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Sklavenvertrag


De****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Hallo liebe Community, 

Wenn ein Slavenvertrag erstellt wird und von beiden Parteien unterschrieben wird. Das heißt beide sind mit sämtlichen Klauseln des Vertrages einverstanden. Besteht die Möglichkeit, dass bei Vertragsbruch der Fall juristisch verfolgt wird ? Wenn zb. Schon im Vertrag  festgelegt wurde, welche Konsequenzen drohen. Beispielsweise eine Geldstrafe oder ähnliches. 

Verträge werden im deutschen Gesetz vertreten, und Vertragsbruch wird geahndet, sowohl im BGB als auch im StGB. 

Was meint ihr dazu ?

Geschrieben
Da diese Verträge rein rechtlich sittenwidrig sind und damit ungültig, gibt es rechtlich nichts zu befürchten.
Geschrieben

Ein sog. "Sklavenvertrag" hat juristisch keine große Bedeutung.

Hm,es steht jedoch auch im BGB und im StGB,das Körperverletzungen

und Freiheitsberaubung streng geahndet werden.

Es ist eher eine moralische Sache,mit der sich beide Parteien verpflichten 

möchten eben auf dieser Basis einen Umgang zu pflegen.

Geschrieben
Du eirst bei der Durchsetzung deines Vertrages das Problem haben, dass er in vielen Punkten nach § 138 BGB Sittenwidrig sein wird. Damit wäre das Rechtsgeschäft nichtig. Strafrechtlich kann Vertragsbruch nicht verfolgt werden, wenn dieser nicht mit betrügerischer Absicht geschah. Dann wäre sowieso fraglich ob er wirksam zustande gekommen ist und über das Zivilrecht durchgesetzt werden kann. - Belasst dowas besser als nette rollenspielerische Requisite.
Geschrieben

Sklavenverträge sind nichtig weil sie sittenwidrig sind. Ganz einfache und klare Antwort.
Mehr als einen Satz muss man dazu garnicht schreiben.

Geschrieben
Sie sind absolut nicht rechtskräftig, kann diese Veträge auch nicht ernst nehmen. Sie sind erstens sittenwidrig, wie meine Vorredner bereits erwähnten. Der zweite Aspekt ist für mich, dass sie das ganze so plump erscheinen lassen.... das ist für mich so eingefahren, vielleicht schon festgefahren, so bleibt für mich persönlich die Frage, nach der Individualität. Viele dieser Verträge sind standardisiert und lassen kaum Spielraum für Anpassung auf die sklavin/sub....
Geschrieben

Naja man muss es nur richtig fomulieren. Ich habe die Paragraphen so gestaltet, dass es kein Safeword gibt, keine Tabus und dass sie ausdrücklich die Grenzerfahrung wünscht. Sie kann nur durch ein Safeword sofort die gesamte Beziehung beenden. Dann verliert sie alles.
Dadurch ist da genug Individualität gegeben.

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb DanielRIng:

Naja man muss es nur richtig fomulieren. Ich habe die Paragraphen so gestaltet, dass es kein Safeword gibt, keine Tabus und dass sie ausdrücklich die Grenzerfahrung wünscht. Sie kann nur durch ein Safeword sofort die gesamte Beziehung beenden. Dann verliert sie alles.
Dadurch ist da genug Individualität gegeben.

Du widersprichst dir da... du hast es so gestaltet, dass es kein safe Word gibt. Andererseits kann sie die Beziehung durch Ein Passwort beenden ? Und keinerlei Tabus? Jeder hat Tabus...

Geschrieben

Es ist nicht das klassische Safword, was die Session abbricht. Sondern es ist ein psychologischer Trick weil sie dadurch alles verliert. Die ganze Beziehung. Es soll also nicht dazu dienen abzubrechen weil man zu weit geht, sondern sie kann damit alles beenden, wenn sie will. Auf der anderen Seite zwingt es sie dazu, alles durchstehen zu wollen weil sie ja sonst alles verlieren würde. Auch wenn es niemals eintritt dass es zu weit geht.
"Jeder hat Tabus..." Was für eine Floskel.
Dennoch steht es so im Vertrag.

Geschrieben

Vielen Dank an alle. Mich hat es einfach nur mal interessiert. Ich habe keinen derartigen Vertrag, und hielt eigentlich nie was davon. Allerdings finde ich ihn jetzt noch viel sinnloser. Scheinbar wird damit wirklich nur eine moralische Vereinbarung getroffen. Naja jeden das seine. 

