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TPE: Übernahme von PC und Co.


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb Einfach-Ich:

Du irrst!
Zeigt eine Person ein erhaltenes Schriftstück einer Dritten Person, ohne dass diese darüber informiert wurde, darf diese Dich anzeigen. Das Du dieses nicht tuen würdest, steht auf einem anderen Blatt.

Um auf @Robamin 's Beispiel zurück zu kommen.

Deine beste Freundin schickt Dir Bilder, wie diese sich eine Cola-Dose einführt und schreibt, wie geil es wäre.
Du zeigst diese Bilder deinem Partner, weil laut deiner Aussage, gehören diese Bilder ja nun Dir.
Dein Partner würde das gerne auch tun.
Als dein Top alleine einkauft,sieht er deine beste Freundin und spricht diese offen an,wie geil das aussehen würde und fragt nach der Technik.

UPS

Dafür gib es einen eigenen Paragraf. § 33 KUG.

Geschrieben
vor 25 Minuten, schrieb Jacqueline89:

Dafür gib es einen eigenen Paragraf. § 33 KUG.

Sehr richtig. Und ebenso gibt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es deckt unter anderem private Chats ab und ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

 

Jeder Chatteilnehmer hat das Recht, selbst zu bestimmen wer die von ihm verfassten Nachrichten liest. Ein Weiterleiten ohne Erlaubnis des Verfassers der Nachricht verletzt dessen Recht auf Selbstbestimmung, so wie das Duplizieren von Kunstwerken ohne Erlaubnis das Urheberrecht verletzt. Vom Prinzip her das Gleiche.

 

Ansonsten möchte ich noch darauf hinweisen, dass das Briefgeheimnis nur für Briefe gilt. Es spielt für Chats keine Rolle, auch wenn es in vielen Punkten ähnlich ist. 

Außerdem sei erwähnt, dass ich Chats stellvertretend für alle digitalen Kommunikationswege (Messenger, soziale Netzwerke, eMail…) verwendet habe.

 

Einfach-Ich
Geschrieben
Vor 46 Minuten , schrieb Jacqueline89:

Dafür gib es einen eigenen Paragraf. § 33 KUG.

Ahh mit einmal werden Gesetze interessant...
Jedoch ist Artikel 10 GG mit dem 206 StGB schlagkräftiger,da dort eine Höchststrafe von 2 Jahren vor sieht....

Geschrieben

Gesetze sind notwendig, wenn Menschen von allein keinen Anstand haben. 😂 Ich verweise einmal auf Werte wie Anstand und Loyalität und dann stellt sich gar nicht die Frage, ob mein Partner die Chats mit meiner besten Freundin mitlesen dürfen sollte oder nicht oder unter welchen Umständen. 

Einfach-Ich
Geschrieben
Vor 2 Stunden, schrieb Leondriel:

Sehr richtig. Und ebenso gibt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es deckt unter anderem private Chats ab und ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

 

Jeder Chatteilnehmer hat das Recht, selbst zu bestimmen wer die von ihm verfassten Nachrichten liest. Ein Weiterleiten ohne Erlaubnis des Verfassers der Nachricht verletzt dessen Recht auf Selbstbestimmung, so wie das Duplizieren von Kunstwerken ohne Erlaubnis das Urheberrecht verletzt. Vom Prinzip her das Gleiche.

 

Ansonsten möchte ich noch darauf hinweisen, dass das Briefgeheimnis nur für Briefe gilt. Es spielt für Chats keine Rolle, auch wenn es in vielen Punkten ähnlich ist. 

Außerdem sei erwähnt, dass ich Chats stellvertretend für alle digitalen Kommunikationswege (Messenger, soziale Netzwerke, eMail…) verwendet habe.

 

Du irrst, Deutschland ist bei der Digitalisierung zwar nicht sehr schnell, jedoch ist das Briefgeheimnis mittlerweile auch auf Pakete, Päckchen und jede Art von elektronischen Nachrichten ausgeweitet worden.

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb Einfach-Ich:

Du irrst, Deutschland ist bei der Digitalisierung zwar nicht sehr schnell, jedoch ist das Briefgeheimnis mittlerweile auch auf Pakete, Päckchen und jede Art von elektronischen Nachrichten ausgeweitet worden.

