als Einschränkung der Religionsfreiheit interpretiert. Die internationale Presse sah es sogar als ein Zeichen des deutschen Antisemitismus, da die Beschneidung „Brit Mila“ ein wichtiges Ritual im jüdischen Glauben sei. Der Deutsche Bundestag verabschiedete daraufhin im Eilverfahren das Beschneidungsgesetz § 1631d, welches ausdrücklich die Beschneidung aus religiösen Gründen in den ersten sechs Lebensmonaten erlaubt. Das Gesetz stößt auch Jahre nach seiner Verabschiedung immer noch auf heftige Kritik bei Pädiatern, Kinderchirurgen, Psychotherapeuten und Menschenrechtlern: Medizinisch nicht indizierte Beschneidungen verändern den Körper irreversibel und stehen bei nicht einwilligungsfähigen Jungen nicht im Einklang mit Gesundheitsschutz und Kindeswohl. Das Gesetz stellt die Religionsfreiheit der Eltern über das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit.
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