 

Geschrieben

Ja... in der Psychologie weiß man schon lange, dass sich viel in einem ändert, wenn man sowas tut, auch wenn es nichtig ist. Oder dass man sich anders fühlt wenn man nur daran denkt. Auch so eine unwirksame und nur moralische Verpflichtung kann viel in einem auslösen. Aber es muss jeder selbst wissen, klar.
Es gibt ja auch Menschen die die richtigen Gesetze nicht beachten und in Frage stellen. Am Ende entscheidet es jeder mit seiner moralischen Einstellung selbst. Dem Mörder oder Einbrecher ist ja das Gesetz auch egal.

Geschrieben

Nein, die Verträge sind sittenwidrig und damit haben diese vor keinem deutschem Gericht Bestand. Und in sofern damit in meinen Augen auch unnötig, Meine Sub weiß was sie darf, und was nicht, sollte sie dagegen verstoßen, wird sie bestraft. 

Seht euch den Thread Sklaven Abrichtung Gesetz an, dort wurde schon alles gesagt.

Geschrieben

Odin du reagierst wirklich auf sein Geschreibe?
Ich habe ihn schon gemeldet...mal sehen was fetisch.de dazu sagt. Reagier doch nicht auf ihn...

Geschrieben
Na ja jedem das seine. Aber ein echter Dom brauch keinen Vertrag um seinen Sklaven zu halten. Dann ist es auch keiner !!!!!!!!!!
  • Moderator
Geschrieben

Ich hab hier einige Beiträge wegen Beleidigung und Reaktionen darauf entfernt.

Lieben Gruß

FETMOD-NG

Fetisch.de

Geschrieben
vor 6 Stunden, schrieb Sklave888:

Na ja jedem das seine. Aber ein echter Dom brauch keinen Vertrag um seinen Sklaven zu halten. Dann ist es auch keiner !!!!!!!!!!

Und ein echter Sklave gehorcht auch ohne Vertrag... :)

Es geht glaube ich mehr um dieses Gewissen Gefühl von Abhängigkeit. 

Geschrieben
Ein Sklavenvertrag ist sittenwidrig und verstößt gegen geltendes Recht.
Geschrieben

Hm... klar kann es offensichtlich sittenwidrige oder sonst klar illegale (und somit nichtige) Passagen in einem solchen Vertrag geben, aber wenn eine salvatorische Klausel eingebaut ist, könnten einzelne Punkte dennoch gültig sein. Wenn sich ein Sklave z.B. verpflichtet, monatlich eine gewisse Summe an die Herrschaft abzudrücken oder unentgeltlich gewisse Arbeiten zu verrichten - wäre das nicht gerichtlich einforderbar?

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Bravissimo:

Hm... klar kann es offensichtlich sittenwidrige oder sonst klar illegale (und somit nichtige) Passagen in einem solchen Vertrag geben, aber wenn eine salvatorische Klausel eingebaut ist, könnten einzelne Punkte dennoch gültig sein. Wenn sich ein Sklave z.B. verpflichtet, monatlich eine gewisse Summe an die Herrschaft abzudrücken oder unentgeltlich gewisse Arbeiten zu verrichten - wäre das nicht gerichtlich einforderbar?

Sowas ähnliches meine ich...

Geschrieben
Ob die salvatorische Klausel wirkt, hängt stark von der Formulierung des Vertrages ab. Ist der Vertrag aber in allen seinen Punkten auf eine Vertragsgrundlage gestützt, die zur Nichtigkeit führt, hilft seltenst die salvatorische Klausel noch. Und wenn das, was übrig bleibt vorrangig zum Nachteil des Sklaven führt (was aus Sicht von außen wohl meist der Fall ist), dann hilft auch die Klausel nichts (gibt dazu analoge Rechtsprechung mit Beispiel Ehevertrag).
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Jack1727:

Ob die salvatorische Klausel wirkt, hängt stark von der Formulierung des Vertrages ab. Ist der Vertrag aber in allen seinen Punkten auf eine Vertragsgrundlage gestützt, die zur Nichtigkeit führt, hilft seltenst die salvatorische Klausel noch. Und wenn das, was übrig bleibt vorrangig zum Nachteil des Sklaven führt (was aus Sicht von außen wohl meist der Fall ist), dann hilft auch die Klausel nichts (gibt dazu analoge Rechtsprechung mit Beispiel Ehevertrag).

Na wenn man das mit einem Ehevertrag vergleicht. Dann bekommt der Sklave auch gewisse Rechte !!!!!!!! 

Geschrieben
Ich halte von so Verträgen nicht viel! Für mich ist dadurch weder eine Rechtssicherheit noch eine (einklagbare) Verbindlichkeit gegeben. Für mich sind sie schmückendes Beiwerk, die diejenigen abschließen, die darauf stehen. Nicht mehr, nicht weniger, meiner Meinung nach.
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