Ich glaube da bist du dann eher beim Fernmeldegeheimnis, was die elektronische Version des Briefgeheimnisses ist… Päckchen und Pakete müssten dem Postgeheimnis unterliegen.

Die drei werden meist in einem Atemzug genannt, unterscheiden sich auch soweit ich weiß nur in Feinheiten, die auf das jeweilige Medium abgestimmt sind.

Einfach-Ich
Geschrieben
Vor 6 Stunden, schrieb Leondriel:

Ich glaube da bist du dann eher beim Fernmeldegeheimnis, was die elektronische Version des Briefgeheimnisses ist… Päckchen und Pakete müssten dem Postgeheimnis unterliegen.

Die drei werden meist in einem Atemzug genannt, unterscheiden sich auch soweit ich weiß nur in Feinheiten, die auf das jeweilige Medium abgestimmt sind.

Ich verstehe deinen Einwand!
Der Bund trägt mit der Ausweitung auf elektronische Nachrichten, der Tatsache Rechnung,dass der Brief als Medium so langsam von den neuen Medien fast völlig verdrängt würde.
Das Fernmeldegeheimnis deckt den Transport der Nachricht ab.

Geschrieben
Am 17.5.2024 at 10:58, schrieb Namtar:

Andere hier werden das anders sehen aber ich persönlich halte davon gar nichts. Eine alte Bekannte von mir und damalige 24/7-Sub eines Kollegen ist vor Jahren von jetzt auf gleich schwerst krank geworden. Nach einer monatelangen Reha habe ich sie dann wiedergesehen. Sie war völlig wesensverändert und kaum wiederzuerkennen. Ihre Submissivität war komplett erloschen. Die 24/7-Beziehung hat das nicht ausgehalten. Damit war die Machtgefälle-Blase geplatzt. Hätte sie damals Zugang zu PC, Accounts, privaten Medien etc. gewährt hätte das sehr häßlich werden können.  Kopfkino ist ja gut und schön aber die Dosis macht das Gift, vor allem im RL, wo das Leben nicht "spielt".

Es erschließt sich nicht, warum das hätte hässlich werden können. Wenn man sowas anführt, als Gegenargument, sollte man ausreichend Kontext liefern. 

Geschrieben
Am 17.5.2024 at 10:38, schrieb Discipulus:

Wenn Dom volle Zugangsrechte zu PC, Accounts, privaten Medien etc. erhält.

Wie steht ihr dazu, ist das Teil des "Spiels" oder fahrlässig oder gut oder?

Grundsätzlich ist das nicht mal ein BDSM Thema. Es gibt Vanilla-Beziehungen, das ist das ganz normal. Die Frage ist, in welchem Kontext die Personen stehen. Und letztlich, wie immer, womit sie sich identifizieren und umgehen können. 

Geschrieben
Am 17.5.2024 at 14:13, schrieb Rendo:

Klingt als wenn wieder irgendwelche Leute absolut unsicher sind und mit ihrem "Dom" sein wieder dermaßen fragil sind, dass wieder mal mit allen Mitteln verhindert werden muss das Sub sich mit anderen Leuten austauscht und eventuell mitbekommt wie ungesund das ganze mit dem Dom ist.
Ein gestandener Dom, muss doch Sub vertrauen können das Sub weiß wie weit man gehen darf und wie weit nicht mit anderen Personen und für mich als Dom ist es doch gut wenn Sub weiß das ich alles richtig mache und das auch gerne von anderen bestätigt bekommt.

Das sind sogar alles für mich Redflag so etwas zu verbieten und davor warne ich hier immer wieder.

Woher assoziierst du das in der Frage ? Den Kontext gibt sie gar nicht her. Es gibt sogar umkehrte Fälle, wo Dev darum bittet, dies zu tun. Man sollte auch zwischen Vertrauen und Kontrolle unterscheiden können. Die Anwesenheit des einen  bedingt nicht die Abwesenheit des anderen. 

Geschrieben
Am 17.5.2024 at 19:26, schrieb gniknaps_evoli:

Grob fahrlässiger Eingriff in die Privatsphäre - nicht nur dem Sub gegenüber, sondern auch den Menschen deren Chats eingesehen werden.

Hm. Also wenn in einer Vanilla Partnerschaft, der Partner ihr das Handy zeigt, was ein Freund geschrieben hat, ist das ein Eingriff in die Privatsphäre ? Halte ich für Unsinn. In dem Moment wo ich eine Nachricht in die Welt sende, sollte das gesagte dem entsprechen wozu man steht. Dann müsste man ja überall Kopfhörer aufhaben um nicht zufällig anderer Leute Gespräche mitzubekommen. 

Geschrieben
Am 18.5.2024 at 08:24, schrieb Leondriel:

Ich denke, das mangelnde Vertrauen bezieht sich hier selten auf das aktuelle Vertrauen innerhalb der Beziehung und mehr auf das Vertrauen nach dem Ende der Beziehung. Den Zugriff auf alles rückgängig zu machen ist ganz schön aufwändig, und falls die Trennung von Dom ausgeht könnte es für Sub schon zu spät sein.

 

Kommen wir aber zum eigentlichen Punkt warum das gar nicht sein DARF:

Es ist schlicht und einfach verboten. Und anders als bei Körperverletzung durch Spanking werden nicht die Rechte des Partners, sondern des Absenders verletzt. Im Falle von als privat gekennzeichneter Briefe wäre das Öffnen bereits eine Straftat, die ins Gefängnis führen kann (Briefgeheimnis).

 

Im Falle von privaten Nachrichten am Computer muss dem Absender ersichtlich sein, wer die Nachrichten bekommt (aus diesem Grund muss es auch die Cookie-Banner geben, die darauf hinweisen, wer eure Cookies lesen darf).

 

Im Falle von Social Media Accounts ist ein Teilen des Passwortes in den allermeisten Fällen per AGB verboten, durch die Weitergabe brecht ihr den Vertrag über die Nutzung.

 

Ausnahmen können nur in sehr gravierenden Fällen gemacht werden, eine schriftliche Vollmacht des Empfängers reicht da NICHT, da es um die Rechte des Senders geht. Gravierende Fälle sind z. B. Pflegefälle oder unmittelbare Gefahr für Leib und Leben, ggf. Leib und Leben Dritter (z. B. bei Abhörmaßnahmen).

 

Dieses Verbot ist im Übrigen mit TPE sehr wohl in Einklang zu bringen, da TPE keine Macht über unbeteiligte Dritte gewährt. Soll hier ja Leute geben die Begriffe für sich verwenden ohne eine Ahnung von deren Definition zu haben.

 

Also auf die Rechtsgrundlage wäre ich gespannt. Weil es schlicht nicht stimmt. Wird jemand zur Kenntnisnahme bestimmt, und das kann sowohl durch Vollmacht geschehen, als allein schon durch den Empfänger mündlich, gibt es keine Verletzung des Briefgeheimnisses. Das Recht formuliert es eindeutig "oder aus der Einwilligung des berechtigten Empfängers". 

 

Die Aussage mit Social Media ist ebenfalls falsch. Hier geht es um den möglichen Missbrauch. Dieser Fall ist dann nicht abgedeckt. Die grundsätzliche Weiterabe stellt keine Vertragsverletzung dar. 

 

 

Geschrieben
Am 18.5.2024 at 07:06, schrieb Seanthiar:

In dem Zusammenhang. Soweit ich weiss bietet die Sklavenzentrale die Option von Sub und Dom-Accounts. Es ist die Entscheidung des sub das zu aktivieren, aber wenn beide dort angemeldet sind und den BDSM Beziehungsstatus eingetragen haben kann sub dem Top volle Kontrolle über den Account in der Sklavenzentrale gewähren inkl. einem Aufgabenbereich etc.

Das ist etwas was ich mir vorstellen könnte da es innerhalb des BDSM liegt und vor allem andere in der Sklavenzentrale sehen können das der account überwacht wird. In anderen Bereichen sehe ich rechtl. evtl. ein Problem. Bin kein Anwalt, aber soweit ich weiss gilt das Briefgeheimnis sogar zwischen Ehepartnern und Kindern und das gilt auch für emails. Es greift auch nicht erst ab einem bestimmten Alter. Im Grunde darf also streng genommen keine andere Person als der Adressat selbst die an ihn gerichtete Post/emails öffnen und zur Kenntnis nehmen. Es handelt sich nicht um einen Verstoß gegen das Briefgeheimnis, wenn ein bereits geöffneter Brief/email gelesen wird. Hierin enthaltene Information missbräuchlich zu nutzen, kann im Einzelfall dennoch strafbar sein.

Ausnahme gibt einem soweit ich weiss nur eine schriftliche Vollmacht.

Falsch. . Das Recht formuliert es eindeutig "oder aus der Einwilligung des berechtigten Empfängers". Liegt diese Einwilligung vor, die keiner Schriftform bedarf, gibt es rechtlich kein Problem.

Geschrieben
Am 18.5.2024 at 12:04, schrieb Bratty_Lo:

Du hast nicht unrecht @Leondriel, ABER: wir sind beim bdsm! 😉 Schon ein "Nein!" ist rechtlich gesehen eine ganz eindeutige Willensbekundung. Man kann das auch nicht "einvernehmlich" aushebeln! Bei Sklavenverträgen braucht man gar nicht anfangen! Ein einvernehmliches Würgen wurde schon bestraft bei einem "Unfall", da es gegen "Moral und Sittlichkeit" verstößt. Man kann sich darauf nicht "einigen"! 

Da ist vieles im bdsm ohnehin schon rechtlich nicht erlaubt. 

Ja, das Breifgeheimnis zu brechen ebensowenig. 

Aber wenn ich mich das "rechtlich" erst absichern muss, dann kann für mich doch auf der Vertrauensbasis schon was nicht stimmen! 

TPE bezieht sich nunmal auf eine bdsm-Beziehung und der Sub gibt alles an den Dominanten ab, worüber der bestimmen möchte. Würde es gegen das Recht Dritter verstoßen sicherlich nicht mehr. Aber persönliche "Rechte"? Wo fangen die denn dann bitte an? 

Es ist doch eine Vereinbarung zwischen 2 Menschen. Und es gelten in der Regel die "bdsm-Grundsätze", wie nicht nachhaltig schädigen, die Gesundheit beachten, Fürsorge usw. Allerdings ist es schon so, dass der Dom sich das private von dem Sub nimmt, was er haben möchte. Das kann auch der Kontozugang oder der Zugang zu Passwörtern sein! 

 

Also es gibt nicht viele BDSM Urteil und es sind Einzelfallentscheidungen. Den Verstoß gegen Moral und Sittlichekeit haben in der heutigen Zeit Richter schon anders gesehen und ebendie Einvernehmlichkeit als Begründung dafür angeführt.

 

Hier ging es wohl auch weniger um die rechtliche Absicherung. Viele Menschen wissen schlicht nicht, was in all den hübschen Paragraphen eigentlich steht. Und durch die Erteilung der Einwillung zur Kenntnisnahme, auch mündlich, wäre es kein Rechtsverstoß mehr.

Geschrieben
Am 18.5.2024 at 13:28, schrieb Bratty_Lo:

Da hast schon recht @Leondriel

Man sollte die Leute, bzw. muss sie informieren. Ob das nun immer der Fall ist, bzw. welche Informationspflicht man hat, müsste man sich informieren. 

Wenn Oma Inge (und ich meine jetzt keine gesetzliche Vertretung, sondern die könnte es noch nach eigenem Willen und Gesundheit), dem Sohn ne Vollmacht für die E-Mails erteilt. Ja, müsste man dann alle informieren? Die Bekannten dann wohl.

Wenn die Oma Inge vor 2 Jahren im Mallorca Urlaub Herbert kennengelernt hat und selbst nicht mehr dran dachte, schreibt der ne E-Mail und denkt Oma Inge würde die lesen...😅

Kannst ja gar nicht jeden informieren.

Gegenüber Dritten ja, geb ich dir recht grundsätzlich. 

Ansonsten sind es eher "bdsm-Definitionen". Niemand muss TPE machen, sich Sklavin nennen oder sonst was. Das ist rechtlich ohnehin alles "Blödsinn". 

Das stimmt. Betrifft auch nicht nur 2 Menschen untereinander. 

Es stimmt nicht. Es gibt keine Informationspflicht an den Absender. Und des verletzt auch nicht dessen Rechte. Es wäre im allgemeinen Umgang auch schlecht möglich. Der Absender müsste sich dann ja informieren ob zum Beispiel eine gerichtliche  Erlaubnis für die Kenntnisnahme vorliegt etc. 

Geschrieben
Am 18.5.2024 at 18:07, schrieb Windgust:

Hier mein Rechtsverständnis:

Wenn jemand meiner Partnerin einen Brief schreibt, kann ihr niemand verbieten ihn mir zum Lesen zu geben. Genauso gut kann ich ihn mit ihrer Erlaubnis auch gleich selber öffnen.

Wenn sie mir ihren Chatverlauf mit jemandem zeigen möchte, dann hat dieser nicht das Recht das zu verbieten. Natürlich ist es ehrenwert denjenigen zu informieren, so wird man es unter normalen Umständen halten.

Dein Verständnis ist auch absolut rechtlich im Einklang.

Geschrieben
Am 18.5.2024 at 22:17, schrieb Discipulus:

Pin , zum Beispiel von der GeldKarte weiterzugeben.. Wenn das die Bank mitbekommt, dann ist Konto dicht . Ein Narr , der sowas macht. Es gibt legale und saubere Möglichkeiten, keine Karte für Sub, aber GemeinschaftsKonto .. 

Das Konto wäre nicht dicht. Die Weitergabe an befugte Dritte ist zulässig. Wer befugt ist, kann ich selber bestimmen. Nur, wenn dieser Mißbrauch damit betreibt oder ich versuche bei der Bank z.b. eine Abhebung zu monieren, hätte ich keinen Erfolg. 

Geschrieben
Am 19.5.2024 at 00:16, schrieb Leondriel:

Ich finde es faszinierend für wie viele fehlender Konsens und illegale Aktivitäten gegenüber Dritten einfach übergangen werden, weil es ja so eine innige Beziehung ist.

 

Besonders von BDSM Praktizierenden hätte ich erwartet, dass zumindest Konsens einen höheren Stellenwert hat, aber scheinbar endet das bei Einigen beim eigenen Partner und spielt gegenüber Anderen eine eher untergeordnete Rolle, wenn es den eigenen Kink befriedigt.

Das liegt schlicht daran, das deine Kenntnis über angebliche illegale Aktivitäten falsch ist. Denn die liegen in so einem Fall gar nicht vor. 

Bratty_Lo
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Wolfwithheart:

Es stimmt nicht. Es gibt keine Informationspflicht an den Absender.

Man kann ja auch gar nicht alle kennen @Wolfwithheart...😉

Aber kenne mich da jetzt nicht so aus. 

Schrieb ja: müsste man sich informieren, wenn man es rechtlich ganz korrekt haben will...

Man sollte vermeiden Dritte einzubeziehen. Und ansonsten mal unabhängig nach nur rechtlich, nach bestem "Gewissen". Manch Inhalt von Freundin zu Freundin ist halt vertraulich und hat beim Dom nichts zu suchen... Außer Sub soll keine Freunde mehr haben...

 

 

Geschrieben
Am 19.5.2024 at 14:41, schrieb Teaspoon:

Niemand kriminalisiert TPE. 🤦 

Es geht darum, Nachrichten zu lesen, die nicht an Dom adressiert sind, bei denen der Absender nicht weiß, dass Dom sie lesen wird.

Also muss das TPE-Paar einfach allen Menschen mitteilen, die Kontakt zu Sub haben, dass Dom mitlesen wird. 🤷

 

Ein kleines Beispiel, um das verständlich zu machen. Subs bester Freund/beste Freundin schreibt über WA von Beziehungs- oder Gesundheitsproblemen. Ich glaube diese Person würde schon gern wissen wollen, dass da noch jemand mitliest. Und ob das nun tatsächlich gesetzlich legal sei oder nicht, es ist schlicht ein beschissener Akt für eine Freundschaft, wenn Sub darüber nicht informiert.

Also seit Jahrhunderten unterhalten sich Leute über Dinge die bei anderen passieren. Ob in der Ehe oder unter Freundschaften. Beschissen wäre es, wenn ein vorheriges "Behalte das für Dich" ignoriert werden würde. Aber das tun Menschen doch unabhängig von BDSM durchaus oft.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 48 Minuten, schrieb Wolfwithheart:

Es erschließt sich nicht, warum das hätte hässlich werden können. Wenn man sowas anführt, als Gegenargument, sollte man ausreichend Kontext liefern. 

Moin!

Sei gegrüßt, Wolfwithheart!

Was erschließt sich dir nicht?

Du beziehst dich auf mich. Welchen Kontext sollte ich liefern? Und welches "Gegenargument" meinst du? Ich habe weder diskutiert noch argumentiert.

Ich habe eine Beschreibung eines real erlebten Ereignisses gepostet Was ist daran nicht zu verstehen?

Was genau willst du wissen?

Namtar

bearbeitet von Namtar
Geschrieben
Am 19.5.2024 at 14:49, schrieb Ropamin:

Für mich stellt sich da die Frage nach dem Sinn dahinter - volle Kontrolle ist zudem für mich auch einfach zu zeitintensiv, in der man vielleicht etwas besseres anstellen könnte... 

Die Nutzungsdauer von Socialmedia zu beschränken oder das Sub vor dem Posten öffentlicher Bilder oder Posts sich das genehmigen lassen muss ist dann eher etwas, das ich für angemessen halte und das Verhältnis von Aufwand zu Effekt in einem angemessenen Rahmen steht. Den Rahmen vorgeben, in welchem sich private Unterhaltungen bewegen dürfen und ab wann etwas ein Vertrauensbruch wäre sollte da schon genügen... 

TPE bedeutet ja nicht automatisch, dass man jeden Schritt kontrollieren muss und dafür doch nur, dass man vorgibt, in welche Richtung gegangen werden soll. Aber wenn Sub in bestimmten Bereichen einfach über mehr Wissen und Kompetenz verfügt, wäre ein Eingreifen, nur weil man darf und könnte eine blöde Idee... 

Und mal davon abgesehen findet jemand, der etwas verheimlichen möchte auch Wege dies zu tun - von daher würde ich eine Beziehung, in der ich auf diese Art Kontrolle ausüben wollen würde schon ganz grundsätzlich in Frage stellen... 

Du hast die Erklärung aber schon gegeben " bedeutet nicht, das man .. muss". Wer dies aus Schwäche und Unsicherheit einfordert liegt natürlich grundsätzlich falsch. Und wer sonst nichts zu tun hat ..Naja dann ^^

Geschrieben
Am 21.5.2024 at 22:37, schrieb Einfach-Ich:

Nachtrag, jede Dritte Person,welche eine Nachricht geschrieben hat und mit bekommt, dass der Partner die Post ohne wissen des Absenders liest, kann Anzeige erstatten. Und da schützt das BDSM Innenverhältnis nicht

Das ist schlicht falsch. Liegt die Einwilligung des berechtigten Empfängers vor, so gibt es keinen Rechtsverstoss. Da ist die Rechtssprechung seit Jahrzehnten eindeutig. 

Geschrieben
Am 22.5.2024 at 16:22, schrieb Leondriel:

Das schöne an Gesetzen ist... dein Empfinden ist keinen Pfifferling wert.
Ich würde dir dringend raten dein Rechtsverständnis zu aktualisieren und dir dafür das Grundgesetz und das Bundesdatenschutzgesetz nahelegen. Da dir meine vorherigen Zusammenfassungen nicht zugesagt haben spare ich mir eine Wiederholung, lies dir einfach die Gesetzestexte, Urteile und juristischen Erläuterungen durch, da ist alles beschrieben. Google ist dein Freund.

Eben. Und deine Aussagen widersprechen jahrzehntelanger Rechtssprechung.

Geschrieben
Am 22.5.2024 at 21:15, schrieb Leondriel:

Sehr richtig. Und ebenso gibt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es deckt unter anderem private Chats ab und ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

 

Jeder Chatteilnehmer hat das Recht, selbst zu bestimmen wer die von ihm verfassten Nachrichten liest. Ein Weiterleiten ohne Erlaubnis des Verfassers der Nachricht verletzt dessen Recht auf Selbstbestimmung, so wie das Duplizieren von Kunstwerken ohne Erlaubnis das Urheberrecht verletzt. Vom Prinzip her das Gleiche.

 

Ansonsten möchte ich noch darauf hinweisen, dass das Briefgeheimnis nur für Briefe gilt. Es spielt für Chats keine Rolle, auch wenn es in vielen Punkten ähnlich ist. 

Außerdem sei erwähnt, dass ich Chats stellvertretend für alle digitalen Kommunikationswege (Messenger, soziale Netzwerke, eMail…) verwendet habe.

 

Das ist absoluter Unsinn. Schon für Emails gilt das Fernmeldegeheimnis analog zum Briefgeheimnis. 

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